HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stadtverordnete haben zu entscheiden: Planung zum Nutzen für die Stadt oder zum Nutzen für Spekulanten


Zur Sitzung des Bauausschusses am Montag dem 16. April 2018 in der Stadthalle  waren ca. 90 Zuhörer erschienen. Es ging um die Planung unterhalb des Schmückebergswegs / Adam-Krafft-Weg.

Bürgermeister Dr. Ritz erläuterte zu Beginn die formalen Planungsschritte. Er sagte nichts dazu, aus welchen Gründen die Stadt jetzt diesen Bebauungsplan bearbeitet und welche städtebaulichen Erfordernisse vorliegen.
Auch in der anschließenden Erläuterung des Planers Henke war keine Wort zu den städtebaulichen Gründen zu hören. Der Stadtverordnete Günter Koch (FWG) wiederholte noch einmal seine Frage: Worin liegt der Nutzen für die Stadt?

Der Bürgermeister zog sich auf diese Position zurück: Die Stadtverordneten hatten 2009 beschlossen den Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwaltung arbeitet jetzt – 9 Jahre später – diesen Auftrag ab. Über den vorliegenden Planentwurf entscheiden allein die Stadtverordneten.
Das ist formal der richtige Ablauf.
Der Stadtverordnete Dietmar Groß (FWG) fragte, was denn in den dazwischen liegenden Jahren passiert sei, dass jetzt das Vorhaben aufgegriffen wird? Ein Antwort erhielt er nicht.


 

 

Erforderlichkeit nach dem Bundesbaugesetzbuch ist nicht nachgewiesen

Der Nutzen für die Stadt ist nicht benannt, er ist auch nicht gegeben, da die Stadt sich mit der Ausweisung weiterer Wohnbauflächen selbst benachteiligt: Die Vermarktung der von ihr erschlossenen und vorfinanzierten Flächen verschlechtert sich dadurch.

Deutlich ist der Nutzen für den Eigentümer, den er selbst offen gelegt hatte. Er will aus einer landwirtschaftlichen Fläche profitables Bauland schaffen. Darauf will er Eigentumswohnungen bauen. Den Wohnungskäufern verspricht er sogar eine Mietgarantie. Das heißt, der neue Wohnungseigentümer, der die Wohnung nicht selbst bewohnen sondern vermieten will, soll garantiert die Miete erhalten. Für den potentiellen Käufer eine Absicherung seiner Kapitalanlage. Deutlicher kann man nicht sagen, dass es hier nicht um eine städtebauliche Entwicklung der Gesamtstadt geht.

Falls sich keine Mieter für die Wohnungen finden, hat der Garantiegeber ein Verlust, den er steuermindernd geltend machen kann. Für manche Geschäftsleute ist das ein Vorteil. Ein Vorteil, der mit einer leerstehenden Wohnung zu erzielen ist.

Dieses Vorhaben ist könnte als ein Abschreibungsobjekt angesehen werden, mit dem Steuern zu vermindern sind.

Damit ist die Entscheidungssituation für die Stadtverordneten eindeutig.

Entscheiden sich die Stadtverordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen für die Interessen der Stadt, oder wollen sie Grundstücksspekulation fördern?
Am Freitagabend, nach der Stadtverordnetenversammlung, werden wir es wissen.

Falls sich die Stadtverordneten zu Gunsten der Spekulation entscheiden, dann ist der Planentwurf als ein Gefälligkeitsplanung zu erkennen, die verboten ist.

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Burgberg „barrierefrei“: Ein Wort wird missbraucht


Belohnung für Verwahrlosung

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Fußweg am Kreisel nicht barrierefrei

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Willkür- oder Gefälligkeitsplanungen sind verboten

Gerechtfertigte Planung kennzeichnet sich dadurch aus , dass die Planung im Interesse der Stadtentwicklung liegt und dies nachgewiesen wird.

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