Stadtrat Dr. Lambrecht legt Amt nieder
Dr. Lambrecht war für die FWG im Magistrat aktiv. Jetzt hat er sein Amt niedergelegt, weil er immer wieder auf die Einhaltung der Hessischen Gemeinde Haushaltverordnung (GemHVO) gedrängt hat, ohne dass dem gefolgt wurde. Es ist vor allem die Verpflichtung zu § 12, Investitionen.
Vielen Mitgliedern des Magistrats scheint nicht bewusst zu sein, dass sie Sorgfaltspflichten wie ein Beamter zu erfüllen haben. Wenn sie diese nicht erfüllen, handeln sie grob fahrlässig und sind persönlich für Schäden haftbar. Es ist nur konsequent, wenn sich Dr. Lambrecht aus dem Magistrat zurückzieht. Der ehemalige Hessische Staatsanwalt Fritz Bauer hat einmal gesagt, man muss sich entscheiden, wann man nicht mehr mitmacht.
§ 12 GemHVO – Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
(1) Bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, ist unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.
