HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wie die Presse über die Ausschussbesetzung informiert.

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Am.14.5.2010 veröffentlichte die HNA-online ein Meldung des Stadtverordnetenvorstehers Bernd Pfeiffer. Der Stadtverordnetenvorsteher hat darin verschiedene Sachverhalte falsch dargestellt, wie bereits hier nachgewiesen .

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen Klaus Bölling nahm in einer Pressemitteilung vom 15. 5. 2010 zu den Äußerungen von Pfeiffer Stellung.
Die HNA ging in der darauffolgenden Woche mit keinem Wort auf diese Pressemitteilung ein.
Auf Nachfrage bei Klaus Bölling teilte er mit: „die Pressemitteilung wird auch nicht erscheinen, da die HNA die Debatte für beendet hält …“

Wurde früher eine Pressemitteilung an die HNA gegeben, holte die Redaktion parallel die Stellungnahme aus dem Rathaus ein und formulierte die Inhalte der Pressemitteilung in der Möglichkeitsform.

In diesem Fall hatte sie bei der Pressemitteilung allerdings nicht bei dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen nachgefragt, obwohl er namentlich in der Pressemitteilung des Stadtverordnetenvorstehers genannt worden war. Nachdem die fehlerhafte Darstellung des Parlamentvorstehers veröffentlicht war, erklärte die HNA die Debatte für beendet und hielt es nicht für notwendig, zu den nachweisebaren Falschdarstellungen die andere Seite zu Wort kommen zu lassen. Der HNA-Leser erfuhr nur die fehlerhafte Darstellung. Mit Jounalismus hat das nichts zu tun.

Foto: Bildschirmfoto der Pressemitteilung auf der Homepage von Bündnis90/die Grünen (verlinkt)

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Dokumentation

– Pressemitteilung der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen

Ausschussbesetzung widerspricht demokratischen Prinzipien

Pressemitteilung vom 15.05.2010

In der Homberger Stadtverordnetenversammlung haben Bündnis 90/Die Grünen und die FDP jeweils drei Sitze – in den Ausschüssen ist jedoch nur die FDP vertreten. Erhalten hat sie ihren sicheren Sitz über eine Listengemeinschaft mit der CDU. Den Grünen wurde durch diese Listengemeinschaft die Chance genommen, sich an der Willensbildung in den Ausschüssen durch Stimmrecht zu beteiligen.

Ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.12.2009 bestätigt: Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer durch Koalitionsvertrag verbundener Parteien widersprechen dem Demokratiegebot des Grundgesetzes. Der Leitsatz des Urteils: „Ein gemeinsamer Wahlvorschlag mehrerer Fraktionen für die Wahl zur Besetzung der Ausschüsse der Gemeindevertretung ist auch dann unzulässig, wenn ihm eine durch einen Koalitionsvertrag vereinbarte Zusammenarbeit der Fraktionen zugrunde liegt.“ Das Urteil erfolgte aufgrund einer Klage des Frankenberger Stadtverordneten Jürgen Frömmrich (Bündnis 90/Die Grünen), triff aber auch für Homberg und den gemeinsamen Wahlvorschlag der CDU/FDP-Koalition zu. Dies ignoriert Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer in seiner Stellungnahme (HNA, 15.05.2010).

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt wenig Interpretationsraum: „Der verfassungsrechtlich gebotene Spiegelbildlichkeitsgrundsatz schützt den Anspruch jedes Mitgliedes der Gemeindevertretung und jeder von den Mitgliedern gebildeten Fraktion auf gleichberechtigte Mitwirkung.“ (BverwG, Urteil vom 09.12.2009 – 8 C 17.08). Dies ist in den Ausschüssen der Homberger Stadtverordnetenversammlung nicht gewährleistet.

Es ist bedauerlich, dass sich der Stadtverordnetenvorsteher vom Prinzip der Überparteilichkeit entfernt. Auch wenn in der laufenden Legislaturperiode eine Neubesetzung der Ausschüsse nicht zwingend erforderlich sein sollte – unter demokratischen Gesichtspunkten wünschenswert wäre dies. Diese Position des Hessischen Städtetags hatte Pfeiffer noch in der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen. Nun begibt er sich zurück auf den Standpunkt der CDU, die eine Einhaltung des Demokratieprinzips verweigert und einen Antrag der Grünen auf rechtskonforme Neubesetzung der Ausschüsse abgelehnt hat.

Damit wird erneut eine Chance zur Zusammenarbeit im Homberger Parlament vertan und die Stimmen von 8,3 % der Wähler bleiben von der Willensbildung in den Ausschüssen ausgeschlossen. Ein wirklich überparteilicher Stadtverordnetenvorsteher hätte versuchen müssen, diese Blockade aufzulösen.

Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender


Bürgerinformation zur Dienstwagenaffäre

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Das Landgericht wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht wies die Berufung wegen Erfolglosigkeit zurück. Damit sprachen sich die Gerichte für die Presse- und Meinungsfreiheit aus. Auch dieser Blog dient der politischen Meinungsbildung befand das Gericht.

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Amtsgericht: Kein Anspruch auf Löschung eines Kommentars

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Aus dem Urteil zu der Besetzung der Ausschüsse

Seit 2006 sind die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung rechtswidrig besetzt. Die Wahlen von 2006 verstoßen gegen das Grundgesetz, Artikel 28.
Die Homberger Fraktionen von CDU/FDP führen diesen rechtswidrigen Zustand fort.

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„Echt?“

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