Der lautlos schleichende Putsch
oder
Wie die kommunale Selbstverwaltung in Homberg abgebaut wurde
In den letzten Jahren wurden immer wieder von den Homberger Stadtverordneten aller fünf Parteien wortlos weitreichende und bedeutsame Beschlüsse nahezu einstimmig gefasst.
Bei diesen wortlose, geschlossenem Abstimmungsverhalten muss man stutzig werden.
Drei Beispiele
Ohne Aussprache beschlossen die fünf Parteien eine Städtepartnerschaft mit der südamerikanischen Stadt Ubatuba. Vorher war über dies geplante Partnerschafts nichts in die Öffentlichkeit gedrungen.
Es gab keine Wortmeldung, nicht einmal eine Frage, wie die Städtepartnerschaft ausgestaltet werden soll.
Die errichtete „Stele der Toleranz“ trug einen Text, der vorher nicht bekannt war und die Geschichte der NS-Zeit in Homberg verfälschend darstellt. Alle Homberger Parteien und Funktionsträger schwiegen dazu, bis heute.
Ebenso schweigsam beschlossen die Stadtverordneten der Parteien ohne eine Aussprache, den Komplex des ehemaligen Kreiskrankenhauses in die städtische Verantwortung zu übernehmen und den Klinikkonzern Asklepios zu entlasten. Es geht um Millionenbeträgen, die zum Schaden der Stadt übernommen worden sind.
Dies sind nur drei besonders auffällige Beispiel über die Veränderung in der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt, die einmal von den Verfassern des Grundgesetzes als „Schule der Demokratie“ gedacht war.
Wie ist es zu dieser lautlosen Übereinstimmung über alle Parteigrenzen gekommen?
Der Ältestenrat
Der Ältestenrat dient in Parlamenten dazu organisatorische Angelegenheiten des Gremiums zu regeln, wie zum Beispiel die Sitzungstermine. Der Ältestenrat tagt nicht öffentlich. Nach den nun gemachten Erfahrungen in Homberg, müsste es heißen „hinter verschlossenen Türen“.
In Homberg wurde im Oktober 2021 von dem Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Thurau (SPD) eine neue Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und beschlossen.
Die Änderung wurde damit begründet, dass es „gesetzliche Vorgaben“ gäbe, sie wurden aber nicht genannt.
In der neuen Fassung der Geschäftsordnung wurde die männliche und weibliche Form bei den Begriffen in der Geschäftsordnung einführen.
Gleichzeitig aber wurde auch die Aufgabe des Ältestenrats stillschweigend erweitert, diese Änderung wurde nicht deutlich hervorgehoben, denn sie waren rechtswidrig. Inhaltliche Themen sollen damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschieden werden. Das war bisher schon Praxis, sollte aber mit der Änderung den Anschein der rechtmäßig erhalten.
Es war ein weiterer Schritt in der kommunalen Selbstverwaltung die autoritäre Praxis einziehen zu lassen.
a) Erläuterung:
Aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorgaben ist eine Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse erforderlich. Den Entwurf mit dem Änderungsmodus fügen wir als Anlage der Beschlussvorlage bei.
VL-229/2021 Quelle
Ältestenrat darf nicht über Satzung beraten, das gehört in die öffentliche Sitzung
In der Beschlussvorlage wurde unter dem Begriff Beratungsfolge an erster Stelle der Ältestenrat genannt, der die Vorlage beraten hat. Hier wurde schon im Vorgriff auf die vorgeschlagene Geschäftsordnung bereits der Ältestenrat als ein Beratungsgremium eingeführt.
Da der Ältestenrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, ist es kein demokratisches Gremium, ein Ältestenrat hat lediglich organisatorische Fragen zu behandeln, aber keine inhaltlichen.
Abbildung 1: Ältestenrat berät, wird sogar offen in der Beschlussvorlage erwähnt, obwohl er nur organisatorischen regeln darf
Es zeigt, dass im Rathaus gar kein Verständnis über das Prinzip der Öffentlichkeit besteht, sonst hätte man es nicht geschrieben.
Bisher wurde in der Geschäftsordnung sogar deutlich herausgestellt, welche Aufgaben nur im Ältestenrat behandelt werden sollen.
In der Neufassung ist diese Klarstellung nicht mehr enthalten, jetzt wurde es zu dem allgemeinen Begriff: „über Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung“ der zu der Praxis führt, dass die Fraktionsvorsitzenden allein über das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion verhandeln.

Abbildung 2: Ältestenrat Funktion bis Okt. 2021 und Neu
Das funktioniert nur, wenn die Fraktionsvorsitzenden nach der Beratung im Ältestenrat die Stadtverordneten ihrer Fraktion zu dem vereinbarten Abstimmungsverhalten bewegen. Das hat offensichtlich bisher so gut funktioniert, dass in der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung kaum noch nachgefragt wurde. Eine Diskussion fand in der Öffentlichkeit nicht mehr statt.
