HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Eine Investition ohne Verstand

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"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Erdgeschoss der Liegenschaft Marktplatz 15 zum Kaufpreis von 180.000,00 € zu erwerben.
Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit dieser Immobilie behält sich die Stadtverordnetenversammlung vor."

Um diesen Beschluss zu erreichen, argumentierte Bürgermeister Dr. Ritz damit, dass das Quartier östlich des Marktplatzes entwickelt werden soll, er sprach von Innenentwicklung der Stadt. Auf die Chancen dieses Quartiers wurde hier schon frühzeitig hingewiesen.

Strategisches Grundstück
Für die Entwicklung hält er es für notwendig, "strategische Grundstücke" zu kaufen, damit Eigentümer nicht später Pläne blockieren und überhöhte Verkaufspreis fordern können. Auch das ist bekannt. Doch welche Strategie verfolgt der Bürgermeister? Das ist nicht bekannt, es sei denn man folgt ihm in der Vorstellung "hinten" alles abreißen und einen großen freien Platz schaffen.

Dr. Ritz will nach seinen Worten "ein strategisches Grundstück" sichern. Die Stadtverordneten hatten sich allerdings bereits im Juni entschieden, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben und das Grundstück mit dem Gebäude nicht zu kaufen.

BildAn diesen Beschluss hält sich der Bürgermeister nicht und legt einen neuen Vorschlag vor, der am 5.11.2015 auch so beschlossen wurde.

Teileigentum
Nach diesem Beschluss darf der Magistrat kein Grundstück kaufen sondern nur das Erdgeschoss als Teileigentum des Gebäudes. So wie jemand sich in einem Gebäude eine Eigentumswohnung kaufen kann, so darf nach dem Beschluss die Stadt nur die Ladenfläche im Erdgeschoss erwerben. Der Kauf des Kellers ist in dem Beschluss nicht eingeschlossen.

Die Stadt wird Miteigentümer des Objektes und muss alle Kosten mittragen, die nicht dem Teileigentum zugeordnet werden können. Über solche notwendigen Bau- oder Unterhaltungsarbeiten entscheidet die Eigentümergemeinschaft entsprechend der Anteilsgröße am gemeinsamen Eigentum. Welcher Eigentümer hat mehr als 50 Prozent und damit das Sagen?

Zwickmühle
Die Stadt darf nach dem Beschluss kein "strategisches Grundstück" erwerben, sondern nur das Teileigentum. Damit kann sie nicht selbständig ohne die Mitwirkung des jetzigen Eigentümers entscheiden. Dafür zahlt sie dem jetzigen Eigentümer schon für das Teileigentum fast soviel, wie dieser für das Gebäude selbst bezahlt hat. Die Stadt akzeptiert schon jetzt ohne Notwendigkeit einen erhöhten Preis und erlangt damit nicht einmal eine eigenständige Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Als Teileigentümerin des Erdgeschosses bleibt die Stadt von der Zustimmung des Verkäufers abhängig. Die Stadt hat sich damit eine Zwickmühle gebaut. Der jetziger Eigentümer ist in einer vorteilhaften Lage, er kann weiterhin hohe Forderungen stellen, sollte die Stadt einen Teil des Grundstücks erwerben wollen.


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Schulden sollen weiter steigen

Bild Reale Schuldenlast 72 Mio. Euro
bei einem Haushaltsvolumen im Jahr von knapp 30 Mio. Euro.

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Kurzfinfo: Beschlüsse der Stadtverordneten-Versammlung

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Das passt nicht zusammen: „schnelle Unterbringung“ und Abriss und Bauen.

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SPD-Antrag für Hinweisschilder

„Es wird beantragt am hiesigen Wohnmobilstellplatz eine Info-Tafel aufzustellen…“

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Parteien zum Kauf Marktplatz 15

Im Juni debattierten die Stadtverordneten darüber, ob sie das Gebäude Marktplatz 15 (ehmaliger SPAR-Laden) kaufen sollten. Die Mehrheit entschied sich gegen die Wünsche des Bürgermeisters. Auszüge aus dem Sitzungsprotokoll

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Magistrat will Erdgeschoss von Marktplatz 15 kaufen

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Vortrag: Die Ziegenhainer Straße im Wandel

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„Die Ziegenhainer Straße im Wandel“
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Hombergs Stärken: Die Schulen

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An- und Verkauf von Immobilien

Verkauf

Homberg bietet lukrative Preise:

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Stadt unterstützt das Geschäft mit den Flüchtlingen

FlüchtlingsgeschäftHLG und Stadt wollen Grundstücke verschleudern, damit lukrative Geschäfte mit Flüchtlingen möglich werden können, wie es bisher aussieht.

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Erinnerung und Gedenken an die NS-Zeit

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Drei Veranstaltungen von Schülern
zum Gedenken an die Reichsprogromnacht und die Widerstandkämpfer.

Montag, 2. November 2015, 10:30, Aula der THS

Sonntag, 8. November 2015, 16:00 Uhr, Rathaussaal

Montag, 9. November 2015, 15:30 Uhr, Aula der THS

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Erläuterungen zur nächsten Stadtverordneten-Versammlung am 5. 11. jetzt online

Die Tagesordnung mit den Erläuterungen zu den Themen der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 5. 11.2015 ist jetzt auf der Homepage der Stadt veröffentlicht. 1. EAM-Beteiligung 2. Kauf des Geländes des Solarparks von der HLG mit Notar-Vertrag (ab Seite 18) 3. Satzung über Werbeanlage (ab Seite 36) 4. Entwurf der Haushaltssatzung 2016 (ab Seite 41) 5. a) […]

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