Bürgermeister: Bürgerbegehren sei formal nicht zulässig
Für das Bürgerbegehren seien zwar ausreichende Unterschriften vorgelegt worden, jedoch seien die strengen Formvorschriften in zwei Punkten nicht eingehalten worden. Dies ließ der Bürgermeister von zwei Rechtsanwälten vortragen:
Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetag und Rechtsanwalt Jörg Blum von der Kassler Kanzlei Brach, Nottelmann, Börner & Partner.
Punkt 1: Vertrauenspersonen und Stellvertreter
Beide Rechtsanwälte bemängelten, dass nicht eindeutig zu erkennen ist, wer Stellvertreter für welche Vertrauensperson sei. Auf jeden der 276 unterschriebene Anträgen war die bemängelte Zuordnung aber eindeutig zu erkennen
Die Aufteilung entspricht genau der Vorlage des hessichen Landeswahlleiters.
Punkt 2: Der Kostendeckungsvorschlag sei ungenügend
Gieseler führte dazu mündlich aus, die Bürger hätten erkennen müssen, dass als Folge des Bürgerentscheids Kosten im Sinne von entgangenen Einnahmen für die Stadt auftreten könnten.
In der Begründung zu dem Antrag auf das Bürgerbegehren wird ausdrücklich auf die Risiken und Kosten für die verschuldete Stadt hingewiesen. Gerade wegen der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen sollen die Bürger selbst darüber entscheiden.
In der Argumentation gehen die beiden Vortragenden davon aus, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids zu einer Ablehnung des Stadtverordnetenbeschlusses zum Kauf des Kasernengeländes führen würde.
Nur wenn davon ausgegangen wird, dass die Homberger Bürger gegen den Kauf entscheiden, kann überhaupt von Kosten für die Stadt im Sinne von entgangenen Einnahmen gesprochen werden.
Bei dem Bürgerentscheid könnte es aber auch zu einer Befürwortung des Kasernenkaufs kommen, also zu Einnahmen und damit nicht zu Kosten. Diesen Ausgang des Bürgerbegehrens wird von den beiden Vortragenden gar nicht in Erwägung gezogen. Damit zeigen sie deutlich ihre Voreingenommenheit.
Die beiden Gründe, die Gieseler und Blum vortragen, sind damit nichtig.
In der Sitzung warnte Stadtrat Karl Weiß vor einer Ablehnung des Bürgerbegehrens, die Stadt würde sich wieder weithin lächerlich machen.
Wie recht er hat.
Dokumentation
1. Schriftsatz Direktor Stephan Gieseler, Hessischer Städttag, Wiesbaden
2. Schriftsatz Rechtsanwalt Jörg Blum, Kanzlei Brach,Nottelmann,Börner & Partner, Kassel
Ich bin nur erschüttert und wütend.
Wie weit will dieser Bürgermeister gehen? Selbst unglaubwürdig und diskreditiert, lässt er jetzt mit sehr fadenscheinigen Gründen die Juristen los.
Es hat wie immer in Homberg ein Geschmäckle.
Gut das Herr Weiß Flagge zeigt, aber was sagen die anderen?
Mein Vertrauen in den Rechtstaat geht mehr und mehr verloren.
Ich stehe diesem Blog eher kritisch gegenüber, weil es mir hier häufig zu polemisch und unsachlich zugeht.
Wenn das, was ich jetzt lese aber stimmt, steht es um die politischen Kultur in unserer Stadt mehr als schlecht und mein Vertrauen in all die Werte, die Politik in ihrem Handeln für den Souverän bestimmen soll, wird auf erschütternde Weise verraten.
Es gibt ein klares Votum für einen Bürgerentscheid in unserer Stadt. Deutlich mehr als die erforderlichen Stimmen sprechen einen unmissverständlichen Wunsch für die Durchführung eines Bürgerentscheids aus. Dies ist Demokratie. Ich habe mich nicht am Bürgerbegehren beteiligt, bin aber jetzt derart aufgebracht, weil mit durchsichtigen Tricksereien und rechtlich so unsachlicher Argumention ein Bürgerecht niedergebügelt werden soll.
DAS empört mich mehr als alles andere!
Es wäre doch im Interesse aller Bürger und auch der Kommunalpolitiker, diese schwierige Frage des Kasernenankaufs noch einmal eingehend zu diskutieren. Wie kann man mit solch fadenscheinigen Argumenten die eigenen Bürger entmündigen? Es ist nicht zu verstehen.
