HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Weckesser Zwischenerwerb: Der Magistrat hat keinen Vorschlag vorgelegt.

Foto: Ehemaliges Autohaus Weckesser

Hier sollte ein Nahversorger-Markt entstehen. Das wollte der Bürgermeister mit einer Veränderungssperre verhindern, um das geplante Einkaufszentrum zu unterstützen. Es war rechtswidrig.

Am 27. November 2025 fassten die Stadtverordneten, den vom Magistrat vorgelegten Beschluss

Beschluss:
In Kenntnis der weiterhin bestehenden Grundpfandrechte wird der Magistrat beauftragt, das Gelände des ehemaligen Autohauses Weckesser zu einem symbolischen Preis von ca. 5.000 EUR zu erwerben. Auf das Erfordernis einer nachträglichen Genehmigung des Kaufvertrags durch die Stadtverordnetenversammlung wird verzichtet. Der Magistrat wird zudem beauftragt, Entwicklungs- und Nachnutzungsoptionen für das Areal zu prüfen.
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist der Stadtverordnetenversammlung
ein konkreter Vorschlag zur Löschung der bestehenden Grundpfandrechte
vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 32
Ja-Stimmen: 23
Nein-Stimmen: 6
Enthaltungen: 3

Das war vor knapp einem Jahr. Bisher hat der Magistrat noch keinen konkreten Vorschlag vorgelegt, wie er es selbst in der Vorlage formuliert hat. 

Hier wirkt sich auch der Leichtsinn aus, dass die Stadtverordneten darauf verzichten sich den Vertrag vorzulegen zu lassen. Es ist nicht bekannt was in dem Vertrag sonst noch steht und ob er überhaupt abgeschlossen worden ist.

Die Stadtverordneten lassen sich an der Nase herumführen, der Magistrat hat freie Hand bekommen.

 


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