Dritter Durchführungsvertrag für das Einkaufszentrum?
Foto: Wo einst das ehemalige Werkstattgebäude des Autohauses stand, befinden sich tiefe Löcher im Boden. Im Hintergrund leuchtet das Schild des jetzigen Rewe-Marktes.
Die Stadtverordneten sollen am 31. Januar 2019 zum dritten Mal über den Durchführungsvertrag für den Bebauungsplan des Einkaufszentrums abstimmen.
Mit der ersten Abstimmung 2016 schufen sie die rechtliche Voraussetzung für den Bebauungsplan. Vor Kurzem gewährten sie eine Fristverlängerung um zwei Jahre bis Ende 2020.
Jetzt wird den Stadtverordneten eine weiter Abänderung vorgelegt, zu der es heißt:
Im Rahmen der Bauausschusssitzung vom 15.10.2018 hat der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Schwalm-Eder, Herr Thomas Gille, […] eine deutlich modifizierte Planung des Bauvorhabens im Bereich der Marktdirektion in der Kasseler Straße 1 vorgestellt. […]
Damit diese Planung umgesetzt werden kann, müssten der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 „Einkaufszentrum Drehscheibe“ und ggf. auch der Bebauungsplan selbst geändert werden. Quelle
Die Beschlussvorlage hat der Magistrat so formuliert:
Die geplante Baumaßnahme der Kreissparkasse Schwalm-Eder am Standort Kasseler Straße 1 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Magistrat wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Bauherrn des Einkaufszentrums bezüglich eines Nachtrags zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 „Einkaufszentrum Drehscheibe“ zu intensivieren. Dabei soll insbesondere die städtebauliche Aufwertung der historischen Villa, die heute im Erdgeschoss eine Spielhalle beherbergt, deutlich
forciert werden. Quelle
Was da in Umschreibungen versteckt wird, ist als Tagesordnungspunkt 5 so beschrieben:
Geplante Baumaßnahme der Kreissparkasse Schwalm-Eder in der Kasseler Straße 1
Hier: Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
In dieser Überschrift wird nichts davon gesagt, dass der Durchführungsvertrag und der Bebauungsplan verhandelt werden sollen. Als Lockmittel wird die historische Villa Wiskemann eingesetzt, deren Aufwertung forciert werden soll – was immer das heißen mag. Mit einer solchen Beschlussvorlage will sich der Magistrat ermächtigen lassen. Warum geht er diesen Weg, wo er sich doch sonst nicht um die Stadtverordneten schert, wie zum Beispiel beim Kauf des Wohnhauses in der Salzgasse, das zu dem Anwesen gehörte, das für den Bau des Kindergartens zerschlagen wurde.
Die offene Falle
Das Manöver ist durchschaubar. Wenn die Stadtverordneten diesen schwammigen Beschluss fassen, hat der Bürgermeister die Stadtverordneten in die Falle gelockt, die dann später schwerlich die Änderungen im Durchführungsvertrag und im Bebauungsplan ablehnen können. Der Bürgermeister wird ihnen sagen, sie haben diese Planung doch selbst mit befürwortet.
Der Durchführungsvertrag
Bei einem Bebauungsplan für ein Vorhaben, wie in Homberg das Einkaufszentrum, schafft der Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt die Rechtsgrundlage für den Bebauungsplan. Ist oder wird der Durchführungsvertrag ungültig, ist auch der Bebauungsplan ungültig.
Im Durchführungsvertrag werden die gegenseitigen Beziehungen geregelt.
Wer hat welche Erschließungskosten zu übernehmen? Nach Aussage von Bürgermeister Dr. Nico Ritz hat die Stadt noch nicht die Kostenbeiträge für den Kreisel bei dem Vorhabenträger abgerufen.
Der Vertrag muss auch eine Durchführungs-Frist enthalten, bis wann das Vorhaben durchgeführt werden muss. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, kann die Stadt den Bebauungsplan wieder aufheben, denn der Vertrag ist nicht erfüllt worden. Dem Vorhabenträger steht keine Entschädigung zu, es ist sein Risiko.