Abbildung 3: Auszug aus der Gemeindeordnung über die Unabhängigkeit der Stadtverordneten
Die Stadtverordneten/Gemeindevertreter sind an Aufträge nicht gebunden, auch nicht an Aufträge der Fraktionsvorsitzenden.
Die Stadtverordneten, die frei zu entscheiden haben, unterwerfen sich in Homberg damit dem Fraktionsvorsitzenden. Es gab nur ganz wenige Stadtverordneten, die sich diesem Diktat nicht unterwarfen und n oder sich bei der Abstimmung enthielten. Das war unschädlich, solange die Mehrheit in jeder Fraktion der Entscheidung der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat folgte.
Statt Transparenz inszenierte Demokratie auf der Schaubühne
Die Stadtverordnenversammlung wurde damit nur noch zu einer Schaubühne, auf der die geheim beschlossenen Entscheidungen nur noch vorgeführt wurden.
Diese Praxis entspricht nicht dem Transparenzgebot der Demokratie. Ohne Transparenz keine Demokratie.
Die Sitzungsprotokolle
Deutlich sichtbar wird die Abwertung der Stadtverordnetenversammlung, wenn man die Sitzungsprotokolle liest, die weitgehenst nur noch eine inhaltsleere Schau sind.
Abbildung 4: Protokollauszug Schema, dass verstärkt angewendet wird, um den Inhalt zu verbergen
Mit dieser Art der Information der Öffentlichkeit werden die Bürger verhöhnt. Es zeigt die Arroganz der Beteiligten, an der Spitze der oberste Repräsentant der Homberger Bürger und Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Jürgen Thurau (SPD), der zusammen mit Bürgermeister Dr. Nico Ritz diese Form entwickelt hat.
Gewählte Stadtverordnete ausschließen – ein ungeheuerlicher Gedanke
Der Putsch hatte sogar noch weitergehender Vorstellungen, wie die Öffentlichkeit und die Stadtverordneten selbst aus dem Entscheidungsprozess ausgeschlossen werden können.
Abbildung 5: Ausschluss von Stadtverordneten erwogen Entscheidung im Ältestenrat
Das ein Stadtverordnetenvorsteher vorschlägt Stadtverordnete aus der Stadtverordnetenversammlung auszuschließen, damit man eine kleine Besetzung bekommt, heißt gewählte Stadtverordnete auszuschließen. Allein dieser Gedanke zeigt, dass dieser Stadtverordnetenvorsteher kein Garant der demokratischen Selbstverwaltung ist. Er bedroht sie. Keine Partei, keinem Stadtverordneten ist dieser Angriff aufgestanden.
In einer Geschäftsordnung wurde die Aufgaben und Befugnisse des Ältestenrats zum Schaden der Stadtverordnetenversammlung sogar noch weiter formuliert.
Abbildung 6: Auszug aus der gültigen Geschäftsordnung mit der roten Hervorhebung, die vom 1. 11. 2021 bis zum Februar 2022 gültig war.
Die Änderung nach 3 Monaten wurde wie folgt begründet, gleichzeitig wird die bisherige Praxis weiter betrieben, wie sich aus der Formulierung in der Erläuterung ergibt. Dort heißt es, der Ältestenrat hat beraten und er empfiehlt sogar noch. Damit hat er seine Kompetenz überschritten.
Das hat der Stadtverordnetenvorsteher nicht unterbunden, vermutlich sogar gefördert, denn es entspricht der bisher von ihm praktizierten Leitung.
Abbildung 7: 2022.02 Ältestenrat berät und empfiehlt
Sitzungen des Ältestenrats im Sitzungskalender
Über eine längere Periode ab ca. 2020 wurden im Sitzungskalender des Ratsinformationssystems auch die Sitzungstermine des Ältestenrats aufgeführt. Sie fanden ca. 14 Tage vor der Stadtverordnetenversammlung statt und dienten der inhaltlichen Abstimmung zu den Tagesordnungspunkte.
Nach meinem Einspruch bei der Kommunalaufsicht wurde diese Praxis beendet.
Gleichzeitig wurde der Sitzungskalender rückwirkend von den Ältestenrats-Termine bereinigt, wie die beiden Bildschirmfotos zeigen.
Abbildung 8: Sitzungskalender im Ratsinformationssystem mit den öffentlich bekannt gemachten Terminen des Ältestenrats, Die Termine lagen immer zwei Wochen vor der Stadtverordnetenversammlung. Monate später wurden im Sitzungskalenderrückwirkend alle Termine des Ältestenrats gelöscht.
Die Praxis der vorherigen Abstimmung zwischen den Fraktionen wurde aber beibehalten.
Beim Besuch des Bau- oder des Haupt- und Finanzausschusses wurde immer mal wieder auffordernd daran erinnert, was im Ältestenrat abgestimmt worden war.
Damit wird erklärlich, wieso der Klinikkauf wortlos und einstimmig beschlossen wurde. Immerhin eine Entscheidung in Millionenhöhe. Dabei mit großer Unsicherheit behaftet, wie hoch die Schadenssumme für die Stadt am Ende werden wird.