Ich erwarte von allen Kommunalpolitiker, die sich den Bürgern Hombergs verpflichtet fühlen, dieses Spiel nicht zu unterstützen. Jeder von ihnen, der von uns gewählt wurde, steht jetzt auf dem Prüfstand des persönlichen Demokratieverständnisses.
Man kann zu dem Solarpark stehen wie man will. Aber da ja offensichtlich ein Nutzungsvertrag geschlossen wurde, ist kein Nachteil entstanden, der dem Bürgerbegehren oder -entscheid anzulasten wäre. Der Solarparkbetreiber ist jetzt an die potenzielle Kauffläche gebunden und wird im Falle des positiven Ausgangs des Bürgerentscheids an die Stadt weitergereicht (“Kauf bricht nicht Miete”). Ich gehe davon aus, dass auch die Planungskosten der Stadt durch den Begünstigten getragen werden. Also auch in diesem Falle ensteht kein Schaden.
Am 30,8. werden wir sehen, wer von unseren Politikern sich als Demokrat und Verfechter der rechtsstaatlichen Werte outen wird! Ich hoffe, dass die mich jetzt erfasste Empörung viele Homberger ebenso ergreifen wird. Eine besondere Sensibilität erwarte ich aber von jedem einzelnen Kommunalpolitker.
@2
Danke. Mir aus dem Herzen gesprochen. Vielen Dank.
Da verschlägt es einem fast die Sprache!
Erst einmal vielen Dank an alle Freiwilligen, die sich aktiv für das Bürgerbegehren engagiert haben.
Die nun vorliegende Entwicklung war bereits voraus zu sehen. Nachdem der Bürgermeister mit der aktiven Be- und Verhinderung des Begehrens gescheitert war, war klar, dass er versuchen würde über Juristen sein Ziel zu erreichen.
Verwunderlich ist nur, dass das Bürgerbegehren unter anderem nicht zulässig sein soll, da „…die Bürger hätten erkennen müssen, dass als Folge des Bürgerentscheids Kosten, im Sinne von ergangenen Einnahmen für die Stadt auftreten könnten“. Aber, keinem Stadtverordneten bei der Entscheidung, das Kasernengelände zu kaufen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kosten-/Nutzenanalyse bzw. eine genaue Aufstellung der Kosten vorlag. Dies sind meines Wissens grundlegende Voraussetzungen für eine Entscheidung in Millionenhöhe. Die Stadtverordneten stimmten, ohne sich tatsächlich informiert zu haben (konnten sie auch gar nicht, da keine ausreichenden Unterlagen vorlagen) für den Kauf des Kasernengeländes. Es wurde über einen Kaufpreis von 1,3 Mio. informiert. Des Weiteren seien 3.5 Mio. an Fördermitteln für 50 % der förderfähigen Infrastrukturherstellung reserviert. Das heißt, dass nur bestimmte Kosten gefördert werden. Die Stadt hat also mindestens 3,5 Mio. Euro für Infrastrukturherstellung und noch weitere, in der Höhe nicht bekannte Kosten, selbst zu stemmen.
Die Frage, die sich dabei aufdrängt ist demnach, ob der Beschluss der Stadtverordneten, das Gelände, mit all seinen Folgekosten, zu kaufen rechtswidrig oder rechtsfehlerhaft ist. Insbesondere auch im Hinblick darauf, dass bei dieser StVo auf nachfragen des Fraktionsvorsitzenden Herrn Jäger, der Bürgermeister zugeben musste, dass gegen die Beschlussempfehlung des Magistrates, die er kurz vorher verkündet hatte, ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde. So ein Antrag kann nur gestellt werden, wenn gravierende Mängel bei der Beschlussempfehlung vorlagen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Homberger zu der Missachtung ihres Bürgerwillens verhalten. Personen, die sich mit den Fakten auseinandersetzten brauchen sehr viel Kraft und Energie um sich gegen die gezielten Fehl- und Nichtinformationen des Bürgermeisters zu wehren. Das kann auf die Dauer keiner ohne Zuspruch und Unterstützung stemmen. Es wäre daher sehr wünschenswert, wenn den Initiatoren signalisiert würde, ob die weitere Verfolgung der Sache unterstützt wird.
