Eine Investition ohne Verstand
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Erdgeschoss der Liegenschaft Marktplatz 15 zum Kaufpreis von 180.000,00 € zu erwerben.
Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit dieser Immobilie behält sich die Stadtverordnetenversammlung vor."
Um diesen Beschluss zu erreichen, argumentierte Bürgermeister Dr. Ritz damit, dass das Quartier östlich des Marktplatzes entwickelt werden soll, er sprach von Innenentwicklung der Stadt. Auf die Chancen dieses Quartiers wurde hier schon frühzeitig hingewiesen.
Strategisches Grundstück
Für die Entwicklung hält er es für notwendig, "strategische Grundstücke" zu kaufen, damit Eigentümer nicht später Pläne blockieren und überhöhte Verkaufspreis fordern können. Auch das ist bekannt. Doch welche Strategie verfolgt der Bürgermeister? Das ist nicht bekannt, es sei denn man folgt ihm in der Vorstellung "hinten" alles abreißen und einen großen freien Platz schaffen.
Dr. Ritz will nach seinen Worten "ein strategisches Grundstück" sichern. Die Stadtverordneten hatten sich allerdings bereits im Juni entschieden, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben und das Grundstück mit dem Gebäude nicht zu kaufen.
An diesen Beschluss hält sich der Bürgermeister nicht und legt einen neuen Vorschlag vor, der am 5.11.2015 auch so beschlossen wurde.
Teileigentum
Nach diesem Beschluss darf der Magistrat kein Grundstück kaufen sondern nur das Erdgeschoss als Teileigentum des Gebäudes. So wie jemand sich in einem Gebäude eine Eigentumswohnung kaufen kann, so darf nach dem Beschluss die Stadt nur die Ladenfläche im Erdgeschoss erwerben. Der Kauf des Kellers ist in dem Beschluss nicht eingeschlossen.
Die Stadt wird Miteigentümer des Objektes und muss alle Kosten mittragen, die nicht dem Teileigentum zugeordnet werden können. Über solche notwendigen Bau- oder Unterhaltungsarbeiten entscheidet die Eigentümergemeinschaft entsprechend der Anteilsgröße am gemeinsamen Eigentum. Welcher Eigentümer hat mehr als 50 Prozent und damit das Sagen?
Zwickmühle
Die Stadt darf nach dem Beschluss kein "strategisches Grundstück" erwerben, sondern nur das Teileigentum. Damit kann sie nicht selbständig ohne die Mitwirkung des jetzigen Eigentümers entscheiden. Dafür zahlt sie dem jetzigen Eigentümer schon für das Teileigentum fast soviel, wie dieser für das Gebäude selbst bezahlt hat. Die Stadt akzeptiert schon jetzt ohne Notwendigkeit einen erhöhten Preis und erlangt damit nicht einmal eine eigenständige Entscheidungsgewalt über das Grundstück. Als Teileigentümerin des Erdgeschosses bleibt die Stadt von der Zustimmung des Verkäufers abhängig. Die Stadt hat sich damit eine Zwickmühle gebaut. Der jetziger Eigentümer ist in einer vorteilhaften Lage, er kann weiterhin hohe Forderungen stellen, sollte die Stadt einen Teil des Grundstücks erwerben wollen.

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