HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Doch keine verdichtete Bebauung im Mühlhäuser Feld?

Blick auf Mühlhäuser FeldAm 26. März 2010 beschloss die CDU/FDP Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung in einem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung ein Änderung des Bebauungsplans im Mühlhäuser Feld. SPD und Grüne hatten gegen dieses Vorgehen protestiert und die Sitzung zu diesem Punkt verlassen. Bürgermeister Martin Wagner hatte in der Einladung zur Sitzung erläutert:

Verdichte Bebauung Mühlhäuser Feld

Bereits am 27. August 2009 wurde in der Stadtverordnetenversammlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um über ein Erbbaumodell für das Mühlhäuser Feld zu informieren.

Diese geplante Änderung mit dem Datum 26.4.2010 wurde im "Homberg aktuell, 17/2010"  veröffentlicht.

 Noch 28 Grundstücke freiVerdichte Bebauung

Anfang Mai konnte man auf der Homepage der Hessischen Landgesellschaft (HLG), auf der bisher die Grundstücke zum Verkauf angeboten waren, lesen, dass im Mühlhäuser Feld keine Grundstücke zur Verfügung ständen.

Wer jetzt wieder auf dieser Seite nachschaut, findet 28 Grundstücke, die noch nicht verkauft sind. Ausdrücklich ist in den Exposés zu lesen:

"Die Bauplätze im Mühlhäuser Feld sind durchschnittlich zwischen 600 und 800 m² groß und es sind ausschließlich Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Preise verstehen sich zzgl. der Kosten für Wasserhausanschluss.
Das Mühlhäuser Feld soll komplett mit günstiger Erdwärme beheizt werden."

 

Noch gilt der bisherige Plan

Die Verkaufsunterlagen basieren auf dem ursprünglichen Bebauungsplan. Die von CDU/FDP beschlossene Änderung zur verdichteten Bebauung ist noch nicht rechtsgültig. Wer jetzt eines der damals ausgewiesenen Grundstücke kauft, setzt auf die Festlegungen des bisher noch gültigen Planes.

Was ist aber mit der Änderung des Bebauungsplanes? Sie scheint wohl stillschweigend zu den Akten gelegt worden zu sein. Hierüber hätte der Bürgermeister die Stadtverordneten informieren müssen, das gehört zu seinen Pflichten nach der Hessischen Gemeindeordnung.

siehe auch diese Beiträge zum Thema:

 

Machtdemonstration der CDU/FDP
Opposition protestiert gegen Ausschluss der Öffentlichkeit
“Mühlhäuser Feld” ausverkauft ?

 

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Bild

 

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