Ärztehaus: Die Antwort von Dr. Ritz

Die Fragen zum Ärztehaus
Zur Bürgerversammlung am 20.11.2018 wurden die folgenden Fragen zum Ärztehaus schriftlich eingereicht.
Im Akteneinsichtsausschuss wurden Sachverhalte festgestellt, die es erforderten, die Staatsanwaltschft zu informieren.
Bürgermeister Dr. Nico Ritz hatte eine renommierte Anwaltskanzlei in Hamburg eingeschaltet. Diese hatte die Akten erhalten, um sie auf Microfilm zu kopieren.
# Wie hoch werden die Kosten für den Hamburger Anwalt sein?
# Aus welcher Haushaltsstelle sollen die Kosten bezahlt werden?
# Welche weiteren Baumaßnahmen sind am Ärztehaus geplant?
# Wann werden die Pläne öffentlich vorgestellt?
# Ist für die Baumaßnahmen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt worden? Wenn ja, wie ist das Ergebnis?
Die Antwort des Bürgermeisters
Die Anzeige liegt bei der Staatsanwaltschaft vor, die Stadt müsse sich jetzt auch damit beschäftigen.
Ein zivilrechtlicher Schaden verjährt anders als eine Strafsache. Deshalb müsse die Stadt sich von der Hamburger Anwaltskanzlei unterstützen lassen, damit gegebenenfalls zivilrechtliche Forderungen durchgesetzt werden können. Die Stadt möchte damit einem möglichen Untreuevorwurf vorbeugen und hat deshalb die externen Ermittler beauftragt. Die Kanzlei wird die Akten digitalisieren und nicht microverfilmen, wie es in der Frage heißt.
Die Anzeige des Stadtverordneten der Bürgerliste sei ein Rundumschlag gegen alle, und nicht konkretisiert. Deshalb macht es sehr viel Arbeit für die Ermittler der Hamburger Kanzlei. Die Anwaltskosten werden beträchtlich sein.
Der Stadt bleibe keine andere Wahl, um Schaden von Magistratsmitgliedern abzuwenden.
Anmerkung zur Antwort
Die Anzeige kann nachgelesen werden, sie ist hier aufrufbar.
Aus der Fülle der 56 Aktenordner konnte durch die Akteneinsicht im Ausschuss nur ein kleiner Ausschnitt ausgiebig bearbeitet werden.
Alle Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig. In den wenigen Stunden können unmöglich alle Aktenordner durchgearbeitet werden. Allerdings haben die Einblicke in die Vorgänge bereits hinreichende Verdachtsmomente aufgedeckt. Diese sind der Staatsanwaltschaft in der Anzeige dargestellt worden. Mehr darf ein Anzeigender nicht tun. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, den Hinweisen nachzugehen und zu prüfen, ob strafrechtliches Handeln vorliegt.
Bürgermeister Dr. Nico Ritz ist seit 2014 für die Verwaltung verantwortlich. In den letzten vier Jahren hat er die Fach- und Dienstaufsicht. Zusammen mit dem Magistrat hatte er vier Jahre Zeit, die Unstimmigkeiten bei der Bauabwicklung und Vermietung aufzuarbeiten. Als auf die Fragen der Stadtverordneten nicht ausreichend geantwortet wurde, blieb nur das Kontrollinstrument des Akteneinsichtsausschusses. Die Stadtverordneten haben nach der Gemeindeordnung die Pflicht, die Verwaltung zu kontrollieren.
Auf die Frage, aus welcher Haushaltsstelle die Hamburger Anwaltskanzlei bezahlt wird, gab der Bürgermeister keine Antwort.
Die "beträchtlichen" Anwaltskosten müssen je nach Höhe vorab vom Magistrat oder auch der Stadtverordnetenversammlung genehmigt werden. Ist das geschehen?




