Die Initiative für das Bürgerbegehren hat am 31. August 2012 beim Verwaltungsgericht eine Klage zur Anerkennung des Bürgerbegehrens eingereicht und zusätzlich eine einstweilige Verfügung beantragt, damit der Kasernenkauf nicht schnell vollzogen wird.
Der Anwalt der Stadt hat auf 22 Seiten dagegen Stellung genommen und über 100 Seiten Anlagen angefügt.Dazu nahm der rechtliche Vertreter der Initiative Stellung.
Auf dieser Basis hat das Verwaltungsgericht am 19.09.2012 einen Beschluss gefasst.
Klage ist zulässig und begründet
Das Gericht entschied: Die Klage ist zulässig und sie ist begründet.
Eine einstweilige Verfügung lehnte das Gericht lediglich ab, weil dadurch für drei Jahre alles blockiert wäre, sie hält eine einstweiligen Beschluss nicht für notwendig.
Das Gericht folgte auch nicht der Argumentation des Anwalts der Stadt hinsichtlich des "Formfehlers" der Stellvertreter der Vertrauenspersonen.
Lediglich die fehlende Berücksichtigung der Pachteinnahmen aus dem Solarpark sah das Gericht als Mangel an, der im Haupverfahren zu klären ist. Das Gericht sah sehr wohl, dass die Pachteinnahmen nicht an die Stadt, sondern an die Hessische Landgesellschaft gehen würden.
Pachteinnahmen von 75.000 Euro/Jahr?
Die Pachteinnahmen von 75.000 Euro, von denen die Stadt für den Solarpark ausgeht, wenn sie die Fläche gekauft hat, können nur fließen, wenn der dort erzeugte Solarstrom nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) anerkannt und bezahlt wird. Das ist in keiner Weise gesichert, da die Fläche nicht den Kriterien des EEG entspricht. Die Darstellung als Konversionsfläche im Bebauungsplan ist falsch und muss hinsichtlich des Straftatbestandes "Betrug" geprüft werden.
Der Streitwert, nach denen sich die Gerichtskosten bemessen, ist mit 2.500 Euro sehr niedrig angesetzt.
Die Stadt rechnet allein mit 3.500 Euro Honorarkosten für die Stellungnahme des Anwaltes, mit der die Ablehnung des Bürgerbegehrens begründet wurde.
Der vollständige Beschluss ist hier zu lesen.
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Von Delf Schnappauf am 20.09.2012 um 14:22 Uhr
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Die Themen
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Von Delf Schnappauf
am 20.09.2012 um 11:59 Uhr
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Aus einem Diskussionsmodell wird nach Bedarf ein Kaufangebot und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemacht. Dieses eine Blatt Papier erfüllt keine der beiden Anformderungen. Dennoch hat CDU und SPD auf dieser Basis über 1,3 Mio. Euro abgestimmt.
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Von Delf Schnappauf
am 17.09.2012 um 13:59 Uhr
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15 Mio.Euro Gewinne für Investoren gesichert.
Stromkunden haben zu zahlen.
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Von Delf Schnappauf
am 13.09.2012 um 08:53 Uhr
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Die Merkwürdigkeitn bei der Veröffentlichung der Zahlen macht neugierig, was dahinter steckt. Tatsächlich finden sich einige Merkwürdigkeiten bei genauer Betrachtung. Eine Erklärung der Vorsitzenden des Stadtmarketingvereins ist notwendig
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Von Delf Schnappauf
am 12.09.2012 um 15:37 Uhr
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Zum Missmut zahlreicher Schwimmfreunde blieb das Freibad geschlossen. Eine bürgerfreundliche Verwaltung sieht anders aus.
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Von Delf Schnappauf
am 12.09.2012 um 09:35 Uhr
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Für die Arbeitenden Niedriglohn, für die Investoren Subventionsgewinne.
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Von Delf Schnappauf
am 12.09.2012 um 09:20 Uhr
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Gut die Hälfte der Fördermittel kann noch abgerufen werden.
Lezte Frist 30. November 2013
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Von Delf Schnappauf
am 11.09.2012 um 12:54 Uhr
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Stadtrat Monstadt (CDU) fordert Sachlichkeit, setzt sich aber selbst nicht mit den Argumenten auseinander sondern greift persönlich an.
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Von Delf Schnappauf
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Bürgermeister verweigert Auskunft auf den Stand des Förderprogramms ‚Lokale Ökonomie‘ und verweist auf angebliche Antworten, die es nicht gibt.
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Von Delf Schnappauf
am 10.09.2012 um 11:06 Uhr
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Was ist mit der Homberger SPD los? Viele können das Verhalten nicht verstehen.
Die SPD hatte in ihrer Geschichte immer zwei Gesichter. Der Einsatz für die sozlalen Rechte prägte ihren guten Ruf. Die kritiklose Anbieterung an die Mächtigen wurde immer wieder von den Funktionären betrieben, wie gerade in Homberg zu beobachen ist.
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Von Delf Schnappauf
am 08.09.2012 um 10:01 Uhr
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Während die CDU die Bürger als uninformiert hinstellt, sind die Bürger so wach sofort die ungeheuerlichen Geschichtsaussagen des Herrn Kroeschell zu erkennen und dagegen zu protestieren.
Die Bürger waren auch so gut informiert, dass sie den CDU-Parolen keinen Glauben schenkten und für ein Bürgerbegehren unterschrieben. Das ist dem CDU-Weltbild fremd.
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Von Delf Schnappauf
am 07.09.2012 um 19:17 Uhr
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Der Satz gilt nur, wenn es gilt Rechte abzuwehren, Er wird vergessen, wenn es gilt die Taschen zu füllen.
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Von Delf Schnappauf
am 05.09.2012 um 10:00 Uhr
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