Haushalt 2015 mit Spardiktat
Beratung im Sinne eines Gesprächs über das Für und Wider bestimmter Positionen gab es nicht – wie üblich.
Die Parteien trugen ihren Standpunkt vor, es wurden einige Sperrvermerke formuliert über die abgestimmt wurde, so wurde zum Beispiel ein Schrank für die Unterbringung von Stühlen im Begegnungszentrum Bahnhofsviertel mit einem Sperrvermerk belegt.
Schutzschirmvertrag: Das Maß aller Dinge
Die Sparauflagen des Schutzschirmvertrages einzuhalten war das Hauptkriterium bei der Aufstellung des Haushaltes. Nach dem Motto "Sparen um jeden Preis, koste es was es wolle" Den Fraktionsvorsitzender Manfred Ripke (FDP) erinnerte das an Griechenland.
Verträge einzuhalten ist ein alter ehrenwerter Rechtsgrundsatz. Allerdings heißt das alle Verträge einzuhalten, und nicht nur einige nach Belieben. Doch das macht der Magistrat nicht, die Auswahl der Verträge bei denen Druck gemacht wird, ist willkürlich.
Beispiel 1: Das Konnexitätsprinzip
Die Hessische Verfassung ist der grundlegende Gesellschaftsvertrag. Darin ist das Konnexitätsprinzip festgeschrieben. Es besagt, dass Aufgaben, die den Kommunen vom Gesetzgeber zugewiesen werden, auch entsprechend zu finanzieren sind. Hilmar Höse (B90/Grüne) erinnerte in seinem Beitrag daran, dass 90 bis 95 Prozent der kommunalen Aufgaben Pflichtaufgaben sind, die die Kommunen erfüllen müssen.
Der finanzielle Spielraum für die kommunale Selbstverwaltung wird immer kleiner. Der Städtetag hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Kommunen ausreichende Mittel auch für freiwillige Leistungen in ihren Haushalten haben müssen. Generell reichen die den Kommunen zur Verfügung gestellten Mittel für die Erfüllung ihrer zugewiesenen Aufgaben nicht aus, sie werden gezwungen, freiwillige Leistungen einzuschränken oder Abgaben zu erhöhen. Damit werden Steuererhöhungen auf Landes- und Bundesebene vermieden. Auf der kommunalen Ebene wird um so kräftiger zugelangt, z.B. durch Erhöhung der Grundsteuer.
Ganz deutlich wird die mangelhafte Finanzierung bei der neuen Aufgabe der Betreuung der unter 3-jährigen. Das wurde durch ein Bundesgesetz beschlossen, doch das Land finanziert nur einen kleinen Teil der Baukosten, die Betriebskosten hat die Kommune zu tragen. Das ist eine Verletzung des Verfassungsgebotes.
In Nordhessen haben sich Bürgermeister zusammengetan und entsprechende Forderungen an die Landesregierung formuliert. Von dem Homberger Bürgermeister war das nicht zu hören.
Beispiel 2: Vertrag für die Statik des Anbaus Burgberggaststätte
Die Stadt hat eine Statik für den Anbau in Auftrag gegeben, nach der auch der Bau begonnen wurde. Diese Statik war falsch. Das konnte ich als Bauingenieur bei Einsicht der Statik im Bauamt feststellen, zum anderen ergibt es sich auch daraus, dass der Magistrat nach einer weiteren Prüfung feststellte, dass Bohrpfähle als Fundamente notwendig wären und der Bau wurde eingestellt. Auf die Anfrage nach dem Schadenersatz hieß, es gäbe keinen Schaden. In der Stadtverordnetenversammlung korrigierte sich Dr. Ritz, die Schadenshöhe sei noch nicht festgestellt. Außerdem behauptete er, die Statik sei "in Ordnung" gewesen.
Jedenfalls hat die Stadt offensichtlich bisher nicht auf die Einhaltung des Vertrages gepocht und ließ sich den Schaden nicht ersetzen.
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Stadt liefert schlechtes Vorbild im Umgang mit historischer Bausubstanz.
600 Zollgeamte mit 90 Durchsuchungsbefehlen waren am 15. April im Einsatz um Vertriebsorganisationen von Zeitungen zu vollstrecken.
Bei der Diskussion über den Verkauf der Immobilie für 1-Euro sah Dr. Ritz den „guter Geschmack weit unterschritten“.
Wie sollen Bürger angesichts dieser Verschleppung noch an die Unabhängigheit der Justiz vertrauen?
Prof. Dr. Retzer hat das von der Stadt vorgelege Gutachen von Herrn Dressler untersucht und mit seinem Gutachten verglichen und dabei die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede in folgendem Bericht herausgearbeitet.
Die FWG Homberg läd zum nächsten Thementag ein: