HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

EKZ: Vertragsänderungen sind nicht geringfügig


Für die Durchführung des Projekts Einkaufszentrum auf dem Ulrich Areal hat die Stadt mit dem Projektentwickler Schoofs einen Durchführungsvertrag geschlossen. Dazu gehört der Vorhaben- und Erschließungsplan, in dem detailiert das Vorhaben beschrieben wird. Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss konkret alles erfassen, was mit dem Projekt realisiert werden soll.

 

Die geplanten Änderungen sind erheblich.

1. Warenaufzüge zu Aldi sind versetzt.

2. Gebäude (Apotheke) wird nicht gebaut.

3. Parkplatzzufahrt wird verlegt.

4. Sparkassenanbau soll nicht mehr gebaut werden.

5. Neue weitere Zufahrt zu dem Gelände geplant.

5. Weitere neue Zufahrt zum Parkplatz der Kreissparkasse geplant.

6. Gebäude wird zurück gesetzt, um Lkw zu parken, von dem die Ladenflächen an der Südseite beliefert werden. Konflikt mit der Schulwegsicherung.
 

Fehlerhafter bestehender Durchführungsvertrag kann nur durch neuen Vertrag ersetzt werden

Der bisherige Durchführungsvertrag lässt sich nicht realisieren. Er hatte bereits erheblich Mängel. Der Vorhabenträger der Stadt war nicht in der Lage, das Vorhaben in der vereinbarten Frist zu realisieren. Er war nicht im Besitz der Grundstücke, die Finanzierung war nicht gesichert, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Trägers war nicht von der Stadt geprüft worden.

Es muss ein neuer Vertrag geschlossen werden, denn es geht nicht nur um eine neue Frist und kleine Veränderungen in der Sortimentsliste, die später sowieso kaum nachgeprüft werden können.

Die neu vorgestellten Pläne weichen erheblich von dem bisherigen Vorhaben ab.
Die Mietverträge sollen bis zum 30. Juni unterschrieben werden. Dass heißt, bisher sind nicht alle angekündigten Mietverträge rechtsverbindlich unterschrieben. Die Mietverträge sind aber eine Voraussetzung für die Finanzierung. Wenn die Mietverträge noch nicht alle rechtsverbindlich sind, kann auch die Finanzierung nicht stehen. Also kann sie von der Stadt auch noch nicht geprüft worden sein.

Mögliche Finanzierer werden sich die Mietverträge genau ansehen, vor allem wie verbindlich sie sind und welche Ausstiegsklauseln darin enthalten sind. Der Projektentwickler kann zwar zusammen mit Magistrat und Bürgermeister die Stadtverordneten täuschen, die Finanzinstitute werden sehr viel genauer hinsehen und prüfen.

Planänderungen und offenen Fragen

Grenzbebauung, die bisher nicht geregelt zu sein scheint.

/links/

 

 

Baumreihe ist über den Verkaufsräumen im Untergeschoss als möglich genannt, obwohl kein Wurzelraum vorhanden ist. /unten/

 

 

 

 

 

 

 

 

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Aussagen des Bürgermeisters – wertlos

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Donnerstag 14. Juni tagen die Stadtverordneten

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Leben ist kein Test: Friedrich & Wiesenhütter Samstag 20 Uhr in Wernswig

 

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Einkaufszentrum Drehscheibe: Umgang mit Planungsänderungen

Am 28. Mai 2018 hat der Projektentwickler Schoofs eingestanden, dass er den Durchführungsvertrag für das von ihm gewünschte Einkaufszentrum nicht erfüllen kann.   Schoofs kann seinen Vertrag mit der Stadt nicht erfüllen Im Durchführungsvertrag zwischen dem Projektentwickler und der Stadt ist vereinbart, dass bis 31.12.2018 die Bescheinigung der Bauabnahme vorgelegt werden muss. Dies ist offensichtlich […]

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Stadt schweigt zu Schoofs EKZ-Planung

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Brücke in Allmuthshausen noch immer nicht fertig

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