HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Magistrat gibt falsche Antwort

Die Abwassergebühren wurden bisher allein nach der Frischwassermenge berechnet, und werden zukünftig nach Frischwasser und der Menge des Niederschlagswassers auf den versiegelten Flächen berechnet. Die Frischwassermenge war und ist eine wichtige Größe bei der Berechnung der Abwassergebühr. Wer die Gebührenberechnung prüfen will, muss diese Größe kennen.

Zur Berechnung der Abwassergebühr hat der Magistrat auf die erste Anfrage im Januar die Frischwassermenge nicht mitgeteilt, erst bei der zweiten Anfrage gab er am 5. März 2015 zur Antwort:

"Die Frischwassermenge wurde in den Jahren 2012 bis 2014 mit jeweils 524.000 m³ geplant."
"Es wird zusätzlich, insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei den Punkten 1 a) […] um Kalkulationszahlen, d.h. um Planzahlen handelt.
Wenn die Jahresrechnung 2012 -2014 fertig gestellt sind, können die exakten Zahlen genannt werden."
Quelle: Antwort des Magistrats zur Stadtverordnetenversammlung am 5. März 2015.

Diese Auskunft ist nachweislich falsch. Es ist eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Beim Bürger wird damit der sachlich unzutreffende Eindruck erweckt, der Stadt lägen die konkreten Angaben zum bezogenen Frischwasser nicht vor, so dass sich die Stadt mit Kalkulationszahlen/Planzahlen behelfen müsse.

Weiterhin wird der Eindruck erweckt, die exakten Zahlen könnten erst genannt werden, wenn die Jahresrechnung 2012 – 2014 fertig gestellt sei.
Auch diese Tatsachenbehauptung ist unwahr.

Übernahmegebühr

Nachweis
Die Stadt erhält vom Gruppenwasserwerk jährlich – ca. vier Monate nach der Jahresabrechnung –  die Angaben der bezogenen Frischwassermenge eines jeden Gebührenzahlers. Die Stadt zahlt dem Gruppenwasserwerk jährlich einen festen Betrag für die Übermittlung der Daten. Das geht aus den jährlichen Haushaltsplänen hervor. In den letzten Jahren wurde dafür im Haushalt 7.200 Euro bereitgestellt.

Die Abwassergebühr ist bereits 2012 und 2013 mit den Gebührenzahlern auf der Grundlage der übermittelten Gebühren abgerechnet worden. Der Stadt liegen die Zahlen nachweislich vor.

Diese falsche Tatsachenbehauptung ist besonders bedeutsam, da die Zahlen zur Berechnung der Gebühren herangezogen werden, und sich damit unmittelbar auf das Vermögen der Gebührenzahler auswirken.

Besonderes Gewicht bekommen die falschen Tatsachenbehauptungen, weil sie von Beamten – ehrenamtlichen Beamten und einem Wahlbeamten – verbreitet wurden, die der Einhaltung von Recht und Gesetz besonders verpflichtet sind.

Die falschen Tatsachenbehauptungen sind wahrscheinlich von Sachbearbeitern formuliert worden, die den wahren Sachverhalt kennen. Dass trotzdem falsche Tatsachen behauptet werden, könnte daran liegen, dass sie von Vorgesetzten zu den falschen Aussagen verpflichtet wurden.

Schaden für den Ruf der Stadt
 Der Bürgermeister beschädigt durch diese Aussage seine Glaubwürdigkeit. Durch die falschen Tatsachenbehauptungen des Magistrats wird der Ruf der Stadt in der Öffentlichkeit herabgesetzt.

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