HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Rechnungshof zur Planung von Kindergärten

BildDer Hessische Rechnungshof hat seinen Kommunalbericht 2015 herausgegeben. Die Ergebnisse und Empfehlungen kommen gerade zur rechten Zeit, da sie Aussagen zu Kinderbetreuungsplätzen und zu Baumanagement/Bauprojektmanagement enthalten. Darüber hinaus wird der Blick auch auf die Folgekosten bei kommunalen Einrichtungen gelenkt, dabei auch auf die Kinderbetreuung.

Bei den im Homberger Haushalt 2016 vorgesehenen Bauprojekten sollten diese Hinweise beachtet werden.
 

In der Pressemitteilung des Rechnunghofes wird darauf hingewiesen, dass Folgekosten bereits im Vorfeld von Investionen und bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden müssen, wenn wirtschaftlich gebaut werden soll.

 

Wirtschaftlichkeit und Folgekosten untersuchen

"Im Vorfeld aller Investitionsmaßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorzunehmen. Dabei ist die Ermittlung von Folgekosten unverzichtbar."

"Bereits in der Planungsphase der untersuchten Bauprojekte zeigten sich Schwachstellen. So gab es bei der Prüfung zum Baumanagement nur in 6 der 114 Fälle Wirtschaftlichkeitsvergleiche mit Variantenuntersuchungen. Auch Folgekosten wurden nur in 24 Fällen ermittelt.
„Bei Bauprojekten von jahrzehntelangen Nutzungsdauern darf der Aspekt der Folgekosten nicht ausgeblendet werden. Jede Investition wird über Jahre hinweg die öffentlichen Haushalte belasten. Die nach Baukosten billigste Lösung muss nicht immer auf lange Sicht die wirtschaftlichste Lösung sein!“, so Präsident Wallmann."

Welcher Ausbau-Standard ist erforderlich?

"Wie wichtig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind, lässt sich am Beispiel der Baukosten je Kinderbetreuungsplatz zeigen. So waren die Baukosten in Herborn mit rund 40.000 Euro und Dillenburg mit rund 32.000 Euro am höchsten, während Erbach mit 17.000 Euro und Schauenburg mit 19.000 Euro die niedrigsten Baukosten je Betreuungsplatz erreichten. Auch wenn diese Unterschiede teilweise durch konstruktionsbedingte, energetische oder bauablaufbedingte Unterschiede erklärbar sind, stellt sich vor dem Hintergrund der bei allen geprüften Städten schwierigen Haushaltslage die Frage nach dem erforderlichen Standard zur Erfüllung der Pflichtleistung."

Kurzfristiger Engpass oder langfristiger Bedarf?

"Präsident Wallmann: „Wegen der demografischen Veränderungsprozesse sollte in jedem Fall vor einer Investition untersucht werden, ob der Bedarf auch künftig noch bestehen wird. Wenn eine Investition als notwendig beurteilt wird, benötigen die Entscheidungsträger valide Datengrundlagen, um die wirtschaftlichste Alternative auswählen zu können.“

Keine Überkapazität schaffen

Bei den meisten Gemeinden überschritten die angebotenen Kapazitäten die tatsächlich beanspruchten Plätze; es ergaben sich insoweit Überkapazitäten. Nach Auffassung der Überörtlichen Prüfung liegen Überkapazitäten bereits dann vor, wenn die Belegungsquote unterhalb von 95 Prozent liegt. Überkapazitäten, die sich daraus ergeben, dass mehr Plätze vorgehalten als nachgefragt werden, sollten unter Wirtschaftlichkeits-Gesichtspunkten vermieden werden.(Seite 109)

Bei der Planung der Kinderbetreuung liegen entsprechende Daten nicht vor.

Im Haushaltsplanentwurf von Homberg für 2016 für den Bau von Betreuungsplätzen in vier Gruppen 2 Mio. Euro veransschlagt. Wie groß die Gruppen sind, also wieviel Plätze entstehen, ist nicht genannt. Folgekosten sind nicht berechnet. Wie dauerhaft der Bedarf ist, wird nicht verlässlich abgeschätzt.

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3 Kommentare zu “Rechnungshof zur Planung von Kindergärten”

  1. Teufelchen

    Welche Stadtverordnete, welche Magistratsmitglieder haben das gelesen, handeln danach und treffen ihre Entscheidungen unter wirtschaftlichen gesichtspunkten?
    Welche Fraktion hat Alternativen untersucht und bringt sie in Ausschuss und Parlament ein?

    Wo ist an dieser Stelel der Bürgermeister ?

    👿

  2. auch homberger

    wenn sie den kommentar nicht freischalten, dann löschen sie ihn doch einfach. alles andere ist lächerlich und entspricht nicht der freien meinungsäußerung.

  3. DMS

    zu 2: Es wäre doch schön, wenn Sie uns Ihre Meinung mitteilen würden. Ich vermag nicht zu erkennen was Sie zu dem Beitrag über den Bericht des Rechnungshofes sagen wollten.

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