HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Schon vor der Akteneinsicht…

Arbeitsvertrag eV

… gibt es aufschlussreiche Fakten zur Schließung der Alten- und Krankenpflegestation zum 30. Juni 2009.

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1. Station stand schon einmal vor der Schließung

Die Qualitätsprüfung der Station am 10. und 11. Mai 2006 erbrachte eine lange Mängelliste. Die Schließung der Station durch die Kostenträger drohte, denn es wurde Verstöße gegen den Rahmenvertrag und gegen den Versorgungsvertrag festgestellt.

Erst unter der letzten Leitung konnten die umfangreichen Mängel behoben und ein ordnungsgemäßer Dienst organisatorisch gesichert werden. Durch diesen Einsatz konnte die drohende Vertragskündigung durch "Die Verbände der Pflegekassen in Hessen" abgewendet werden. Diese Verbesserungen wurden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen in Hessen anläßlich der Qualitätsprüfung am 26. 5. 2008 bestätigt.

Trotz dieser Aufbauleistung neben dem täglichen Pflegedienst, wussten die Mitarbeiterinnen kurz vor Ende ihrer bis 30. Juni 2009 befristeten Verträge nicht, ob sie am 1. Juli weiter arbeiten konnten. So im Ungewissen gelassen, wechselten sie zu einem privaten Pflegedienst. Nachdem sie der Stadtverwaltung mitgeteilt hatten, dass sie ab 1. Juli nicht mehr zur Verfügung ständen, kam Bewegung in die Sache.

2. Ein fragwürdiges Vertragsangebot
Die Pflegekräfte wurden zu einer Besprechung ins Rathaus gebeten, wo ihnen außer dem Bürgermeister ein Teil des Magistrats gegenüber saß. Ihnen wurde ein Vertrag mit der "Alten- und Krankenpflegestation der Kreisstadt Homberg (Efze) e.V." angeboten. (Siehe Foto) Als die Frauen einen solchen Vertrag nicht abschließen wollten und auch nicht konnten, da sie sich bereits anderweitig vertraglich verpflichtet hatten, drohte man ihnen mit strafrechtlichen Konsequenzen. Diese Information muss als glaubwürdig gelten, auch wenn es nur mündlich überliefert wurde. Es erscheint glaubwürdig, da der angebotene Vertrag mit einem Verein geschlossen werden sollte, den es noch gar nicht gab.

Es gab und gibt diesen Verein nicht. Er ist auch nicht beim Amtsgericht eingetragen. Die Bezeichnung "e.V." ist falsch und eine Täuschung.

Hätten die Frauen den Vertrag unterschrieben, hätte es einer Unterschrift des Arbeitgebers bedurft, damit er gültig wäre. Wer hätte als "Arbeitgeber" unterschreiben sollen? Es gab keinen Verein, keinen Vorstand, also auch keine "Rechtsperson". Der vorgelegte Vertrag war eine Farce. Die rechtliche Bewertung dieses Vorgangs mögen rechtlich Versierte übernehmen.

Ein Verein kann zwar schnell gegründet werden, für die Eintragung ins Vereinsregister ist allerdings etwas Zeit einzurechnen. Als neuer Trägerverein für den Pflegedienst gehört auch dazu, dass der Trägerwechsel der Alten- und Krankenpflegestation vorher bei den "Verbänden der Pflegekassen" angezeigt wird. Bis zur Anerkennung als neuer Träger sind mindesten vier  Wochen notwendig, eher acht , da umfangreiche Unterlagen eingereicht und geprüft werden müssen. Erst wenn der Verein mit den Pflegekassen die notwendigen Verträge geschlossen hat, ist die Erstattung der erbrachten Pflegeleistungen gesichert. All das gab es am 1. Juli 2007 nicht.

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