Schönen Abend noch
Liebe Bürgerin 66 ich kann ihnen sagen das es stimmt sie sind wütend, kann ich sehr gut verstehen, war ich am anfang auch nur! nach einem halben jahr mit täglich wechselden situationen, ständigem umdenken und keinem licht am horizont, bin ich inzwischen gar nichts mehr.ich bin nur eine kleine schäferin aber das was ich im letzten halben jahr erfahren habe oder sagen wir mal lieber mir wiederfahren ist und immer noch tut, der wünscht sich endlich aufzuwachen und alles war nur ein böser traum. man glaubt immer schlimmer kann es ja nicht werden, es kann, ich habe jedenfalls jeden glauben an diesen rechtsstaat verloren denn es gibt ihn nicht. was bleibt ist ein enziges gefühl der Ohnmacht!jeder weiß das es nich hand und fuß hat du mußt mitspielen oder du wirst vernichtet ganz offiziell.
ZUm Bürgerbegehren gibt es Formulierungsvorschläge der Hess. Landesregierung. An die haben wir uns gehalten. Das Nichtigkeitsargument, wer Verantwortlich ist und wer nur Stellvertreter ist keins. In jedem Fall sind erkennbar Personen mit vollem Namen und Anschrift aufgeführt, die das Begehren verantworten.
Zur Frage der Kosten ist zu sagen, dass die gemachte Aussage sich an der Begründung des Beschlusses der Stadtverordneten messen lassen kann. Diese sind bei ihrer Entscheidung den Grundsätzen der Doppik und deren Beachtung verpflichtet. Gelesen habe ich hierzu nichts. Und eigentlich gibt es in Homberg demnächst die gesplittete Abwassergebühr. Was ist mit diesen Kosten für Homberg die aus “vielleicht” zukünftig der Stadt gehörenden versiegelten Flächen entstehen.
Ich kann mir die nun folgende Entscheidung der Stadtverordneten schon vorstellen. Wie sagte Stefan Gerlach zu mir: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit 2/3 Mehrheit für den Kauf gestimmt. Dabei bleibt es. Basta.
Die beiden Juristen sind “mit Bedacht” ausgesucht worden. Ihr Auftrag war eindeutig. Auf Hessen und die hier gegebenen formalen Vorgaben umsetzbare gerichtliche Entscheidungen eines höheren Verwaltungsgerichtes werden sie nicht juristisch haltbar zitieren können.
Ich bin ernsthaft am überlegen, ob wir nicht am 30. August 2012 zu einer Demonstration vor der Stadthalle aufrufen sollten. Um den Mitgliedern der STAVO ins Auge zu schauen, und Ihnen deutlich zu machen, das wir das Volk sind, und nicht mehr länger von dieser politischen Führung in Homberg vertreten lassen wollen.
Was der Bürgermeister seit Jahren betreibt kommt einer Volksverdummung gleich.
Die SPD als Oppositionspartei hat auf ganzer Linie versagt.
an 6.
So fing es in der ehemaligen DDR auch an. Ich komme von da und wir waren Stolz, auf das was wir als normale, n i c h t linientreue Bürger, daraus gemacht haben.
Es gibt hier in Deutschland fast nur Ja-Sager und Abnicker in der Bevölkerung. Es denkt so gut wie keiner mehr mit.
Es ist nur positziv zu bewerten, das einige Bürger sich doch Gedanken um Ihren Wohnort, Lebensqualität machen und einen Blick für die Zukunft haben.
-Allein dass Wagner den Auftrag an eine kostenpflichtige Kanzlei gibt nach Fehlern zu suchen _und Gerlach dies kritiklos hinnimmt macht so wütend!
Wagner sollte endlich mal die Dinge SELBST bezahlen die er in Auftrag gibt, alles was er bisher in Auftrag gegeben hat hat viel gekostet zu nichts geführt. Zumal er sich in rechtlichen Themen der HGO selbst auskennen muss. Aber er braucht fùr alles Hilfe, nichts kann er.
Was hat denn die Prüfung durch die Anwaltskanzlei gekostet?
zu 9. und 10.
Da denkt ihr falsch.
Die Pflicht eines Verwaltungschefs ist es u.a. zu prüfen bzw prüfen zu lassen ob ein Bürgerbegehren korrekt abgelaufen ist.
Dies ist notwändig um sicherzustellen, dass nicht ein späterer Bürgerentscheid nachträglich seine Wirkung verliert.
Die Kosten sind somit die, die als Folge aus einem Bürgerbegehren entstehen.
