HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bürgermeister verwickelt sich in Widersprüche – Wahrheit ungeklärt

SiegelbriefeVor einem halben Jahr, am 24.Juni 2013 wurden Briefe in den Briefkasten des Homberger Rathauses eingeworfen. Adressiert an die Fraktionsvorsitzenden in der Homberger Stadtverordnetenversammlung sowie an mich als fraktionslosen Stadtverordneten. Diese Briefe wurden im Rathaus zurück gehalten und erst nach schriftlicher Aufforderung nach zweieinhalb Monaten herausgegeben.

Antwort auf eine Anfrage
12.12.2013 Wagner beantwortete eine detailierte Anfrage. Diese Anworten stehen im Widerspruch zu seinen bisherigen Aussagen.
Auf die Frage, wie er von dem Brief Kenntnis erhielt, antwortet er:

Welcher Mitarbeiter den Brief übergab, ist nicht mehr nachvollziehbar.
Mir als Bürgermeister wurde das Schreiben gezeigt. Ich habe, ohne den Inhalt zu lesen, gesehen, dass er an die Damen und Herren Stadtverordnete gerichtet ist und darum gebeten, diesen dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers zu geben.

Den Vorwurf, den Brief zu dem damaligen Zeitpunkt gelesen zu haben, weise ich entschieden zurück.

4. 7. 2013  Im Protokoll der Stadtverordnetenversammlung heißt es:

Stadtverordnetenvorsteher Marx teilt mit, er habe im Bau-, Planungs-, Umwelt- und Energieausschuss berichtet, dass er einen Brief von der Wirtin der Burgberggaststätte erhalten habe. Dieser sollte an alle Stadtverordneten weitergeleitet werden. Bevor dieser weitergeleitet wird, soll die Verwaltung eine Stellungnahme dazu erarbeiten, die dem Brief beigelegt wird.

4. 9. 2013 Wagner ließ den Originalbrief per Boten zustellen und schrieb:

"Eines der Schreiben wurde versehentlich geöffnet. Damit wurde Kenntnis über den Inhalt des Schreiben erlangt. (…] Ich musste feststellen, dass ein Teil der enthaltenen Anschuldigungen unrichtig ist. Daraufhin habe ich angeordnet, dass seitens der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet wird, die den Briefen beigefügt werden soll."

Die Antwort Wagners vom 12.12.2013 "Ich habe, ohne den Inhalt zu lesen, gesehen, dass …" ist also falsch.  Ebenso: "Den Vorwurf, den Brief zu dem damaligen Zeitpunkt gelesen zu haben, weise ich entschieden zurück."

Wagner hat die Stadtverordneten belogen.

Der Hessischer Rundfunk lässt sich irreführen
Die Hessenschau wollte über den Vorgang berichten. Gegenüber dem Reporter erklärte Wagner, Briefe ohne Absender werden in der Verwaltung nicht bearbeitet. Nach Rüchsprache mit dem Sender stellte der Reporter seine Arbeit ein, der Sender glaubte diese Ausrede des Bürgermeisters.

Auf die entsprechende Frage antwortete Wagner am 12.12.2013 aber:

Alle Briefe ohne Absender werden geöffnet. Ergibt sich aus dem Inhalt kein Absender bzw. kein Bezug, wird der Brief nicht bearbeitet oder vernichtet.

An andere Organe der Stadt gerichtete Briefe werden an diese zur weiteren Entscheidung weitergeleitet.

Genau das hat Wagner nicht getan.

Eine detailierte Darstellung des bisherigen Vorgangs findet sich hier:
1. Bürgermeister fängt Briefe an Stadtverordnete ab
2. Bruch des Briefgeheimnisses soll unter den Teppich gekehrt werden

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:: DOKUMENTATION ::

1. Drei Versionen des Bürgermeister zu dem Vorgang
2. Anfrage und Antworten des Bürgermeisters

1. Die drei Erzählungen des Bürgermeisters – welche ist wahr?
Bürgermeister Martin Wagner hat bisher drei Erklärungsvarianten abgegeben.

