Versteckte Erhöhung: Abwassergebühren müssen kostenneutral gesplittet werden
Die Abwassergebühren wurden bisher allein nach dem Frischwasserverbrauch abgerechnet.
Nach einem Gerichtsurteil müssen die Kosten für die Abwasserbeseiting aufgesplittet werden nach Herkunft des Wassers: Trinkwasser und Niederschlagswasser, diese Aufteilung muss kostenneutral sein.
In Homberg weigert sich die Stadt die Gesamt-Trinkwassermenge für die Kostenberechnung anzugeben, obwohl sie ihr vorliegen. Selbst auf Anfragen behauptet sie Tatsachen, die nachweislich falsch sind.
In dem Haushaltsplan 2015 ist sogar nachzulesen, dass nicht kostenneutral abgerechnet wird. In den Erläuterung der Erträge steht auf Seite 10:
"Bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten […] werden über 1,5 Mio. Euro mehr erwartet. Das liegt in Höhe von 1,45 Millionen Euro an dem höheren Ansatz der Abwassergebühr und dort insbesondere an dem erstmaligen Ansatz der Niederschlagswassergebühr."
1,45 Mio. Euro ungerechtfertigte Gebühreneinnahmen?
1,45 Mio. höhere Abwassergebühren von einem Jahr zum andern ist Unsinn. Statt Kostenneutral die Abwasserkosten aufzuteilen soll über die Gebühren 1,45 Mio. Euro mehr eingenommen werden.
Die Abrechnung des Abwassers ist falsch, da nicht kostenneutral aufgeteilt wurde.
Der Magistrat hat die Pflicht diese 1,45 Mio. Euro höheren Gebühren den Bürgern zu erklären.
Tabelle: Haushaltsplan 2015, S. 190
Detailliert wird die Rechnung noch einmal im Inneren des Haushaltsplans dargestellt.
2013 wurde für das Abwasser Gebühren in Höhe von 2.249.210 Euro abgerechnet.
2014 soll für Abwasser und Niederschlagswasser 3.703.892 Euro an Gebühren erhoben werden, das sind 1.454,682 Euro mehr.
Bei einer korrekten Aufsplittung hätte von 2.250.000 Euro der Betrag für das Niederschlagswasser in Höhe von 1.676.994 Euro abgezogen werden müssen. Dann ergäbe sich ein Betrag von 573.006 Euro, die entsprechend dem verbrauchten Trinkwasser aufgeteilt werden müsste. 573.006 Euro ist lediglich ein Viertel des jetzigen Preises.
MIt der Abwassergebühr wird für die Leistung der Abwasserbeseitigung bezahlt. Mit den Abwassergebühren dürfen nur die Kosten für die Abwasserbeseitigung finanziert werden, alles andere ist nicht zulässig. Die Abwassersatzung dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.
Wie glaubhaft aus zuverlässlicher Quelle zu hören ist, haben Grundeigentümer in der letzten Zeit mehrere Bescheide erhalten, ohne dass die vorhergehenden aufgehoben wurden, so dass nicht ersichtlich ist, welche gelten.
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