Ob die Expertise der Anwälte richtig ist, wird sich zeigen.
Ob sie bei falscher Expertise schadensersatzpflichtig gegenüber ihrem Auftraggeber – der Stadt Homberg sind – wird sich ggf zeigen.
Last uns ein Zeichen setzen.
Anlog der Fähnchen bei Weltmeisterschaften lasst uns doch ein weißes Band an unseren Auto als Zeichen für das Bürgerbegehren setzen.
Die Farbe sollte Weiß sein, an sich müsste es rot-weiß sein, wie beim Dörnbergschen Aufstand gegen eine Fremdherrschaft, aber rot ist in Homberg schon belegt durch die SPD, und für die Homberger möchte ich keine Werbung mehr machen.
Bitte macht mit und sprecht eure Bekannten, Freunde und Familie an.
Wer gegen die fadenscheinigen und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen unserer Stadtoberen ist, soll bitte Flagge zeigen, bindet ein weißes Band an eure Autos.
Was haltet Ihr davon?
Ich kann nur den Kommentar Nr. 2 (@Buergerin66) uneingeschränkt unterstützen.
Das mit den Fähnchen am Auto wäre mirbei den Verhältnissen schon zu gefährlich. Nachher werden noch Scheiben eingeschlagen oder Lack zerkratzt……
Spaß beiseite!
Wie kann denn verhindert werden, dass am Tag nach der StaVo und dem befürchteten Votum (ich kann es nicht glauben und hoffe nach wie vor auf das Gewissen und gesunde Rechtsempfinden der Kommunalpolitiker!) nicht sofort der Kaufvertrag unterzeichnet wird? Theoretisch müsste das doch für die Stadt dann möglich sein.
Gibt es die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung und sollte die nicht vorsorglich des Abstimmungsergebnisses erwirkt werden?
Ich befürchte, dass aber nur dies der Grund für dieses “juristische” Manöver, dass augenfällig keine Chance auf gerichtliche Bestätigung hat, ist.
@Bürgerin66
Hallo, Sie wollen doch nicht der CDU und der SPD kriminelle Machenschaften unterstellen?
Die machen das nur aus christlichem und sozialem Antrieb.
Nun kenne ich die Schriftsätze und frage mich, welches juristische Verständnis deren Verfasser an den Tag legen.
Es gibt bei den Vertrauenspersonen (Höchstzahl) in der Reihung drei Namen und darunter wieder in der Reihung und hier spaltenweise drei Vertreter. Jeder Bürger kann die Zuordnung erkennen. Auch sollte man Bedenken, dass nicht teure Fachjuristen Haaarspaltereinen vornehmen.
Ich hätte meinen Berufskollegen empfohlen, unter http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de mal die Grundinfos nachzulesen. Dort heißt es: Kein Kostendeckungsvorschlag ist selbstverständlich fällig, wenn man den kompletten Verzicht auf eine Maßnahme fordert.”
Die Maßnahme steht nicht im Haushalt, der im übrigen noch nicht genehmigt wurde. Die erst in der Sitzung vorgelegten Unterlagen zur Finanzierung, etc. sind nicht Gegenstand des Beschlusses der Stadtverordneten.
Und wie heißt es zu Anwälten: Der mich bezahlt, des Meinung ich sage. Und das wird bei RA Blum mehr als deutlich. Seine Rückschlüsse entbehren jeden Denkansatz, sind einfach falsch.
Er übersieht auch, das seine Wertung nicht zu einem “Muß” für die Stadtverordneten führt, auch wenn ermeint, dies fordern zu können. Seine Selbstüberschätzung disqualifiziert ihn und macht letztlich sein “Gutachten” zur Farce
Also mal ehrlich, ich glaube dem Bürgermeister nichts, gar nichts. Im Frühjahr sagte er die Solarfläche wird einzeln verkauft, dann im Juli nur im Paket mit der Kaserne. Und mich beschleicht der Eindruck, die jetzige Mitteilung ist dazu gedacht den Druck auf die Parlamentarier zu erhöhen, doch das Bürgerbegehren aufgrund fadenscheiniger Begründungen und Mängel als formal unzulässig zurückzuweisen. Ich wette noch in Tagesfrist wird dann der Kaufvertrag unterschrieben, um die zufrieden zu stellen, die bereits seit langem Eurozeichen in den Augen haben. Daher geht es eher um die Investoren weniger um die Stadt Homberg. Bei der Geldverschwendung des Bürgermeisters in der Vergangenheit sind doch die monatlich nicht eingenommenen 75.000 € Peanuts. Außerdem verdient die Bima und die Bima ist unser aller Eigentum.
