HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Rechtsmissbrauch: Die Stadt zahlt – mit Steuergeldern der Bürger

Die Fälle häufen sich, in denen die Stadt geltendes Recht einfach übergeht und lieber in Kauf nimmt, später die Kosten zu tragen. Das bezahlen ja nicht die Verantwortlichen, das müssen die Bürger mit ihren Steuergeldern zahlen.

Parkkralle1: Parkkralle
Widerrechtlich hatte die Stadt versucht bei einem Bürger Geld einzutreiben, indem sie an sein Auto eine Parkkralle anbrachte, um die Pkw-Nutzung zu unterbinden. Nach elf Tagen teilte ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit, man habe die Parkkralle wieder entfernt. Sie war rechtswidrig angebracht worden. Dieses Zwangsmittel darf nur eingesetzt werden, wenn Steuern oder vergleichbare öffentlich-rechtliche Abgaben nicht gezahlt wurden.
Den Nutzungsausfall berechnete der Anwalt mit 649,00 Euro und forderte die Stadt zur Zahlung auf.
Foto: Beispielfoto Parkkralle

Weckesser2. Veränderungssperre
In den Ausschüssen und in der HNA erklärte der Bürgermeister, dass die Veränderungssperre für das Weckesser-Gelände aufgehoben werden müsse. Der Bürgermeister wusste, bei einer Klage hat die Stadt keine Chance und muss zusätzlich für den Schaden aufkommen.
Der Magistrat bewirkte, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt und damit die Veränderungssperre nicht aufgehoben wurde. Diese Entscheidung verletzt Recht und schadet der Stadt. Trotzdem hat Dr. Ritz diese Entscheidung vorangetrieben und akzeptiert.
Der Stadt wird das sicherlich mehrere tausend Euro kosten.

Verwaltungsgericht3. Gebühren für Verwaltungsgericht
Wenn Stadtverordnete nicht die notwendigen Informationen für eine Entscheidung erhalten, müssen sie selbst dafür sorgen, dass sie informiert werden. So die Aussage der Kommunalaufsicht. Fehlende oder unzureichende Informationen bedeuten eine Behinderung der Mandatsausübung. Für einen solchen Streitfall ist das Verwaltungsgericht zuständig. Die Kosten hat die Stadt zu tragen. Im letzten Fall hatte die Stadt die Kostenübernahme verweigert. Ohne die eingezahlten Gerichtskosten würde der Fall nicht behandelt. Ich musste deshalb selbst das Geld vorstrecken. Der Magistrat der Stadt behindert nicht nur die Magistratsausübung sondern auch den Rechtsweg. Am Ende muss die Stadt die Kosten tragen, so ist die Rechtslage, unabhängig von der Entscheidung des Gerichts.

Drei Beispiele die zeigen, dass der Magistrat – mit einem Juristen an der Spitze – wissentlich rechtswidrig handelt.


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