Variante 1: Er habe angewiesen, dass die Briefe erst zugestellt werden, wenn der Magistrat eine Stellung-nahme zu dem Inhalt verfasst habe, die mit dem Brief an die Empfänger weiter geleitet werden soll.

Variante 2: Gegenüber dem Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks erklärte er, dass Briefe ohne Absenderangaben auf dem Umschlag grundsätzlich in der Verwaltung nicht bearbeitet werden.

Variante 3: Gegenüber dem Rechtsanwalt von Frau Fischer erklärte der Bürgermeister, dass eine Praktikantin die Briefe vernichten sollte, da auf dem Umschlag kein Absender zu erkennen war. Die Praktikantin habe aber Bürgermeister Martin Wagner einen Brief gezeigt, weil sie unsicher war.

 

2. Antwort auf die Anfrage zum Umgang mit eingehender Briefpost

Beantwortet am 12. 12. 2013 in der Stadtverordnetenversammlung
des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 28. November 2013
betr. Umgang mit eingehender Briefpost

Herr Stadtverordnetenvorsteher liest vorab das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 20.09.2013 vor, in dem zum Ausdruck kommt, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Briefgeheimnisses eingestellt wurde und keine strafrechtliche Verfolgung in Betracht kommt.

1. Welcher Mitarbeiter hat am 23. Juni 2013 den Briefkasten geleert und den Inhalt in die Poststelle gebracht?

Die Mitarbeiterin der Vermittlung.

2. Welcher Mitarbeiter hat am 23. Juni 2013 den Posteingang mit Posteingangsstempel versehen und sortiert?

Ist nicht mehr nachvollziehbar.

3. Nach welchen Regeln wird die Post bearbeitet und verteilt?

Werbung wird direkt in die Fächer der Abteilungen verteilt.
Alle anderen Schreiben werden nach dem Öffnen mit dem Eingangsstempel versehen und mit der Abteilung ausgezeichnet, für die das Schreiben bestimmt ist. Alle Eingänge laufen über den Schreibtisch des Büroleiters oder V. i. A.

4. Gibt es für die Postbearbeitung eine Geschäftsordnung, Dienstanweisung oder eine andere schriftliche Form, die den Geschäftsgang regelt?
Wenn ja, ist diese Anweisung der Antwort beizufügen.

Nein, die eben geschilderte Vorgehensweise ist seit Jahrzehnten geübte Praxis.

5. Welche eingehenden Briefe / Schriftstücke erhalten keinen Eingangsstempel und wie begründet das der Magistrat?

Emails, die nicht ausgedruckt werden, erhalten keinen Eingangsstempel, da dieses, aus Gründen der Durchführung zu stempeln, nicht möglich ist.

6. Erhalten an Personen adressierte Briefe, die nicht geöffnet werden dürfen einen Eingangsstempel auf dem Umschlag?

In der Regel Nein.

7. Welcher Mitarbeiter hat einen der Briefe, die an die Fraktionsvorsitzenden adressiert waren, geöffnet?

Ist nicht mehr nachvollziehbar.

8. Falls der Brief versehentlich geöffnet wurde, warum wurde er nicht sofort wieder verschlossen und mit einer Erklärung unverzüglich an den Adressaten weitergeleitet?

Ist nicht mehr nachvollziehbar.

9. Welcher Mitarbeiter übergab den geöffneten Brief und die weiteren an die Fraktionsvorsitzenden adressierten Briefe an den Bürgermeister, obwohl deutlich aus der Anschrift und der Anrede zu erkennen war, dass der Brief nicht an den Bürgermeister gerichtet war?

Welcher Mitarbeiter den Brief übergab, ist nicht mehr nachvollziehbar.
Mir als Bürgermeister wurde das Schreiben gezeigt. Ich habe, ohne den Inhalt zu lesen, gesehen, dass er an die Damen und Herren Stadtverordnete gerichtet ist und darum gebeten, diesen dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers zu geben.