Sind denn Homberger Bürger oder sogar Mandatsträger unter Family und Friends zu finden?
Ich warte immer noch auf Herrn Kroeschells Einladung um mich ebenfalls zu beteiligen, leider bin ich aber weder CDU noch SPD-Mitglied, wahrscheinlich bekommt man daher keine Einladung.
Kurz gesagt irgendwann muss es selbst dem Dümmsten klar werden, hier stimmt etwas nicht.
zu 17.:
Die 75.000,00 € sind nicht Erdnüsse, sondern höchstens Leinsamen, da sie nicht monatlich, sondern jährlich gezahlt werden sollen.
Also ich weis genau, wo ich meine nächste Pizza hole!!!!!!!!!!!!!!!!
Man kann es nicht glauben. Da wird in der Stadtverordnetenversammlung eine höchst umstrittene Entscheidung getroffen, die sowohl riesige finanzielle Chancen, aber wohl auch viel mehr riesige finanzielle Risiken für die Stadt und für die Bürger bedeutet und damit entscheidenden Einfluss auf uns und unsere Kinder haben wird. Um diese Entscheidung (welche auch immer dann getroffen wird) auf eine allgemeine Basis zu stellen und um diesen Erfolg oder dieses Millionengrab auf einen allgemeingültigen Konsens aller Bürger Hombergs zu stellen, wird ein Bürgerbegehren gestartet, das als Ziel einen Borgerentscheid hat. In kürzester Zeit werden trotz Ferien- und Urlaubszeit viel viel mehr Unterstützerunterschriften als die benötigten gesammelt und bei der Stadt eingereicht. Dies zeigt deutlich, wie dieses Thema die Bürger bewegt und wie sie dazu bereit sind sich mit der Sache zu beschäftigen und wie sie an dem Ergebnis teilhaben wollen.
Und dann wird das Begehren vom Bürgermeister aus formalen Gründen abgelehnt. Diese formalen Gründe haben vom BM beauftrage Personen bestätigt und aus nichtigen, bzw. nicht nachvollziehbaren Gründen eine Ablehnung empfohlen. Aber das müsste eher eine unabhängige Instanz begutachten und nicht von der Stadt beauftragte Rechtsanwälte und Parteifreunde (z.B. Herr Dr. Stephan Gieseler (CDU) .
Fakt ist, das der Bürgermeister so oder so die demokratischen Grundsätze aus den Augen verloren hat. Im Vorfeld hat er persönlich versucht die Sammlung von Unterschriften zu verhindern und jetzt beugt dieses Vorgehen unsere Demokratie nicht, das grätscht ihr die Füße weg. Die Antragsteller müssen jetzt auf ihr eigenes finanzielles Risiko den Klageweg einschlagen um einen objektive richterliche Begutachtung der Zulässigkeit zu erlangen (wie vom BM einkalkuliert)
Und wenn unsere Stadtverordneten der CDU und SPD in der kommenden Woche sich auf die Position zurückziehen, dass jetzt ja Gutachten vorliegen, die das Bürgerbegehren für unzulässig betrachten, und damit müssten sie auch für eine Ablehnung stimmen, denn sie selbst haben ja auch noch andere Arbeiten nebenbei, die es Ihnen gar nicht ermöglicht tiefer in die Materie einzusteigen, dann lasst euch ruhig gesagt sein:
So einfach ist es nicht. Auch in Homberg gibt es viele, viele Bürger die an die Grundsätze, Möglichkeiten und Mittel der Demokratie glauben und die jegliche Art von Beugung der Demokratie, Korruption, Absprachen und „eine Hand wäscht die andere“ bis zu letzt kämpfen werden. Wenn die Stadtverordneten nicht einsehen, dass ein Bürgerwille nicht ignoriert werden darf, dann muss und wird eine Beurteilung mit gerichtlichen Mittel durchgesetzt. Als „noch“ gläubiger Demokrat werde ich persönlich dafür auch mein letztes Hemd zur Unterstützung hergeben. Und wenn die beiden „großen“ Parteien SPD und CDU glauben, dass sie bei der nächsten Kommunalwahl weiter auf die gewohnten Unterstützer zählen können, dann denken sie etwas zu kurzsichtig. Selbst ich, der bisher eher politisch konsumierend, liberal konservativ denkend eingestellt war, bekomme Bluthochdruck und Brechreiz bei antidemokratischen, mutmaßlich in Absprachen verwickelten Mitläufern. Es wird mir eine Ehre sein meinen Jahresurlaub zu opfern und vor der nächsten Kommunalwahl von Haus zu Haus zu gehen und die Mitbürger darüber aufzuklären wer Ihren Willen ignoriert hat und eher aus Stadt gejagt gehört als wiedergewählt.