Wenn im Bauverlauf Probleme auftauchen, kann die Fertigstellungsfrist verlängert werden.
Prüfpflicht der Stadt
Vor Vertragsabschluss hat die Stadt die Pflicht, die Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers zu prüfen:
Ist er in der Lage, diesen Vertrag in der vereinbarten Frist durchzuführen?
Hat er die finanziellen Mittel, hat er die Grundstücke, hat er die Mieter?
Die Stadt hat im Fall des Einkaufszentrums ihre Prüfpflicht nicht erfüllt – wie Herr Younis von der Firma Schoofs öffentlich in jüngster Zeit eingestand. Schoofs hatte bei Abschluss des Durchführungsvertrags noch nicht ausreichend Mieter, damit auch keine Sicherheit für die Finanzierung. Auch auf die Grundstücke hatte Schoofs zu dem Zeitpunkt noch keinen Zugriff.
Zum Weihnachtsgeschäft 2018 sollte das Einkaufszentrum in Betrieb gegangen sein. Dass die Firma Schoofs ihren Vertrag nicht erfüllt hat, war für alle deutlich sichtbar. Die Verlängerung der Fertigstellung bis Ende 2020 war nicht gerechtfertigt. Die Stadt belohnt die Firma Schoofs mit der Fristverlängerung noch. Eigentlich hätte die Stadt den Bebauungsplan aufheben müssen. Die Zeitverzögerung beruhte nämlich nicht auf unvorhersehbaren neuen Ereignissen während des Baues, sie beruht auf dem unausgereiften Projekt der Firma Schoofs. Die Stadt belohnt Schoofs mit der Fristverlängerung.
Die Mieter und die Verträge
Bis heute hat auch niemand die Mietverträge gesehen, von denen der Geschäftsführer Younis jetzt spricht. Sind es ebensolche Luftnummer wie zur Zeit des Vertragsabschlusses?
Wenn Schoofs mit den Hauptmietern wirklich Verträge abgeschlossen haben sollte, müssten ja auch gegenüber den Mietern Verpflichtungen über die Eröffnung des Einkaufszentrums eingegangen worden sein. Die Mieter müssen sich darauf einstellen und entsprechend vorplanen. Wenn der Termin platzt, dann wären sie berechtigt Schadenersatz zu fordern. Von solchen Vorgängen hat man nichts gehört. Der Vorhabenträger Schoofs wird sich gehütet haben, solche bindenden Verträge mit solchen Verpflichtungen einzugehen. Die bisher genannten Mieter haben allenfalls wage Absichtserklärungen abgegeben, dass sie mieten würden, wenn es einmal zu einem Einkaufszentrum kommen sollte. Bis nicht von Schoofs das Gegenteil bewiesen und belegt wird, muss man in Homberg davon ausgehen, dass alles ein spekulatives Projekt ist.
Der derzeitige Abriss der Gebäude ist kein Gegenbeweis, denn die Gebäude mussten sowieso weichen, um etwas Neues zu bauen. Was eines Tages wirklich auf dem Gelände entstehen wird, ist unklar. Ein Einkaufszentrum in dieser Größe wird es kaum sein. Die Büroflächen sind schon gestrichen. Am wahrscheinlichsten könnte es einmal eine Mischnutzung auf dem Gelände geben. Das wäre auch dem zentralen Standort angemessen, so hatte es der Vertreter des Kasseler Einzelhandelsverband schon frühzeitig als sinnvoll ins Gespräch gebracht.
Weitere Beiträge zum Durchführungsvertrag:
Einkaufszentrums-Vertrag: Was erzählt wurde
Plan für Einkaufszentrum nicht realisierbar, Schoofs plant um
Einkaufszentrum Drehscheibe: Umgang mit Planungsänderungen
Ist der Durchführungsvertrag zum Einkaufszentrum noch gültig?



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