HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

FreiRaum wird Treffpunkt – am Samstag

Pressemitteilung der FWG Homberg (Efze)

Bürgermeister: „Bürgerbegehren formell unzulässig“

– FreiRaum der FWG steht am Samstag für Gespräche offen –

Die Stadtverordnetenversammlung, die am kommenden Donnerstag in der Homberger Stadthalle tagt, soll das Bürgerbegehren als „formell unzulässig“ ablehnen. In der gestrigen Sitzung des Magistrats hat Bürgermeister Martin Wagner zwei Gutachten vorgelegt, wonach die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht gegeben seien.

Die Gutachten stammen vom Direktor des Hessischen Städtetages, Stephan Gieseler, sowie von Rechtsanwalt Jörg Blum der Kanzlei Brach, Nattelmann, Börner & Partner aus Kassel. In den Begründungen wird bemängelt, das "angekündigte Bürgerbegehren genügt nicht der Anforderung der Unterbreitung eines Kostendeckungsvorschlags, § 8b Abs.3 S. 2 HGO, da überhaupt keine diesbezüglichen Angaben gemacht wurden". Auch sei auf den Unterschriftenlisten die Stellvertreter-Bezeichnung zu den Vertrauenspersonen unzulässig, da nicht deutlich erkennbar sei, welcher Stellvertreter welcher Vertrauensperson zuzuordnen sei.

Ziel des Bürgerbegehrens ist die Durchführung eines Bürgerentscheides, in welchem die Hombergerinnen und Homberger selber über den Ankauf des Kasernengeländes entscheiden sollen. Die Initiatoren hatten Herrn Bürgermeister Martin Wagner dazu am 6. August insgesamt 2.109 Unterschriften aus der Homberger Bürgerschaft vorgelegt. Lediglich 1.135 Unterschriften wären notwendig gewesen. In der Begründung des Bürgerbegehrens sind die Initiatoren auch ausführlich auf die Kostensituation eingegangen. Sie haben ausgeführt, dass nach ihrer Ansicht die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum Ankauf des Kasernengeländes zu geringeren finanziellen Belastungen der Stadt führen würde und keine Mehrkosten verursacht. Auch stehen die Stellvertreter in direkter Zuordnung zu den Vertrauenspersonen, so dass die Eindeutigkeit der beiden eingeholten anwaltlichen Stellungnahmen durchaus angezweifelt werden darf.

Nach der gestern gegebenen Beschlussempfehlung des Magistrats wird die Stadtverordnetenversammlung in der kommenden Woche das Bürgerbegehren vermutlich als formell unzulässig ablehnen. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens steht dann der Rechtsweg gegen diese Entscheidung offen.

Die Freie Wählergemeinschaft Homberg (FWG) ist der Ansicht, dass eine für die Entwicklung Hombergs so schwerwiegende Entscheidung wie die Gestaltung des Kasernengeländes nur nach ausführlicher Diskussion und breiter Einbeziehung der Bevölkerung getroffen werden kann. Sie unterstützt das Bürgerbegehren daher als Zeichen gelebter Demokratie. Unabhängig davon, ob sich die Hombergerinnen und Homberger am Ende für oder gegen den Ankauf des Kasernengeländes aussprechen würden: Wichtig ist, dass die Homberger Bevölkerung direkt einbezogen und beteiligt wird. Angesichts der aktuellen Ereignisse wird die nächste Wahl eine Entscheidung darüber bringen, wem die Hombergerinnen und Homberger noch vertrauen können.

Am morgigen Samstag, 25. August, stehen ab 10 Uhr die Initiatoren des Bürgerbegehrens im FreiRaum der FWG Homberg in der Untergasse für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Auch die von Bürgermeister Martin Wagner vorgelegten Gutachten können dort eingesehen werden.

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Bürgermeister: Bürgerbegehren sei formal nicht zulässig

Für das Bürgerbegehren seien zwar ausreichende Unterschriften vorgelegt worden, jedoch seien die strengen Formvorschriften in zwei Punkten nicht eingehalten worden. Dies ließ der Bürgermeister von zwei Rechtsanwälten vortragen: Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetag und Rechtsanwalt Jörg Blum von der Kassler Kanzlei Brach, Nottelmann, Börner & Partner. Punkt 1: Vertrauenspersonen und Stellvertreter Beide Rechtsanwälte bemängelten, […]

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