Den Vorwurf, den Brief zu dem damaligen Zeitpunkt gelesen zu haben, weise ich entschieden zurück.

10. Wie beurteilt der Magistrat diese schwere Verletzung des Grundrechts des Briefgeheimnisses durch den Bürgermeister, der in seinem Diensteid geschworen hat, die Gesetze zu achten?

Das Briefgeheimnis wurde durch das versehentliche Öffnen durch einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin nicht verletzt. Daher ist keine Beurteilung durch den Magistrat erforderlich.

Der Vorwurf des rechtswidrigen Umgangs mit dem versehentlich geöffneten Briefes, wird ebenfalls entschieden zurückgewiesen.

11. Nach Aussagen des Bürgermeisters werden Briefe ohne Absender nicht bearbeitet und vernichtet.
Wer hat diese Vorgehensweise festgelegt?
Umfasst diese Regelung auch Briefe, die an andere Organe der Stadt gerichtet sind?

a) Alle Briefe ohne Absender werden geöffnet. Ergibt sich aus dem Inhalt kein Absender bzw. kein Bezug, wird der Brief nicht bearbeitet oder vernichtet.

b) Diese Vorgehensweise besteht seit Jahrzehnten und wurde vom Magistrat schon unter Beteiligung des früheren Bürgermeisters so gehandhabt.

c) Nein. An andere Organe der Stadt gerichtete Briefe werden an diese zur weiteren Entscheidung weitergeleitet.

12. Ist bei dieser Vorgehensweise geprüft, ob sie mit Recht und Gesetz übereinstimmt?

Siehe Antworten zu 11.

13. Wer entscheidet, ob ein Brief vernichtet wird? Welche Kriterien werden für diese Entscheidung herangezogen?

Siehe Antworten zu 11.

14. Werden Briefe vor der Vernichtung geöffnet?

Siehe Antworten zu 11.

15. Werden alle eingehenden Briefe dem Bürgermeister vorgelegt, auch die, die nicht an den Magistrat oder den Bürgermeister adressiert sind?

Nein.

16. Wie viele Briefe sind im letzten Jahr aufgrund fehlender Absenderangaben oder aus anderen Gründen unbearbeitet vernichtet worden?

Nach meiner Kenntnis keine Briefe.

17. Ist dem Magistrat bekannt, dass Briefe nur von denen geöffnet werden dürfen, deren Namen auf dem Briefumschlag genannt ist und das nur der Briefempfänger über die weitere Behandlung eines Briefes entscheidet?

Der Magistrat handhabt das seit Jahrzehnten wie folgt:

Briefe und Schreiben, die an die Stadt Homberg (Efze) bzw. den Magistrat gerichtet sind, werden geöffnet, mit dem Eingangsstempel versehen und dann an die jeweiligen Fachabteilungen weitergeleitet, auch dann, wenn ein Name des Mitarbeiters der Fachabteilung im Adressfeld enthalten ist.
Das ist nur dann anders, wenn der Brief oder das Schreiben an eine/n bestimmte/n MitarbeiterIn mit dem Wort "persönlich" gekennzeichnet ist. Dann wird der Brief an diesen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin ungeöffnet weitergeleitet.

18. Ist dem Magistrat bekannt, dass in anderen Behörden auch Briefe ohne Absender bearbeitet werden, dass selbst anonyme Briefe geprüft werden, ob relevante Hinweise, wie bei anonymen Anzeigen, gegeben sind?

Was wie in anderen Behörden (welchen?) gehandhabt wird, ist dem Magistrat von Homberg (Efze) nicht bekannt.

19. Wer hat die Briefe bis zum 04. bzw. 05. September 2013 verwahrt, bis sie den genannten Empfänger zugestellt wurden?

Die Briefe wurden im Hauptamt in einem verschlossenen Büroschrank aufbewahrt.

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