Minister setzt sich über Richtlinie hinweg
Wortlaut der Nachrichten der Hessenschau, 19.02.2014
Moderation Constanze Angermann, hr: Der Hessentagsstadt Homberg (Efze) werden die Schulden, die beim Fest entstanden sind erlassen. Das gefällt dem Bund der Steuerzahler aber gar nicht.
Bericht
Jochen Schmidt, hr: Der Innenminister Beuth übergab der Stadt heute einen Bewilligungsbescheid über insgesamt 4 Millionen Euro mit dem Homberg Schulden abbauen muss. Unter anderem auch für den Hessentag 2008, denn der war teuer.
Es war das große Aufatmen heute in Homberg (Efze). Innenminister Peter Beuth übergab der Stadt einen Bewilligungsbescheid. Die Schulden aus dem Hessentag sind damit auf Null gesetzt. 2,9 Millionen Euro sind das. Das Geld stammt heute allerdings aus dem Landesausgleichsstock und darf für Hesssentagsdefizite gar nicht entnommen werden, moniert der Bund für Steuerzahler.
Clemens Knobloch, BdS: Das verstößt eindeutig gegen die Richtlinie der Vergabe von den Mitteln des Landesausgleichstocks und das darf einfach nicht passieren.
Jochen Schmidt, hr: In dieser Richtlinie steht nämlich drin, dass Schulden aus freiwilligen Leistungen einer Kommune, also auch des Hessentags grundsätzlich nicht getilgt werden dürfen.
Doch, sagt der Minister, denn es geht um ein Wort.
Peter Beuth: "Das Wörtchen ‚grundsätzlich' sagt ja schon, dass es Regeln und Ausnahmen gibt und für den Hessentag, der für viele Hunderttausend Hessinnen und Hessen eine besondere Bedeutung hat, finde ich ist ein angemessener Grund für eine Ausnahme."
Jochen Schmidt, hr: Homberg ist kein Einzelfall. Auch Hessisch Lichtenau und Bad Arolsen wurden so ihre Hessentagsdefizite los.
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Wie Bürgermeister Martin Wagner scheint auch der Innenminister ein lockeres Verhältnis zu Recht und fremden Geld zu haben. Das Wörtchen 'grundsätzlich' verweist darauf, es gibt einen Grundsatz. Der Grundsatz lautet: Keine Finanzierung freiwilliger Leistungen.
Bei den Zuwendungsgründen sind Ausnahmen möglich, diese sind genau benannt, und nicht in das Belieben eines Ministers gestellt. Was Minister Beuth selbst als "angemessenen Grund für eine Ausnahme" empfindet, ist dabei belanglos, auch ein Minister muss sich an Recht und Gesetz halten.
Als Ausnahme bei den Zuwendungsgründen sind in der Richtlinie "Elementarschadensereignisse" genannt – gemeint ist eine Naturkatastrophe.
Richtlinie für die Mittelvergabe aus dem Landesausgleichsstock
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