HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Einkaufszentrums-Vertrag: Was erzählt wurde

In der gemeinsamen Sitzung von drei Ausschüssen stellte Bürgermeister Dr. Ritz auch die Eckpunkte des Vertrags mit Schoof vor, der zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört.
Der Vertrag sei noch nicht "endverhandelt", die wesentlichen Bestandteile seien aber geklärt.

Eckpunkte

   Das Bauvorhaben muss bis zum 31. 12. 2018 fertig gestellt sein und durch eine Bauabnahmebescheinigung nachgewiesen werden.

   Bis dahin muss die Stadt auch die funktionsfähige Verkehrserschließung gebaut haben.

   Die Stadt erhält 350.000 Euro. Das "sei Ende der Fahnenstange" sagte Dr. Ritz, mehr traue er sich nicht heraus zu verhandeln. Das würde auch reichen, denn die Unger Ingenieure hätten ihm gesagt, dass für den Umbau der Straßenkreuzung Drehscheibe 180.000 Euro reichen.

   Die Stadt bekommt auch gut 800 qm Grundstücksfläche kostenfrei übereignet, so zum Beispiel Flächenanteile des Bürgersteiges.

Altlast als "Geschenk"?
Der Grundstücksteil neben der geplanten Lkw-Einfahrt gehört auch zu den kostenfrei überlassenen Grundstücksteilen. Dieser Grundstücksteil wäre für eine spätere Grünanlage an der alten Wiskemann-Villa gedacht, wenn einmal die angebauten Räume der jetzigen Spielhalle entfernt sind.
Dass dieser Grundstückteil (gelb-weiß gestreifte Fläche) durch die frühere Tankstelle und derenTanks mit Schadstoffen belastet sei, tat der Bürgermeister mit den Worten ab, dass die Flächen "altlastfrei übertragen" werden. Altlastfrei heißt, die genaue Belastung muss ermittelt und durch Bodenaustausch muss saniert werden. Nur dann ist sie "altlastfrei". Übernimmt die Stadt den Grundstücksteil im Wissen um die Altlast, ist sie als neuer Eigentümer für die Sanierung verantwortlich, und hat die Kosten zu tragen.

BildDenkmalschutz mit zweierlei Maß
Die Gebäude in der Kasseler Straße 5 und 7 und das Haus auf der Ecke Stellbergsweg stehen unter Denkmalschutz. Das Büro ANP und Bürgermeister Dr. Ritz sehen und erwähnen nur das Gebäude der ehemaligen Wiskemann-Villa mit der Spielbank in den früheren Ausstellungsräumen, dafür soll sogar belastete Fläche übernommen werden. Das Denkmalgebäude daneben soll für das Einkaufszentrum abgerissen werden. Als der Eigentümer diesen Wunsch hatte, wurde es ihm verwehrt, plötzlich geht es. So wird Denkmalschutz unglaubwürdig und schadet dem Erhalt der Kulturdenkmäler. Es müssen nur die richtigen "Interessenten" fragen, dann geht in der Homberger Kommunalpolitik auch das sonst nicht Mögliche.

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Opfer der Fehlplanung des Einkaufszentrums

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Appelle an den Mut

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Grünes Niemandsland

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Invstitionen nach dem „Homberger Modell“

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Fundstück: Einkaufszentrum 2003

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  Die Bürgerliste hat eine Erklärung zum "Waldkindergarten light" gegeben und gesundheitliche Bedenken gegen den Altstadtkindergarten formuliert. Für die beiden Beiträge hier anklicken.   "Die Bürgerliste befürwortet einen Kindergarten in der Natur, wenn die Bedingungen des Naturschutzes berücksichtigt werden. Wir haben aber erhebliche Bedenken bei dem geplanten Kinderarten in der Salzgasse: Hohe Baukosten, ungünstige Bedingungen […]

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13 Jahre „Belebung der Altstadt“

13 verlorene Jahre ohne Konzept für die Altstadt.
Dafür haben die Stadtverordneten mehrere Sondergebiete Einzelhandel ausgewiesen, zuletzt noch auf der grünen Wiese an der Kasseler Straße.

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Bau des „Waldkindergartens“

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AWO soll Altstadtkindergarten betreiben

Nebenbei erfuhren die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend, Soziales und Integration von Architekt Gerlach, dass die Arbeiterwohlfahrt (AWO) den Altstadt-Kindergarten betreiben soll. Mit der AWO als zukünftiger Nutzer seien schon Gespräche zur Planung geführt worden. AWO oder kirchliche Träger von Kindergärten werden zum überwiegenden Teil von der Stadt finanziert. Eigene Mittel bringen sie nur […]

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