Bereits im Februar 2009, als neue Gewerbegebiete im Industriegebiet ausgewiesen werden sollten, ermahnte das Regierungspräsidium vor der all zu großen Ausweisung von Gewerbeflächen. Das Amt schrieb:
"Es wird angeregt, im Hinblick auf die sonstigen, in Homberg vorhandenen Gewerbeflächenoptionen Remsfeld/Kasernenkonversionen) den Flächenumfang der Bauleitplanänderung nochmals kritisch zu hinterfragen und auf den zu erwartenden Bedarf in den kommenden 8 – 10 Jahren zu begrenzen."
Im Klartext, es ist schon zu diesem Zeitpunkt viel zu viel Gewerbefläche ausgewiesen. Jetzt soll an der Nordumgehung/Kasseler Straße dennoch ein weiteres, wenn auch kleines Gebiet ausgewiesen werden. An einer neuen Stelle, die die vorhandene gute Stadtrandsituation beeinträchtigt.
Homberg hat auch nach Ansicht des Regierungspräsidium mehr als genug freie Gewerbeflächen, wie die folgende Aufstellung zeigt.
Die Neuausweisungen im Februar wurden laut Protokoll mit folgenden Behauptungen begründet:
"Entsprechende Anfragen mit einem Einzelflächenbedarf von ca. 4,0 ha liegen bereits vor, die Erweiterung eines im Gebiet ansässigen Logistikunternehmens steht unmittelbar vor der Realisierung."
Bisher hat man nichts weiter von der Realisierung gehört, die angeblich unmittelbar bevorsteht.
Jetzt wird wieder eine Behauptung aufgestellt: Wie kann man diesen Ausführungen noch Glauben schenken, ohne dass schriftliche und verbindliche Unterlagen vorliegen. Jetzt sollen an der Nordumgehung noch einmal 26.000 m² ausgewiesen werden.
…gerade auch in Homberg Über eine Studie zur "Wohnzufriedenheit" in Melsungen kann man bei MB-Media überraschende Erkenntnisse lesen, die auch in Homberg beachtet werden sollten. „Unabhängig von Alter und Familienstand“, so Seitz, werde das „sichere und attraktive Wohnumfeld“ als Hauptgrund für den Umzug in die Bartenwetzerstadt genannt. Auch Homberg bietet ein gutes Wohnumfeld, in diesem […]
Milchbauern kämpfen um Ihre Existenz, aber auch um den Erhalt regionaler Milchangebote, dazu brauchen sie faire Preise. Den Nutzen haben letztlich auch die Verbraucher.
Stellenausschreibung der Stadt verstößt gegen das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Bewerber haben gute Chancen dagegen vorzugehen, da die Stadt die Beweispflicht hat.
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