Doppelter Beschluss zum Konzessionsvertrag: Warum?
Der Konzessionsvertrag mit der KBG ist am 28. Jan. 2010 zum zweiten Mal in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden. Bei dem Vertrag handelt es sich darum, wer innerhalb des Stadtgebietes das Stromnetz in den nächsten 20 Jahren betreiben soll. Zur Zeit hat es noch die Eon, ab 2012 soll es nach einstimmigen Beschluss die Homberger Kraftstrom Betriebs Genossenschaft (KBG) übernehmen.
Zweiter Beschluss
Warum aber noch einmal beschließen, wo es doch bereits am 5. Nov. 2009 von den Stadtverordneten beschlossen worden war?
Im November wurde weder der unterschriftsreife Vertrag vorgelegt, noch die gesetzlich notwendige Begründung für die Entscheidung zugunsten der KBG. Diese Mängel wurde in der damaligen Sitzung gerügt und eine Vertagung beantragt, damit der Beschluss rechtsverbindlich sein kann. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Am 9. November 2009 wurde der Landrat schriftlich gebeten diesen Beschluss als Aufsichtsbehörde zu prüfen.
Was geschah daraufhin?
– Am 3. Dezember 2009 wurde den Fraktionen der unterschriftsreife Vertrag vorgelegt zusammen mit einer schriftlichen Begründung für die Auswahl dieses Anbieters. Wenn die Fraktionsvorsitzenden nicht bis zu einem gesetzten Termin Einwände vorbrächten, würde das als Zustimmung gewertet werden. Dieses Verfahren wurde abgeleht und auf die Stadtverordnetenversammlung als zuständiges Beschlussgremium verwiesen.
– Am 19. Januar 2010, als nach 10 Wochen immer noch keine Antwort vom Landrat eingetroffen war, erinnerte ich ihn daran.
– Am 26. Januar 2010 kam dann die Antwort mit einer Entschuldigung, man habe es versehen zu antworten.
– Am 28. Januar 2010 stand der Vertrag erneut auf der Tagesordnung. Zu Beginn ergriff der Bürgermeister das Wort und verwies auf die Eingabe bei der Kommunalaufsicht. Aus der Antwort des Landrats zitierte er mit sichtlicher Genugtuung:
"Der vorstehenden Schilderung ist meines Erachtens eindeutig zu entnehmen, dass den Stadtverordneten bei ihrer am 5. 11. 2009 getroffenen Vergabeentscheidung alle notwendigen Informationen, insbesondere auch vorliegende Vertragsentwürfe, zur Verfügung standen beziehungsweise hätten zur Verfügung stehen können. (…) Nach alledem vermag ich im vorliegenden Fall keine der von Ihnen behaupteten Rechtsmängel zu sehen, (…)." [vollständigen Text in der Dokumentation]
Es bleiben Fragen:
Wieso wurde erst nach dem ersten Beschluss im November den Fraktionen am 3. 12. 2009 der Vertragstext ausgehändigt?
Wieso sollte es als Zustimmung gewertet werden, wenn keine Einwände formuliert werden?
Wieso erhalten die Fraktionen am 3. 12. 2009 eine Begründung für die Entscheidung zugunsten der KBG?
Warum soll noch einmal über den Vertrag beschlossen werde, wenn die erste Abstimmung nach den Worten des Landrats und zur Freude des Bürgermeisters keine Rechtsmängel enthielt?
Dokumentation


Muss man mit den Unzulänglichkeiten auch noch im Internet Negativ-Werbung betreiben? Seit vielen Monaten präsentiert sich Hombergs Einzelhandel schon so.
Eine Broschüre zu Fritzlar und ein eigens Konzept zu Homberg aus dem Jahr 1998 zeigen, das in Homberg in dieser Zeit überhaupt nicht vom Fleck gekommen ist. Ganz anders dagegen Fritzlar.
Die Homberger Logistikfirma „S.T.a.R.“ errichtet die neue Halle hinter der Biogasanlage. Der Firmensitz der Firma liegt an einer anderen Stelle im Industriegebiet, also nicht nebeneinander.
Der Homberger Internetauftritt bietet dazu nur blumige Worte aber keine Entscheidungshilfe. Die Selbstgefälligkeit schreckt ab, macht nicht neugierig.
Ein Vorschlag: Statt dunkler Fensterhöhlen, ansprechende Informationen über die Restaurants in den Fenstern präsentieren, die nicht unmittelbar am Markt liegen. Ein Service für unsere Gäste.