HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Demokratie stärken! Wenn es gewollt wird, geht es ganz einfach

 

 


Wo ist das Bekenntnis zur Informationsfreiheit?

 

Ohne Informationsfreiheit
gibt es keine Demokratie!

 

 

Vor der Wahl warfen sich die Politiker in die Brust und wollen
sich für die Verteidigung und Stärkung der Demokratie einsetzen.
Große Worte, doch es bedarf nur eines kleinen,
aber entscheidenden Schritts.

 

Ohne Informationen keine Demokratie


Deshalb ist das Informationsfreiheitsgesetz entscheidend.
Es gilt für die Bundesbehörden. Die Länder müssen das in einem eigenen Gesetz für ihr Land regeln und die Kommunen müssen für ihre Stadt eine eigene Satzung beschließen.
Das hätten alle Politiker auf allen Ebenen schon machen können, wenn sie es wirklich gewollt hätten. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist bereits vor 20 Jahren in Kraft getreten. 

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch
auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes.

Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf Auskunft oder Akteneinsicht
in der Behörde. Jeder ist anspruchsberechtigt (Jedermannrecht).
Eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – wird nicht verlangt.

Quelle


Es braucht dazu keine langen Gesetzestexte, ein Satz reicht.


Jüngst hat die Gemeinde Eichenzell eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen, die ist ganz kurz, nur ein Satz im Kern.

Der Vierte Teil des Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) vom 3. Mai 2018 ist für den Zugang zu amtlichen Informationen aus dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Eichenzell anwendbar.

Das kann auch der Schwalm-Eder-Kreis und das kann auch die Stadt Homberg. 

Das ist der Prüfstein, wie ernst sie es wirklich mit der Demokratie meinen.

Sowohl Homberg als auch der Kreis können in der jeweils ersten Sitzung einen solchen Beschluss fassen.
Das wäre ein wirksames und überzeugender Schritt.

 

Inszenierte Beteiligung ist keine Demokratie, es ist Manipulation

Bisher wurde nur demokratische Beteiligung vorgespielt, da durften Kärtchen beschrieben werden. Punkte konnten verteilt werden. Meinungen Wünsche auf großen Ortsplänen notiert werden. Oder wie jetzt im Eingangsbereich des Einkaufszentrum die Pinwände und die bereitliegenden Karten. Das wesentliche aber, die Entscheidungen fällten andere.

Foto: Pinwand im Eingangsbereich des Einkaufszentrums

 

Vorbild Schweiz

In der Schweiz wird die Auskunftspflicht bei den Kommunen sogar noch erweitert. Das zeigt wie weit wir in Homberg und im Schwalm-Eder-Kreis zurück sind.

Beispiel Schweiz

Die bestehende Auskunftspflicht wird erweitert. Zur Informationserteilung sind neben den mit der Verwaltung betrauten Organen künftig auch alle sonstigen der Rechnungshofkontrolle unterliegenden Einrichtungen verpflichtet (z.B. Stiftungen, Anstalten, Fonds, Unternehmungen). Diese Verpflichtung trifft somit – wie bisher – kleine Gemeinden, künftig aber zusätzlich etwa die im Eigentum von Gemeinden stehenden Gesellschaften, auch wenn sie keine Verwaltungstätigkeiten ausüben (z.B. touristische Einrichtungen). 

https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog/der-weg-zur-informationsfreiheit-ein-ueberblick-zum-aktuellen-stand

 


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