Stadt übernimmt die Solarparkfläche: Warum jetzt?
Die Stadt legte einen Notarvertrag vor, mit dem die Fläche des Solarparks von der Hessische Landgesellschaft (HLG) auf die Stadt übergehen soll.
Die Fläche war noch nie im Eigentum der Stadt – wie die HNA schrieb. Die Stadt hat im Gegenteil immer wieder Auskunft verweigert, wie hoch die Zahlungsverpflichtungen gegenüber der HLG sind, obwohl sie zu der Auskunft verpflichtet ist. Die Kosten für die Solarparkfläche muss die Stadt sowieso übernehmen, das ergab sich von Anfang an aus dem Vertrag mit der HLG, die nur als Treuhänder tätig ist.
Die HLG war nur zwischengeschaltet und war als solche auch formaler Eigentümer, das heißt die HLG war als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die Entscheidungen über die Fläche hat die Stadt, sie ist wirtschaftlicher Eigentümer. Das war sie von Anfang an und ist es auch jetzt noch.
Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, die HLG, kann erst umgeschrieben werden, wenn die Zahlungen eingegangen sind. Die Stadt will nach dem Vertrag erst 2022 zahlen. Dann sind fällig: Der Verkaufspreis, die Notar- und Gerichtsgebühren, die Grunderwerbsteuer von 6 Prozent, Provision von 5 Prozent für die HLG. Auch die aufgelaufenen Zinsen und Verwaltungsgebühren werden dann für die HLG fällig, rund 50 000 Euro extra.
Hoffen auf Einnahmen
Den Zahlungsverpflichtungen von schätzungsweise insgesamt 480.000 Euro gegenüber der HLG wird die Hoffnung auf "Wegfall der Verwaltungsgebühren" und auf Pachteinnahmen von 75.000 Euro im Jahr entgegengesetzt.
Selbst wenn Pacht gezahlt würde, müssten in den nächsten 6 Jahren damit erst die 422.000 Euro bezahlt werden.
Die Hoffnung der Grünen, dass "endlich Geld in die Kasse kommt" wird für die nächsten Jahre enttäuscht werden, wenn nicht gar für immer.
Pacht wird nicht gezahlt
Auf Anfrage nach der Höhe der bisherigen Pachtzahlungen erklärte der Magistrat, dass bisher keine Pacht gezahlt wurde. Trotzdem wurden im Haushalt 2015 Pachteinnahmen von 75.000 Euro ausgewiesen. Die Begründung: Die HLG hätte den Solarpark seit 1.1.2105 an die Stadt übergeben. Was da im Haushaltsplan steht, ist allenfalls eine bisher unerfüllte Forderung. Ob diese Forderung überhaupt jemals erfüllt wird, ist fraglich. Angesichts des Ausfallrisikos hätte im Haushaltsplan ein Abschlag darauf ausgewiesen werden müssen.
Ist der Pächter zahlungsfähig?
Die Stadt übernimmt mit dem Kauf den Pachtvertrag mit der Tauber Solar Facilities Energie Park A3 GmbH & Co. KG. Ein Blick in die Bilanz von 2014 zeigt ein Eigenkapital von 5.828,54 Euro, die Bilanzsumme weist 257.137,39 Euro aus, im Vorjahr lag sie bei 342.522,68 Euro. Alles nachlesbar im öffentlichen Unternehmensregister.
Ist das eine Konversionsfläche nach dem Erneuerbare Energie Gesetz?
Die Tauber Solar kann keine Pacht zahlen, weil keine entsprechenden Zahlungen für den produzierten Strom vom Netzbetreiber gezahlt wird. Die hat guten Grund nicht zu zahlen, denn die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es sich überhaupt die Anlage auf der Fläche hätte gebaut werden dürfen.
Die Voraussetzungen für Einstufung der Fläche sind nicht gegeben gewesen.
Warum übernimmt die Stadt die Fläche zu diesem Zeitpunkt?
Ob die Verwaltungskosten an die HLG wirklich eingespart werden, wenn alles so weiter läuft wie bisher, ist mehr als fraglich.
Mit dem Argument, die Stadt würde jährlich 75.000 Euro einnehmen, wurde von der Stadt versucht das Bürgerbegehren zu kippen. In dem Antrag wären diese jährlichen Einnahmen für die Stadt nicht berücksichtigt worden, deshalb sei der Antrag auf das Bürgerbegehren fehlerhaft gewesen. Wenn das angerufene Verwaltungsgericht sich des Falles einmal annnimmt, wird es feststellen, dass es diese behaupteten Einnahmen für die Stadt nicht gibt, also ist die Argumentation gegen das Bürgerbegehren hinfällig ist.
Diese Argument ist auch weiterhin hinfällig, denn es sind nur Forderungen im Haushalt verbucht, keine wirklichen Einnahmen.
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