Es hat lange gedauert, doch jetzt ist Stadt und Burgbergverein einsichtig geworden und will nicht mehr den Neubau neben der Burgberggaststätte errichten. Wegen der schwierigen Gründung würde der Bau zu teuer werden. Es hat viel Mühe und unsinnige Baumaßnahmen bedurft, damit diese einfache Tatsache wahrgenommen wurde.
Bereits 2010 als das erste Mal Pläne für ein Museum auf dem Burgberg vorgelegt wurden, habe ich auf die Notwendigkeit hingewiesen in der Stadt am Marktplatz die Burg zu thematisieren und das Museum in eines der leeren Häuser zu etablieren. Zu dem Zeitpunkt stand die Engelapotheke noch nicht zur Verfügung.
Die Idee, das Burgbergmuseum in dem Gebäude der ehemaligen Engelapotheke unterzubringen geht in die richtige Richtung. Sicherlich auch die grundsätzliche Idee, weitere kulturelle Aktivitäten in dem Haus zusammen zu führen. Doch vorschnelle Festlegungen wie "Haus der Reformation", das nur bis 2017 aktiv sein soll, ist der nun notwendigen Diskussion nicht förderlich.
Es geht dabei nicht nur darum, wo eine Ausstellung aufgebaut werden kann, sondern auch darum, wie längfristig der Betrieb gesichert werdern kann, zum Beispiel in Verbindung mit anderen Einrichtungen.
Abbruch schon nach 3 Monaten begonnen, wo doch 6 Monate Planungszeit nötig sei.
Also schon mit dem Amtsantritt des Bürgermeisters wurde gestartet.
Stadt subentioniert den Gewinn der KBG.
Wiedersprüchliche Aussagen der Baufachleute, Reinhard Fröde und H. Fröde (beide Gesellschafter der Baufirma Fröde), Thomas Panse (Statiker) zur Gründung des Anbaus an der Burgberggaststätte.
Stadt darf Vermögen nur zum vollem Wert verkaufen.
Ausnahmen nur in engen Grenzen möglich.
Europarecht untersagt Beihilfen wegen Wettbewerbsverzerrung.
Zwischen Magistrat, Bürgermeister, Stadtverordneten und Regierungspräsidium herrscht große Einigkeit, die Stadt darf trotz hoher Schulden Vermögen an Privatunternehmen verschenken.
Ist das so in Ordnung?
Offene Handwerkerrechnungen sollen bezahlt werden.
Beschlossen wurden aber auch:
–Nachträgliche Heilung der Verantwortungslosigkeit
–Gelder für den Weiterbau ohne vorherige Klärung
–Reserven für weitere Kostenüberschreitung
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