Wenn es wirklich zu diesem schlimmsten Fall kommt, dass alle politischen Verantwortlichen ihrer demokratischen, gewählten Verantwortung nicht gerecht werden und offensichtlich Teil des „Systems Homberg“ sind, dann müssen wir hier in Homberg einen U-Bahn Schacht für die letzte Bahn unter das Stadtparlament bauen, die unsere Demokratie dann noch auf eine einzig mögliche Art durch Neuanfang retten kann (Wie aus einem eher politisch konsumierenden Bürger nur so ein Wutbürger werden kann, unglaublich. Aber Gott sei Dank haben wir eine Demokratie, und die wird dafür sorgen, dass das Recht seinen Platz finden wird und gläubige Demokraten in dieser Gesellschaft nicht zu aktiven Widerstandskämpfern werden müssen. Siehe Film V wie Vendetta..).
Dazu das Gerücht, dass die Kanzelei bei der Rechtsanwalt Blum beschäftigt ist, den Kasernenankauf für die Stadt notariell abwickeln soll. Wie war das mit dem Händewaschen?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Also:
Wenn alle die ihre Unterschrift gegeben haben es ernst meinen, dann sollten sie anfangen Person für Person bereit zu sein die Initiatoren auf dem weiteren Weg auch finanziell zu unterstützen.
Ich gebe schon mal als Heini 10 € mindestens.
Das und weiteres sollten uns unsere Rechte als Bürger und die Zukunft Hombergs schon mal wert sein.
Nicht RA aus Kassel oder der Funktionär eines Interessenverbandes bestimmt über meine Geschicke.
Oder gar ein Bürgermeister der von uns gewählt wurde – wir bestimmen !
Schon 1989 vergessen?
Dieser Vorgang geht doch weit über die Grenzen unserer Stadt hinaus!
Hier geht es um die Missachtung verbriefter Bürgerrechte – fadenscheinige juristische Aussagen werden herangezogen, um ein Bürgerrecht auszuhebeln. Das alles mit dem Anschein des tiefsten Bedauern.
“Ich hätte ja so gerne die Bürger beteiligt – aber es geht doch rechtlich nicht…”
Und die SPD? Ich bin deren Wählerin, ich erwarte am 30.8. , dass sie sich für die Wahrung der Bürgerrechte einsetzt und das durchsichtige Manöver nicht unterstützt.
In der Geschichte gibt es viele Beispiele, die sich ihrer Verantwortung entzogen haben. Pontius Pilatus, der seine Hände öffentlich in Unschuld wusch, war einer, in unserer eigenen deutschen Geschichte gibt es weitere Beispiele. Allen ist eins gemeinsam, sie haben menschlich und charakterlich versagt und bekamen nie mehr eine Chance, ihr Versagen zu heilen.
Also, wenn es um mehr als den Kasernenankauf geht (und hier geht es nach meinem Verständnis um den Verrat demokratischer Grundrechte) , dann müssen Institutionen außerhalb Hombergs um Unterstützung gebeten werden. Ich denke hier an die Parteizentralen (Finanzierung der rechtlichen Gegenmaßnahmen z.b. durch die GRÜNEN) und letztlich auch an den Bundespräsidenten. JA, das klingt völlig überzogen, aber ich bin der Meinung, dass hier ein Präzidenzfall von Polit-Diktatur, Bürgerentmündigung und Ansätze einer Bananen-Republik deutlich werden. Hier werden Bürger ganz offiziell und mit instrumentalisierten Juristen entmündigt.
Alle wissen das, alle Verantwortlichen spielen mit – “weil wir ja nicht anders können…”
Ein Musterbeispiel für das Erzeugen von Politikverdrossenheit – ein Musterbeispiel aber auch für den moralischen Anspruch, dem Politiker aufweisen sollten – und möglicherweise in Homberg verloren haben.
