„Bodenlose Frechheit“
Laut Protokoll sprach Bürgermeister Dr. Ritz von "bodenloser Frechheit" – statt sachlicher Argumente zu einem Antrag, die verfahrene Finanzsituation der Stadt durch einen externen Wirtschaftsprüfer untersuchen zu lassen.
Sitzungsprotokoll zu dem Punkt:
"b) des Herrn Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 22. Oktober 2015 betr. Prüfung der Jahresrechnung 2014
Herr Schnappauf begründet den Antrag.
Herr Bürgermeister Dr. Ritz bezeichnet die schriftliche Begründung des Antrags als bodenlose Frechheit. Er verweist auf die sehr guten Leistungen der Verwaltung und die zeitnahen Jahresabschlüsse. Alles wurde erarbeitet, ohne Dritte einzuschalten. Er verteidigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vehement.
Nach § 128 HGO prüft das Rechnungsprüfungsamt die Jahresabschlüsse. Ausnahmen können bei der Landesregierung beantragt werden.
Herr Gerlach meint, wegen § 128 HGO sei der Antrag nicht beschlussfähig.
Dann lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx über den Antrag abstimmen" [Hervorhebung DMS]
Der Antrag wurde von allen Stadtverordneten abgelehnt.
Als "bodenloser Frechheit" bezeichnete Bürgermeister Dr. Ritz die folgenden Begründung des Antrags:
In den letzten 12 Jahren ist die Verschuldung der Stadt stetig gewachsen. Es gab keine Versuche, den Schuldenstand zu stabilisieren oder gar zu reduzieren.
In 2014 berichtete der Magistrat über ungenehmigte Kostenüberschreitungen bei Baumaßnahmen. Bürgermeister Dr. Ritz versprach die Ursachen festzustellen, nachdem die Bauhandwerker ihre Rechnungen bezahlt bekommen haben. Bis heute liegen keine Ergebnisse der Ursachenforschung vor.
Weiterhin verzichtet die Stadt darauf, für fehlerhafte Bauausführungen Schadenersatz einzufordern. Immobilien werden unzulässig unter Wert verkauft. Investitionen ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgeführt. Planungen werden vergeben, ohne dass die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Der Stadtverordnete Peter Dewald (CDU) hat umfassender Kontrollmaßnahmen gefordert und diese Forde-rung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.Auch das Rechnungsprüfungsamt hat in den jährlichen Abschlussberichten auf die fehlenden Kontrollinstrumente hingewiesen, gab sich aber mit nichts sagenden Erklärungen des Magistrats zufrieden. Die Zahlungsverpflichtungen bei dem Treuhänder, der Hessische Landgesellschaft (HLG), hat das Rechnungsprüfungsamt entgegen den Regeln nicht im Jahresabschlussbericht moniert und ihre Ausweisung im Jahresbericht eingefordert.
Der Akteneinsichtsausschuss zu dem Thema der Kostenkontrolle hat keinen ausreichenden Befugnisse, die Finanzen der Stadt zu kontrollieren So wurden Bauleistungen zu einem Zeitpunkt bezahlt, als sie noch gar nicht erbracht waren.
Ein Ausschussmitglied legte sein Arbeit im Ausschuss nieder, da er sich fachlich nicht in der Lage sieht, das gesamte Zahlenwerk zu prüfen.
Eine Konsolidierung der städtischen Finanzen ist erst möglich, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen und fachlich bewertet werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Verwaltung und das Rechnungsprüfungsamt dazu nicht ausreichend qualifiziert, Mit einer externe fachliche Prüfung kann die Basis für die Neuordnung der Finanzen geschafft werden.
Die Prüfung kann mit den Mitteln finanziert werden, die bisher für die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt im Haushalt stehen. Die weiteren Kosten eine solchen Prüfauftrags werden durch die effizientere Finanzwirtschaft ausgeglichen.
An anderen Stellen hatte Dr. Ritz schon diffamierende Bezeichnungen und Drohungen mit finanziellen Konsequenzen benutzt:
Falsche Statik
Den Hinweis auf eine falsche Statik und ein falsch verlegtes Gasrohr beim Anbau an die Burgberggaststätte nannte Dr. Ritz Mobbing und rief zur Rückkehr zu Fair Play auf.
Ein-Euro-Verkauf
In der Auseinandersetzung um den Ein-Euro-Verkauf des ehemaligen Landratsamtes heißt es in einem Antrag der Stadt an das Landgericht:
Dr. Ritz nannte es eine "schmutzige Diskussion", damit meinte er aber nicht die diffamierenden Aufführungen der Stadt.
Drohung mit Schadenersatz
Dr. Ritz wollte Schadenersatzsansprüche prüfen wegen der Information an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Sachverhalt: Im Fördermittelantrag für den Infrastrukturausbau in den ehemaligen Kasernen wurden falsche Angaben zur Höhe der Baukosten und den Eigenmitteln gemacht.
Zahlungen für Anwaltsrechnung
Dr. Ritz forderte Schadenersatz für eine Anwaltsrechnung aus Hamburg über rund 1.200 Euro. Trotz mehrfacher Aufforderung wies er den behaupteten Schaden nicht nach. Er verlangte aber, den Betrag auf sein Privatkonto zu überweisen.
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