HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bauen für die Arbeitsagentur, Geschäft und Fassade: Teil 1

AAAnzeigeIn den vergangenen Jahren wurden von der Stadt viele Projekte verfolgt, die gegenüber den Bürgern verschleiert oder – wo das nicht möglich war – unter falschen Angaben inszeniert wurden.
 

Der Ein-Euro Verkauf des ehemaligen Landratsamtes an die Kraftstrom Bezugsgenossenschaft gehört dazu. Mit zeitlichem Abstand fügen sich die bisherigen Einzelmeldungen zu einem ersten Gesamtbild zusammen, das zwar noch Lücken zeigt, aber in den Konturen schon sichtbar wird.

 

 

Bauen für die Arbeitsagentur – Die Inszenierung für die Öffentlichkeit


Den Bürgern wurde die Geschichte so verkauft: Die Arbeitsagentur suchte per Anzeige im September 2014 Büroräume. Auf diese Anzeige hätte die Verwaltung reagiert. Tatsächlich war die Anzeige nur ein Baustein in einer Verschleierungsstrategie.

Die Stadt wollte das ehemalige Landratsamt für die Arbeitsagentur zur Verfügung stellen, es sollte umgewidmet werden – was immer das in diesem Zusammenhang heißt. Es musste alles ganz schnell gehen, denn es gab eine Bewerbungsfrist. Dr. Ritz formulierte in einem Ausschuss das Thema um, jetzt ging es um den Verkauf. Der Käufer war trotz Zeitdruck auch schon präsent. Um den Käufer bei Laune zu halten, wurde aus dem Verkauf praktisch ein Geschenk an die Privatfirma, die es zu Büroräumen umbaut.
Soweit die Inszenierung für die Öffentlichkeit.

Die Faktenlage zeigt ein anderes Bild
Die Stadt war bereits 2013 mit der Arbeitsagentur über Büroräume im Gespräch. Am Anfang war das Ziel, Büroräume im ehemaligen Krankenhaus zu schaffen, wo die Arbeitsagentur bereits Räume angemietet hat. Der Mietvertrag soll angeblich Ende 2015 auslaufen. Warum sollte der Eigentümer Asklepios auf Mieteinnahmen verzichten und den Vertrag nicht verlängern?

Planung bereits im August 2014
2014 wurden die beiden Gebäude neben dem Jobcenter, das ehemalige Landratsamt und das Wallensteinsche Damenstift in den Blick genommen.
Bereits im August 2014 wurden Umbaupläne gezeichnet, das Datum auf dem präsentierten Plan beweist es.
Die Stadt kann nur einen Umbau für die Arbeitsagentur planen, wenn sie deren Anforderungen kennt. Das heißt, bereits in der Planungsphase war man im Kontakt.
Warum wurde diese Planungsphase verheimlicht?

Die Anzeige des Bundesagentur für Arbeit
Am 6. September 2014 erschien die Anzeige der Arbeitsagentur in der HNA. Jetzt wurde von Seiten der Stadt Zeitdruck aufgebaut, die Bewerbung müsse bis 17. Oktober 2015 bei der Arbeitsagentur eingehen. In der Anzeige findet sich keine Fristangabe für die Abgabe eines Angebotes, es war somit auch nicht als befristete Ausschreibung zu einem bestimmten Termin zu erkennen.

Verkauf statt Bewerbung
Der Magistrat spielte von Anfang an nicht mit offenen Karten. Der geplante Verkauf wurde anfänglich verschwiegen. In der Tagesordnung für die Stadtverordnetenversammlung am 16. Oktober 2014 hieß es lediglich:

Bewerbung und Umwidmung

Diese Unterlagen erhielten die Stadtverordneten ca. 8 Tage vor dem Sitzungstermin.
Danach sollte beschlossen werden,

1. ob sich die Stadt bewerben soll, Büroräume an die Arbeitsagentur zu vermieten.

2. städtische Gebäude zu Büroräumen für die Arbeitsagentur umzuwidmen.

Aus den Unterlagen für die Sitzung geht nicht hervor, welche Gebäude umgewidmet werden sollen.
Eine solche Beschlussvorlage ist angesichts der finanziellen Auswirkungen für die Stadt völlig unzureichend und entspricht nicht den Anforderungen der Hessichen Gemeindeordnung, dort heißt es in § 58 HGO:

(1) Der Vorsitzende beruft die Gemeindevertreter zu den Sitzungen der Gemeindevertretung schriftlich unter Angabe der Gegenstände der Verhandlung. […]

(2) Über Angelegenheiten, die nicht auf der Einladung der Sitzung verzeichnet sind, kann nur verhandelt und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter dem zustimmen.

Erst in der Sitzung am 16. Oktober 2014 fanden die Stadtverordneten eine Tischvorlage vor, die einen ganz anderen Inhalt als die Einladung hatte. Aus "Beschluss über die Bewerbung" wurde "Beschluss über den Verkauf". In der Beschlussvorlage wurde erstmals offiziell der Preis von 1,00 Euro genannt.
Erst in der Tischvorlage wurde das Gebäude in der Freiheiter Straße 26 genannt.

Vor Sitzungsbeginn beantragte ich den Tagesordnungspunkt wegen der rechtlichen und sachlichen Mängel abzusetzen. Der Stadtverordnetenvorsteher ließ darüber erst abstimmen, nachdem Änderung des Wortlauts von "Bewerbung" zu "Verkauf" per Abstimmung geändert wurden.

Diese Angelegenheit stand nicht auf der Einladung, über die Änderung der Tagesordnung wurde nicht beschlossen, lediglich über den "Wortlaut". Somit verstieß der nachfolgende Beschluss gegen die Gemeindeordnung, da jetzt über Vermögen der Stadt beschlossen werden sollte, vorher nur über dessen Nutzung.

Allein die Umstände, wie der Verkaufsbeschluss herbeigeführt wurde, spricht dafür, dass das Vorhaben schon im Voraus geplant war. Sollten mit der Inszenierung die tatsächlichen Absichten verschleiert werden? Durch die Änderung der Tagesordnung sollten die Stadtverordneten überumpelt werden.

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