HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

6 Monate Warten auf die Entscheidung über den Bürgerentscheid

Am 7. August 2012 hatten 2000 Homberger einen Antrag auf einen Bürgerentscheid im Rathaus abgegeben. Mit dem Bürgerbegehren sollte erreicht werden, dass die Homberger Bürger selbst in einem Wahlgang entscheiden, ob das Kasernengelände gekauft und die hohen Folgekosten von der Stadt übernommen werden sollen.

Mit 2000 Unterschriften unterstützten weit mehr Homberger diesen Entscheid, als es die gesetzliche Regelung vorsieht. Rund 1300 Unterstützer hätten gereicht.

Gegen den deutlichen Willen der Homberger Bürger entschieden sich die Mehrheit der Stadtverordneten von CDU und SPD. Sie begründeten ihre Ablehnung mit angeblichen formalen Fehlern in dem Antrag der Bürger.

Angeblicher Fehler 1: Stellvertreterregelung
Zu den zu benennenden Vertrauenspersonen für den Bürgerentscheid waren auch Stellvertreter benannt worden, so wie es auf dem Musterbogen des Landeswahlleiters veröffentlicht war. Die Anwälte der Stadt kritisierten, die Stellvertreter seien nicht ausdrücklich den einzelnen Vertrauenspersonen zugeordnet gewesen.
Rückfragen bei dem Landeswahlleiter führten dazu, dass der Musterbogen nicht mehr im Internet zu finden ist. Dieser Fehler wurde von dem Anwalt der Stadt in dem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auch nicht mehr angeführt. Die Stellvertreterregelung ist im Gesetz nicht vorgesehen, der Punkt hat juristisch keine Bedeutung, dennoch wurde von seiten der Stadt und den beiden Parteien versucht, daraus einen Fehler zu konstruieren.

Angeblicher Fehler 2: Pachteinnahmen für die Stadt seien nicht benannt worden
Die Anwälte der Stadt warfen den Initiatoren des Bürgerbegehrens vor, sie hätten die Bürger nicht darüber aufgeklärt, dass die Stadt durch den Kauf der Kasernen Pachteinnahmen in Höhe von 1,5 Mio. Euro in 20 Jahren einnehmen würde. Die Initiatoren haben ihren Antrag -ohne die Einzelposten aufzuführen- mit den hohen Kosten begründet, die die Einnahmen übersteigen und die Bürger belasten.

Realiät hat die Bürger bestätigt
Die Befürchtungen der Bürger sind bereits eingetroffen. Die Stadtverwaltung täuschte die Bürger, als sie vorgab, das Vorhaben würde mit 3,5 Mio. Euro für den Ausbau der Infrastrukutur gefördert. Tatsächlich wurden nur 1,75 Mio. Euro bewilligt. Schon heute hat die Stadt die Differenz von 1,75 Mio. Euro selbst zu tragen, mehr als die Pachteinnahmen in 20 Jahren eingebracht hätten.

Die Pachteinnahmen erhält die Hessische Landgesellschaft (HLG) und nicht die Stadt direkt, denn die HLG ist Eigentümerin, sie hat den Kasernenkauf vorfinanziert und deckt aus den Pachteinnahmen die Rückzahlung und die Kosten.

Noch immer keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens klagen die Bürger -vertreten durch die Vertrauenspersonen- vor dem Verwaltungsgericht in Kassel. Die Schriftsätze sind von beiden Seiten eingereicht, es könnte schon längst entschieden sein.

Offenes Gerichtsverfahren missachtet
Obwohl das Gericht eingeschaltet und eine Entscheidung abzuwarten war. setzte sich die Stadt und die HLG darüber hinweg, kaufte das Gelände und übernahm Verpflichtungen in Höhe von mehreren Millionen zu Lasten der Stadt. Die Beteiligten haben damit unmissverständlich gezeigt, was sie von Bürgerwillen und Demokratie halten. Wenn das Verwaltungsgericht sich so viel Zeit für die Entscheidung läßt, unterstützt es indirekt das undemokratische Vorgehen, das sich über Recht und Gesetz hinweg setzt.

Parteien- und Politikverdrossenheit selbst gemacht
An diesem Fall wird deutlich: Um Interessen durchzusetzen wird Recht und Gesetz übergangen, demokratische Vorgehensweise und Bürgerrechte schwerwiegend verletzt. Wenn aufgrund solcher Erfahrungen die Bürger resignieren und sich zurückziehen, ist das nur verständlich, aber auch gefährlich, denn somit überlässt man das Feld den Kräften, die die demokratischen Grundlagen zerstören.

Hoffnung
Bei der Rechtslage müsste das Verwaltungsgericht die Stadt zur Durchführung des Bürgerentscheids verpflichten. Dann kommt es darauf an, dass die Bürger ihr Recht nutzen und über den Kauf des Kasernengeländes selbst abstimmen.

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6 Kommentare zu “6 Monate Warten auf die Entscheidung über den Bürgerentscheid”

  1. Bad Man

    Auch hier zeigt sich was die Stadtverodneten von CDU und SPD über die Aufgaben denken, die die Bürgerbihnen übertragen haben.

    Besonders die der SPD und der Fraktionschef dieser Partei sind da besonders agil.

    Über 2000 Bürger, rund 20% aller Wahlberechtigten, rund ein Drittel der Bürger die zur letzten Kommunalwahl gingen waren dafür einen Bürgerentscheid durchzuführen.

    Nicht nur, dass man das ignorierte, nein man hat auch trotz eines offenen Verfahrens munter Städte. Eigentum weit unterbWert verschleudert.

    der größte Skandal ist aber die Unfähigkeit der Kasseler Gerichte Verfahren gegen einen Bürgermeister und zum Bürgerbegehren schnell und gut zu entscheiden.

    Das Vertrauen in die Politiker in Homberg ist schon lange dahin.

    Das in die Gerichtsbarkeit folgt derzeit.

    Schade – manchmal wünscht man sich einen wie den Alten Fritz, der dazwischen prügelt und die lahmen Gäule auf Trab bringt.

    Hier wird der Nährboden bereitet um die Demokratie nachhaltig zu schädigen.

    Es wird Zeit Herrn Nistlers Aufforderung und das Beispiel " Wir sind das Volk" mal ganz deftig wieder aufleben zu lassen! 

  2. solarfan

    Der Bericht ist über ein Jahr alt. Hat denn das Gericht inzwischen geurteilt ?

  3. DMS

    zu 2: Das Verwaltungsgericht hat in der Hauptsache noch immer nicht entschieden. Die Schriftsätze beider Seiten liegen dem Gericht schon über ein Jahr vor, doch es wird nicht entschieden.

  4. Mirko

    @ Marc,

     

    was als sagen sie denn zu diesem Thema als überzeugter Sozialdemokrat und neuer Vorsitzender der Homberger JuSos? 

  5. done and dusted

    Was sagen die Bürgermeisterkandidaten dazu ?

    Sammelt Fragen und stellt sie am 12. Mai in der Stadthalle !

  6. solarfan

    zu 3: Gibt es Nebensachen ? Wie wurden die entschieden  ?

    zu 4: Was hart Marc damit zu tun, wenn das Gericht für die Entscheidung über ein Jahr braucht ? Ist er Richter am Verwaltungsgericht Kassel ? Wenn ja sollte er sich dringend um eine Beschleunigung aller noch offenen Verfahren kümmern.

     

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