HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Altrichter Projekt im Bauausschuss vorgestellt

 

Foto:   Hanggrundstück, für das der Bebauungsplan ohne Umweltprüfung aufgestellt werden soll. Im Tal ist ein Teil der Werkhalle zu sehen, in welcher der Eigentümer seit Jahren einen Gewerbebetrieb betreibt.
 

Bauprojekt soll vorgestellt werden

Der Bauausschuss hatte in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass in der nächsten Sitzung dieses Projekt von Herrn Altrichter behandelt werden soll. Laut Einladungsunterlagen wird Herr Altrichter selbst sein Projekt vorstellen.

Die Sitzung des Bauauschusses am Montag, dem 11.12. 2017 findet im Rathaus statt. Sie beginnt um 18:30  Uhr und ist öffentlich.

Seit Jahren betreibt Herr Altrichter auf seinem Grundstück im Wohngebiet einen Gewerbebetrieb. Weder die Stadt noch die Kreisverwaltung sind dagegen vorgegangen.
Für das gesamte Gelände ist 2009 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst worden, der Wohnbebauung zulässt. Seitdem ist nichts geschehen.
Jetzt soll dieser Aufstellungsbeschluss nach §13 b des Bundesbaugesetzbuches neu gefasst werden. Damit wird ein beschleunigtes Verfahren möglich, in dem die Auswirkungen auf die Umwelt nicht mehr untersucht werde müssen. Das würde eine Vergünstigung für den Bauherren bedeuten.
 

Umweltprüfung

Das Hanggrundstück von Altrichter ist ein wertvolles Biotop.
Bisher ist nicht erklärt worden, aus welchen städtebaulichen Gründen dort ein Wohnbebauung erforderlich ist. Die Stadt sollte nur  Bebauungspläne aufstellen, wenn es im Interesse der Entwicklung der Gesamtstadt notwendig ist. Diese Notwendigkeit war anscheinend schon 2009 nicht gegeben, sonst wäre das Vorhaben nicht seit acht Jahren liegen geblieben. Warum ist dann jetzt ein beschleunigtes Verfahren notwendig?


Ziel des § 13b: Entwicklung im Innenbereich fördern

Die Erleichterung nach §13 b des Bundesbaugesetzbuches dient dazu, im Innenbereich leichter bauen zu können. Damit soll erreicht werden, dass sich die Bebauung nicht am Außenrand eines Siedlungsgebietes immer weiter ausbreitet, sondern die Flächen im Siedlungsbereich genutzt werden.

Die Stadt hat noch sehr viele Baugrundstücke im Siedlungs-Innenbereich. Im Holzhäuser Feld hat die Stadt viel Geld in den Ausbau der Infrastruktur investiert, damit dort neu gebaut werden kann. Noch in der letzten Stadtverordnetenversammlung sind für den Innenbereich von Caßdorf Beschlüsse für neue Bauplätze gefasst worden. Ein Mangel an Bauplätzen besteht nicht.
 

Hat die Stadt einen Nutzen?

Angesichts der von der Stadt bereits vorbereiteten Grundstücke und den weiteren Planungen auf dem ehemaligen Krankenhausgelände müsste die Stadt die Innenentwicklung fördern und sollte sich nicht weiter den Außenbereich ausweiten. Allein schon aus wirtschaftlichen Überlegungen müsste der Stadt daran gelegen sein, zuerst ihre Grundstücke zu verkaufen, um damit Einnahmen zu erzielen.

Das Privatinteresse eines Eigentümers muss gegenüber dem Gemeininteresse zurücktreten. Eigentümer haben keinen Anspruch auf einen Bebauungsplan, bzw. dessen Änderung.


siehe auch:

Bauleitplanung: Was im Gesetz steht

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