HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Der Beschluss ist gültig: Grundstücksverkauf muss rückgängig gemacht werden

AlthausHuckeAm 25. April 2013 haben die Stadtverordneten mit großer Mehrheit beschlossen, dass der Verkauf des Grundstücks und der Gebäude in der ehemaligen Dörnberg Kaserne an die Eigentümergemeinschaft Hucke und Ehepaar Althaus rückgängig gemacht werden muss.

Seit sieben Monaten keinen Schritt weiter
Sieben Monate sind vergangen. Bürgermeister Martin Wagner und  Joachim Kothe von der Hessischen Landgesellschaft (HLG) haben bisher nichts unternommen, was zu einer Rückabwicklung führt. Beide sind für den Vertrag verantwortlich.

Liegt Untreue vor?
Zentrale Frage ist nicht ob der Kaufvertrag formal gültig ist, sondern ob Kothe und Wagner diesen Vertrag zu diesem Preis abschießen durften , der für die Stadt Verluste bedeutet. Anders ausgedrückt, es ist zu prüfen, ob hier Untreue vorliegt.

Wer haftet am Ende?
Die Käufer Althaus/Hucke sind zur Klärung dieser Frage nicht notwendig. Dennoch wird so getan, als wäre ein Gespräch mit ihnen wichtig. Mit dieser Strategie soll nur von der Verantwortung von Wagner und Kothe abgelenkt werden. Beide haben ein ganz persönliches Interesse an dieser Verschleierungstaktik, denn am Ende wird es um die Frage der Haftung gehen, der persönlichen Haftung. Dem Verkauf hatben weder der Magistrat noch die Stadtverordneten zugestimmt. Kothe selbst hat öffentlich erklärt, dass der Grundstückpreis allein vom Bürgermeister ausgehandelt wurde. Als Treuhänder, so sieht die HLG ihre Aufgabe, hätte die HLG, hätte Kothe den Vertrag nicht zu dem Preis unterschreiben dürfen. Neutrale Wertgutachten wurden nicht erstellt.

Es geht erst weiter, wenn der Verkauf rückgängig gemacht wurde
Bevor nicht der Kauf rückgängig gemacht ist, gibt es keine Entscheidungen zu dem Kasernengelände. Das haben die Fraktionen von SPD, FWG und Bündnis90/Die Grünen bereits im Mitte September beschlossen.

Bürgermeister muss sich erklären
Wenn der Bürgemeister den Stadtverordnetenbeschluss nicht umsetzen will oder nicht umsetzen kann, muss er das in der Stadtverordnetenversammlung erklären. Nach dieser Erklärung ist der juristische Weg zu beschreiten und die Frage vor Gericht zu klären, ob die beiden Verantwortlichen ihre Befügnisse rechswidrig überschitten haben.

Alternative: Auf Schnäppchenkauf verzichten
Soweit muss es nicht kommen. Althaus könnte seinem Parteifreund Wagner aus der Patsche helfen und von sich aus den Kauf rückgängig machen. Althaus selbst hat in Verna verschiedendlich erzählt, was er für ein Schnäppchen mit dem Kauf gemacht hat. Wenn er auf den Schnäppchenkauf verzichtet, wäre dieses Hindernis für die Kasernenvermarkung beseitigt. Ob die Freundschaft zum Parteifreund so weit geht? Ob soviel Interesse an dem Gemeinwohl der Stadt besteht?

Stillstand kann nur von der CDU aufgehoben werden
Sieben Monate hatte der Bürgermeister Zeit den Stadtverordnetenbeschluss umzusetzen. Bisher hat er nur taktiert. Je länger er weiter taktiert, desto länger wird der Stillstand bestehen. Es liegt jetzt an der CDU-Fraktion auf den Bürgermeister einzuwirken, wenn er nicht selbst in der Lage ist , die Konsequenzen zu ziehen.

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