Weckesser Zwischenerwerb: Der Magistrat hat keinen Vorschlag vorgelegt.
Foto: Ehemaliges Autohaus Weckesser. Hier sollte ein Nahversorger-Markt entstehen, das hat der Bürgermeister mit einer Veränderungssperre verhindern wollen, um das geplante Einkaufszentrum zu unterstützen. Es war rechtswidrig.
Am 27. 11. 2025 fassten die Stadtverordneten, den vom Magistrat vorgelegten Beschluss
Beschluss:
In Kenntnis der weiterhin bestehenden Grundpfandrechte wird der Magistrat
beauftragt, das Gelände des ehemaligen Autohauses Weckesser zu einem
symbolischen Preis von ca. 5.000 EUR zu erwerben. Auf das Erfordernis einer
nachträglichen Genehmigung des Kaufvertrags durch die
Stadtverordnetenversammlung wird verzichtet.
Der Magistrat wird zudem beauftragt, Entwicklungs- und
Nachnutzungsoptionen für das Areal zu prüfen.
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist der Stadtverordnetenversammlung
ein konkreter Vorschlag zur Löschung der bestehenden Grundpfandrechte
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 32
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 3
Das war vor knapp einem Jahr.
Bisher hat der Magistrat noch keinen konkreten Vorschlag vorgelegt, wie er es selbst in der Vorlage formuliert hat.
Hier wirkt sich auch der Leichtsinn aus, dass die Stadtverordneten darauf verzichten sich den Vertrag vorzulegen zu lassen, denn es ist nicht bekannt was in dem Vertrag sonst noch alles steht und ob er überhaupt abgeschlossen worden ist.
Die Stadtverordneten lassen sich an der Nase herum führen, der Magistrat hat freie Hand bekommen.