Solar: Aus den Änderungsanträgen (6)
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Eigene Schemazeichnung, Längsschnitt (etwa maßstabsgetreu) nach den verstreuten Angaben in den Änträgen.
Verfasser Ingenieurbüro Christoph Henke im Auftrag des Magistrats der Stadt Homberg
Stand 6. 5. 2008
Auszüge aus der Begründung zur Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungplans
Informationen, die den Stadtverordneten vom Magistrat nicht vorgelegt worden sind, die aber für eine Beurteilung wichtig sind.
Besonders apart ist Argumentation hinsichtlich der exponierten Lage der Anlage und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die durch eine Bepflanzung hinter der Anlage gemindert werden soll.
„…maximal zulässige Firsthöhe der baulichen Anlage (FH = 7,5 m)“ [Seite 4]
„…sichtexponierte Südhanglage am Ortsrand …“[Seite 4]
„…gewisse Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild…“ [Seite A4]
„…ergeben sich negative Auswirkungen auf die Schutzgüter von Natur und Landschaft.
Diese resultieren vor allem aus der potenziell möglichen Versiegelungsfläche.“
„Weithin einsehbar ist die Fläche aus den südlichen Richtungen.“ [S. 13]
„Um eine Verschattung des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik auszuschließen wird die Fläche zum Anpflanzen auf die Geltungsbereichsgrenze im nördlich des Sondergebietes gelegenen Teil der Fläche für die Landwirtschaft begrenzt. „[Seite 4]
„Zum Sichtschutz wird an den Geltungsbereichsgrenzen im nördlichen Teil eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.“
Der Sichtschutz verhindert nicht den Blick auf die Anlage [„sichtexponierte Südhanglage“] vom weitläufigen Tal aus, sondern ist hinter der Anlage „versteckt“. Lediglich der Nachbar hat dann keine Fernsicht mehr.
„Der Unterstand soll im Rahmen einer Pferdehaltung sowohl als Tierunterstand als auch zum Abstellen von landwirtschaftlichen Geräten und Fahrzeugen dienen.“
„…Errichtung einer Photovoltaikanlage als Aufdachanlage…“
„…, damit die Errichtung entsprechender baulicher Anlagen als Trägerkonstruktion für Photovoltaikanlagen ermöglicht wird.“
„Der mittlere Teil des Flurstücks wird mit einer Tiefe von 19,0 m als Sondergebiet Photovoltaik festgesetzt. Das Sondergebiet wird in Lage und Größe dem konkret geplanten Vorhaben angepasst.“
„Im Sondergebiet Photovoltaik sind bauliche Anlagen als Trägerkonstruktion für Photovoltaikanlagen und entsprechende Photovoltaikanlagen zulässig. Die Nutzung der Trägerkonstruktion als Unterstand für Tierhaltung und landwirtschaftliche Fahrzeuge ist zulässig.“
„Die Versorgung mit Löschwasser ist aufgrund … gegeben.“
„Inwiefern der Nasswiesenbestand tatsächlich langfristig aufgrund der standörtlichen Bedingungen und der Einflussnahme durch die Nutzung zu erhalten ist, kann hier nicht mit Sicherheit abgeschätzt werden. “ [S. 14]
„Wegen der planungsrechtlichen Situation vor Ort, mit der nicht gegebenen Privelegierung des privaten Interessenten am Betrieb einer Photovoltaikanlage am entsprechenden Standort im Außenbereich (Ortsrandlage) und der eigentumsrechtlichen Situation, waren keine planungsrechtlichen Alternativen gegeben, um die bauleitplanerischen Ziele der Stadt Homberg (Efze) zur Unterstützung des Vorhabens eines Hülsaer Bürgers umzusetzen und langfristig zu sichern.“ [S. 16]
Druckansicht
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