HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Amtsgericht: Kein Anspruch auf Löschung eines Kommentars

AmtsgerichtSeit Februar 2008 berichtet der "Homberger Hingucker" über die Kommunalpolitik in Homberg. In dieser Zeit wurden zahlreiche Rechtsbrüche und Skandale aufgedeckt und veröffentlicht, die manch einer lieber im Verborgenen gehalten hätte. Verständlich, dass der Homberger Hingucker deshalb bei manchen nicht gern gesehen ist.

Drohungen mit Staatsanwalt und Gerichtsprozessen blieben nicht aus. Es gab berechtigte Beschwerden die schnell zu Korrekturen führten. Es gab aber auch Gerichtsprozesse gegen mich als Betreiber. Zwei Prozesse sind jetzt entschieden worden. In beiden Fällen wurde zugunsten des Homberger Hinguckers entschieden und damit zugunsten der Meinungs- bzw. Pressefreiheit.

Fall 1: Kommentar soll gelöscht werden

Der Kläger verlangte:
Die Löschung eines Kommentars, bzw. die Offenlegung der Adresse des Kommentators.
Außerdem wollte er erreichen, dass zukünftig keine Berichte oder Kommentare veröffentlicht werden, "welche den Namen des Klägers oder Hinweise auf die Person des Klägers enthalten".
Für den Fall der Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250 000,– € angedroht werden.

Der Kläger empfand die Kommentierung "Bock zum Gärtner, oder wie?", die im Zusammenhang mit seiner Person erfolgte, als "Schmähkritik", die nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Die Klage wurde vom Amtsgericht abgewiesen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung:

     Bei der Redewendung handele es sich um ein gebräuchliches Sprichwort, das die Meinung ausdrückt, dass man jemanden für eine Aufgabe nicht geeignet hält. Dies ist eine Meinungsäußerung.

     Die Redewendung wurde im Zusammenhang mit der Diskussion einer Sachfrage benutzt, es ging nicht um die Herabsetzung einer Person. Auch polemische Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt.

     Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der zukünftigen Namensnennung steht dem Kläger nicht zu.

     Hinsichtlich des Antrags, Namen und Adresse des Kommentators zu nennen, gilt das Zeugnisverweigerungsrecht. Das Recht der Meinungsfreiheit gewährleistet auch den Schutz des "Vertrauensverhältnisses zwischen Pressemitarbeiter und seinem Informanten".

     Solange wahrheitsgetreu berichet wird, steht auch kein Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu.

Druckansicht Druckansicht

Aus dem Urteil zu der Besetzung der Ausschüsse

Seit 2006 sind die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung rechtswidrig besetzt. Die Wahlen von 2006 verstoßen gegen das Grundgesetz, Artikel 28.
Die Homberger Fraktionen von CDU/FDP führen diesen rechtswidrigen Zustand fort.

weiterlesen »


„Echt?“

Es heißt: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Manchmal zeigt auch ein kurzer Dialog mehr als ein langer Bericht. Bei der letzten Sitzung des Akteneinsichtsausschusses zur Schließung der Alten- und Krankenpflegestation am 10. Mai gelang es der HNA solche vielsagenden Dialoge einzufangen.  

weiterlesen »


„Rund ums Rad“ Mit welchem Erfolg?

Bild

weiterlesen »


Contra Recht und Gesetz

JustiziaHomberger CDU und FDP entlarven sich selbst: Machterhalt geht vor Recht und Gesetz.
Hombergs Stadtverordnetenvorsteher ignoriert Entscheidung das oberste Gerichts.
Selbst gutes Zureden hilft nicht.

weiterlesen »


Testbetrieb Biogasanlage?

BildDer Mais von zwei Ernten liegt schon auf Miete. Die Anlage scheint noch immer nicht den regulären Betrieb aufgenommen zu haben. In wenigen Monaten kommt die Dritte Ernte. Wo soll die gelagert werden?

weiterlesen »


Neues Bauwerk für die Efzewiese

BildSchallschutzwand soll in der Efzewiese errichtet werden. Als ein Vorteil sieht der Bürgermeister: Sie kann auch bemalte werden.

weiterlesen »


„Mühlhäuser Feld“ ausverkauft ?

„Leider haben wir zur Zeit keine Baugebiete im Angebot“ lautet die Antwort auf eine Grundstückssuche im Mühlhäuser Feld.

weiterlesen »


Wer sucht, der findet…

Bild Obwohl die WeGe in den Stadtmarketingverein über gegangen ist, bittet man seit mindestens einem Jahr immer noch um Geduld.
Warum kein Hinweis auf den neuen Verein?

weiterlesen »


Kukuksmarkt am Sonntag in Rückersfeld

BildAuch wenn der 19. Kukuksmarkt auf der Homepage der Stadt Homberg versteckt ist, er findet auch so sein Publikum. Nur die Stadt hat man wieder eine Chance vertan.

weiterlesen »


Schon beworben?

BildIst der Stadtmarketingverein schon aktiv geworden?

weiterlesen »


CDU fordert Sparen und verhindert es

Viele Sparvorschläge wurden von CDU/FDP in der Vergangenheit abgelehnt. Jetzt tun sie erstaunt, warum keine gemacht werden.
Und schon geht es weiter: Sparvorschläge wurden abgelehnt, Haus Wicke soll für 300.000 Euro saniert werden. Folgekosten werden ignoriert.

weiterlesen »


Neue kostengünstige Sanierungskonzepte: Fehlanzeige in Homberg

Haus WickeIn Alsfeld geht es seit Jahren, in Borken schafft man es, in Spangenberg beschreitet man diesen Weg, in Homberg ist es beschlossen, doch nichts passiert: Kostengünstige Sanierung in Verbindung mit Sozialprojekten.

Stattdessen präsentiert der Bürgermeister eine Kostenschätzung über 300.000 Euro für ca. 80 Quadratmeter effektive Nutzfläche. Jährliche Folgekosten 12.450 Euro.

weiterlesen »


Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum