Tagesordnung der letzten Sitzung in 2014 Erläuterungen zu den Punkten hier
1. Haushaltsplanung 2015
hier: Beratung und Beschlussfassung über einzelne Konsolidierungsmaßnahmen
2. Beschluss über die Neufassung der Spielapparatesteuersatzung mit Anhebung der
Steuersätze und Aufhebung der Höchstbeträge
3. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Firma Rockensüß, Borken,
über den Tausch eines Grundstücks in der Parkstraße gegen Grundstücksflächen
im Bereich der ehemaligen Dörnbergkaserne
4. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Mittelüberschreitungen
bei Hochbauprojekten
a) Überplanmäßige Ausgaben für das Jugendzentrum Davidsweg
b) Überplanmäßige Ausgaben für das Feuerwehrhaus Hülsa
c) Außerplanmäßige Ausgaben für den Jugendclub Hülsa
d) Außerplanmäßige Ausgaben für den Umbau und die energetische Sanierung
des Dorfgemeinschaftshauses Berge im Rahmen der Dorferneuerung
5. Bauvorhaben Schneider an der Nordumgehung;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Baufrist gemäß
städtebaulichem Vertrag
6. Sachstandsbericht Konversion
7. Sachstand über den Anbau an die Burgberggaststätte
8. Anträge auf Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtältester“
a) der SPD-Fraktion vom 21. November 2014 für Herrn Reinhard Strauß
b) der CDU-Fraktion vom 25. November 2014 für Herrn Michael Spork
9. Sachstandsbericht über noch nicht abgearbeitete Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
10. Informationen
11. Anfragen
a) des Herrn Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 27. November 2014
betr. Verkauf der Schießanlage zum Zwecke der Algenzucht
b) des Herrn Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 27. November 2014
betr. Ärztehaus
12. Anregungen
Die Sitzung ist öffentlich, Zuhörer sind eingeladen.
In Hülsa ist man verbittert über die Täuschung durch den Bauherrn, aber auch durch die Sinnlosigkeit an dieser Stelle, für die es keinen sachlichen Notwendigkeit gibt.
Wer in Solaranlagen investieren will, hat dazu viele Möglichkeiten, auch in Homberg.
Entsetzen auch über die Homberger Politiker, die dieses Spiel decken.
Letzlich wird so der gute Ruf der erneuerbaren Engergie in Mißkredit gezogen.
„Da es sich bei dem Interessenten nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und auch die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich nicht nach § 35 BauGB privilegiert ist, ist das geplante Vorhaben unter den gegebenen planungsrechtlichen Voraussetzungen bauordnungsrechtlich nicht realisierbar.“
Auszug aus der Begründung zur Änderung des Bebauungsplans
Ein „Unterstand für Pferdehaltung und landwirtschaftliche Geräte“ wird in Hülsa gebaut. Genehmigt ist allerdings nur eine Sonderfläche für Fotovoltaik. So soll auf Kosten der Stromverbraucher ein Extra-Gewinn erwirtschaftet werden. Mal sehen, ob die EON als Abnehmer da mitspielt, jetzt wo die Rechtslage durch denBundesgerichtshof entschieden ist.,
Für Solaranlagen wie diese im Industriegebiet oder wie die in Hülsa geplante Anlage gibt es keine erhöhte Einspeisevergütung. Das hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, denn das entspricht nicht den Zielen des Erneuerbaren Energie Gesetzes.
Informationen, die den Stadtverordneten vom Magistrat nicht vorgelegt worden sind, die aber für eine Beurteilung wichtig sind.
Besonders apart ist Argumentation hinsichtlich der exponierten Lage der Anlage und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, das durch eine Bepflanzung hinter(!) der Anlage gemindert werden soll.
An einem Südhang im Außenbereich von Hülsa mit einem weiten Blick ins Tal ist von der Stadtverordnetenversammlung am 25. Sept. ein „Sonderbaugebiet für Fotovoltaik“ beschlossen worden.
Vielleicht hat die Auseinandersetzung über das Projekt bei den Verantwortlichen auch zu einer Einsicht geführt, so dass jetzt eine rechtlich einwandfrei Lösung angestrebt wird.
Der Bauherr hat vollendete Tatsachen geschaffen, bevor überhaupt die Planungsänderungen beschlossen wurden. 28 Fundamente mit Stahlflanschen sind schon gebaut. Wer hat da weggeguckt?
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.