Bebauungsplan missachtet, Schwarzbau errichtet …
… das ist die Wahrheit, die zur SchlieĂung der Skaterbahn gefĂŒhrt hat, wie jetzt der Kreis mitteilt. (HNA 3.4.2010)
Um diese Tatsachen zu verschleiern, hat der BĂŒrgermeister immer neue ErklĂ€rungsvarianten abgebeben. Dabei hat er sich auch nicht gescheut den Stadtverordneten falsche Informationen aufzutischen und die Kreisverwaltung zu beschuldigen – alles nur um von seinen eigenen Fehlverhalten abzulenken.
Foto: Auszug aus der Homepage der Stadt
FĂŒnf ErklĂ€rungsversuche des BĂŒrgermeisters: alle falsch
1) “Aufgrund unklarer Rechtslage” lĂ€sst er auf der stĂ€dtischen Homepage verkĂŒnden.
2) “Rechtsstreit in der Nachbarschaft” erklĂ€rt er gegenĂŒber der HNA am 2. MĂ€rz.
3) “Im derzeit gĂŒltigen Bebauungsplan ist ein Schutzstreifen fĂŒr Versorgungs- und Entsorgungungsanlagen festgesetzt. Durch die Einrichtung der SkaterflĂ€che wurde diese Trasse zum Teil ĂŒberbaut.”, teilte der BĂŒrgermeister den Stadtverordneten als BegrĂŒndung fĂŒr die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans mit.
4) Eine “Anliegerbeschwerde ĂŒber den LĂ€rm der von der Anlage ausgeht” sei der Grund fĂŒr die SchlieĂung der Anlage, so der BĂŒrgermeister in der Stadtverordnetenversammlung am 26. MĂ€rz 2010.
5) FĂŒr den Bau habe die Stadt eine “Freistellung beantragt”. Da der Kreis darauf nicht innerhalb von vier Wochen geantwortet habe, sei das nach der Hessischen Bauordnung als Genehmigung zu werten. So versuchte Marin Wagner eine neue ErklĂ€rung vor der Stadtverordnetenversammlung zu geben.
Das waren die Ablenkungsversuche des BĂŒrgermeisters.
Die tatsÀchliche Rechtslage
Das Kreisbauamt hat klar gestellt:
Im Bebauungsplan ist eine Freizeitanlage ausgewiesen. Eine Skateranlage gilt als Sportanlage, diese ist durch den Bebauungsplan nicht automatisch genehmigt. Das wÀre nur der Fall gewesen, wenn dieser Teil der Efzewiese als SportflÀche im Bebauungsplan ausgewiesen wÀre. Eine solche Umwidmung muss jetzt erfolgen, dazu gehört auch ein LÀrmgutachten.
Das verschweigt der BĂŒrgermeister erneut auch gegenĂŒber den Stadtverordneten.
Ein Freistellungsverfahren des Kreises gibt es nicht.
Nach § 56 der Hessischen Bauordnung braucht in Gebieten in denen ein Bebauungsplan besteht ein Bauvorhaben nur noch bei der Gemeinde angezeigt zu werden. Wenn die Gemeinde nicht innerhalb von vier Wochen antwortet, gilt das als Zustimmung und man darf bauen. Der Bauherr bzw. der Architekt ist dann verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Auf diese Regelung bezog sich Wagner in der Stadtverordnetenversammlung. Die Stadt als Bauherr informiert die Stadt als Gemeinde und nach vier Wochen sei der Bau genehmigt, weil sich die Stadt nicht selbst widersprochen hat.
Das Ganze hatte nur einen Fehler: Der Bebauungsplan erlaubte keine Sportanlage in den Efzewiesen. DarĂŒber hat sich der BĂŒrgermeister hinweggesetzt, deshalb ist die Skateranlage ein Schwarzbau.
Die Bauaufsicht des Kreises hat mit dem Genehmigungsverfahren ĂŒberhaupt nichts zu tun, sie wird nur informiert. Sie hat keine PrĂŒfpflicht, die obliegt dem Bauherren, also der Stadt Homberg selbst.
Das LĂŒgenregister des BĂŒrgermeisters ist schon lang, hier nur einige Beispiele zur Erinnerung:
Steinbruch Dickershausen ist vertraglich gesichert – das wurde gegenĂŒber den BĂŒrgern verheimlicht.
Firma Beisheim will angeblich GeschÀftssitz nach Homberg verlegen.
Stadtverordneten hĂ€tten volle Kontrolle bei KostenĂŒberschreitung beim Hessentag.
Alle LĂŒgen rund um den Dienstwagen.
Alten- und Krankenpflegestation sei planmmĂ€Ăig an privaten Pflegedienst ĂŒbergeben worden.
Jetzt werden zudem Behörden falsche Aussagen unterstellt
Dass die BĂŒrger und Stadtverordneten vom BĂŒrgermeister belogen werden ist schon Gewohnheit. Neu ist, dass jetzt auch Behörden hineingezogen werden und ihnen falsche Aussagen unterstellt werden – wie jetzt dem Kreisbauaumt oder dem Amt fĂŒr Denkmalpflege.
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HNA-Artikel vom 3.4.2010
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