22 Kommunalpolitiker können doch nicht das Begehren von über 2.000 Bürgern einfach ignorieren und aus offensichtlich fadenscheinigen Gründen, die aus Parteigutachten angeführt werden, ihren Verstand und Anstand ausschalten.
Wenn das aber so ist, dann steht es um das demokratische Grundverständnis schlecht. Dann sind – unter anderem – die moralischen Kontrollinstanzen gefragt. Da der Homberger Vorgang alle Anzeichen eines “politischen Komplotts” gegen die Ausübung bürgerlicher Rechte aufweist, sollte die höchste moralische Instanz dieser Republik um Hilfe angerufen werden (ich meine damit nicht den Papst).
Allein dieser Beitrag zeigt das Ausmaß der Entrüstung und die Verzweiflung, die aus dem Gefühl der Ohnmacht ensteht.
@ 23
Dank für die klaren Worte.
Ich versichere Ihnen, dass was wir jetzt erleben, macht der BGM bereits seit Jahren. Er drängt die Parlamentarier wegen Zeitdruck und alternativlosen Planungen oder Entscheidungslagen zu bestimmten Beschlüssen. Das schlimme ist, man glaubt ihm.
Die Demokratie hat in Homberg bereits seit Jahren einen schlechten Stand.
Ein völliges Versagen der SPD als Oppositionspartei, die CDU scheint voll,, dem Bürgermeister hörig zu sein.
Ich schäme mich.
Ich hab ein weißes Band an der Antenne.
Ich könnte mir ganz gut vorstellen, wenn diese Art von Mißachtung des Bürgerwillen in Homberg so weitergeht, daß demnächst auch noch ein Bürgerbegehren ins
Leben gerufen wird, womit man das Homberger Parlament vorzeitig abwählt.
Die andere Möglichkeit wäre, daß kleine Herr “Gernegroß” von selbst den Hut nimmt.
Danach könnte dann das Homberger Parlament wieder ohne Zwänge Entscheidungen
im Sinne der Bürger treffen.
zu 25.
Es steht jedem Abgeordneten frei selbst zu entscheiden.
Das war nicht nur in den letzten 10 Jahren so – das gilt heute und zukünftig.
Zwänge?
Wenn die handelnden Personen im Parlament und den Parteien soweit es derzeit CDU und SPD anbetrifft die selben sind – was soll sich ändern?
Etwas nachdenklich wird man in der FDP geworden sein.
Seit man kein willfähriger Mehrheitslieferant mehr ist kann man ihr das Motto auf die Fahne kleben:
” Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan – der Mohr kann gehen !
Noch immer gilt Herr Dewalds Ausspruch:
Was in Homberg “nice to have ” ist, bestimmen immer noch !! wir (CDU ) !
Die SPD Abgeordneten sind für mich die neuen “Mohren” in Homberg !
Wie man in Homberg bei diesen Vorgehensweisen und Abläufen durch ehrenamtliche Tätigkeit oder Parteizugehörigkeit diesen Personen auch noch den Rücken stärken kann ist mir ein Rätsel.
Man kann ja sein Parteibuch abgeben und von Veränderungen abhängig machen.
Oder seine ehrenamtliche Tätigkeit mal ruhen lassen.
Das zeigt doch eher Charakter wie das ewige “Hurra Geschrei” .
Die SPD übt ganz gezielt Druck auf die Mitglieder aus. Wer anderer Meinung ist, muss am Katzentisch sitzen. Selbst bei Sommerfesten oder Treffen, bekommt das jeder zu spüren, der anderer Meinung ist oder war. Das halten die schwachen Charaktere nicht aus, die doch nur in der Fraktion sitzen, weil sie gefügig sind, oder dort Ihr Ego pflegen.
Die Körperhaltung der Einzelnen ist interessant und spricht Bände.
Lehrer überheblich mit Arm über Lehne, Hausfrau, mit dem Schlaf kämpfend, andere huldvoll lächelnd, oder sind nur als Sitzwärmer dabei.
Man darf gespannt sein.
Und dann der Häuptling, wie ein Gockel, der Theater aufführt. Da greift er mal seinen Freund Wagner an, um ihm zuzurufen, es ist geschafft.
Na, hat denn die HNA wieder einen Maulkorb verpasst bekommen?
Ich kann von deren Seite nichts lesen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
zu 29:
Eben war die Seite auf HNA-online zu öffnen und ebenso 9 Kommentare.