HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Negativpreis – zum Schaden der Stadt

 

Die Stadt Homberg kauft 738 qm Kirchengrundstück zum Negativpreis von 50.000 Euro, das haben die Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022 mehrheitlich bei nur einer Enthaltung wortlos beschlossen.

Negativpreis heißt, die Stadt erhält von der katholischen Kirche die Fläche und noch 50.000 Euro dazu. Die Stadt übernimmt damit laufende Verpflichtungen.

Dieses Geschäft ist "mit erheblichen einseitigen Lasten für die Stadt Homberg verbunden", heißt es im Vertrag.

Die Stadtverordneten stimmten einem Grundstückskauf zu, der die Stadt erheblich einseitig belastet. Die Stadt übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und den Winterdienst am Zugang zur katholischen Kirche. In der Erläuterung heißt es:

"Mit diesem Ankauf geht die Stadt die Verpflichtung ein, den Vorplatz zu sanieren und einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Die Kath. Kirche behält sich die weitere Nutzung dieser Bereiche vor, was grundbuchlich zu sichern wäre. Quelle

 

 

Lediglich im Bauausschuss stellten die Stadtverordneten Elke Ziebrecht (FDP) und Günter Koch (FWG) Fragen, die der Bürgermeister beantwortete. Was sie fragten – welche Antwort sie erhielten, steht nicht im Protokoll. Es gab zwei Enthaltungen und keine Nein-Stimme im Bauausschuss.

Ohne Aussprache stimmten die Stadtverordneten für dieses Geschäft. Sie verzichten auch auf eine nachträgliche Genehmigung des Vertrags. In einem Vertrag können noch viele Details geregelt werden, wie zum Beispiel die Zahlungsmodalitäten, wann wird bezahlt oder noch andere Klauseln.

Bei Beschlüssen zum Schaden der Stadt sind der Magistrat und der Bürgermeister verpflichtet, dagegen vorzugehen, wenigstens Einspruch zu erheben. Es geschah nicht.

Dieses Vorgehen entspricht nicht der Hessischen Gemeindeordnung (HGO):

1. Die Stadt verpflichtet sich gegenüber der Kirche "zu Leistungen von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen". Das darf sie nach § 102, Abs. 1 nur, wenn der Haushaltsplan dazu ermächtigt. Gibt es eine Position im Haushaltsplan 2022 zur Sanierung des Kirchenvorplatzes und der Treppenanlage? Meines Wissens nicht.

2. In der HGO ist in § 108 Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze in  Absatz 1 geregelt:

Die Gemeinde soll Vermögensgegenstände nur erwerben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit erforderlich ist.

Die Stadt erläutert den Ankauf mit folgenden Worten:

hier: Erwerb von Freiflächen im Bereich der Kath. Kirche, Kasseler Straße
a) Erläuterung:
Im Zuge der Planungen für die Umgestaltung des Stadtparks „Alter Friedhof“ soll auch der Bereich der Katholischen Kirche besser hervorgehoben und in die Maßnahme eingebunden werden. Um dies umzusetzen ist geplant, dass die Kreisstadt Homberg (Efze) den in der Anlage „grün“ markierten Teilbereich des Kirchengrundstückes in Größe von ca. 738 qm zum Negativkaufpreis von 50.000,00 € erwirbt. Das Bistum Fulda stimmt dem Verkauf zum Negativkaufpreis zu und beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von 31.000,00 €. Der Restbetrag in Höhe von 19.000,00 € wird von der Kath. Kirchengemeinde Homberg übernommen. Der Negativkaufpreis ist für die Verkehrssicherungspflicht und der Instandhaltung, die mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 3.276,00 € anfallen, angedacht. Mit diesem Ankauf geht die Stadt die Verpflichtung ein, den Vorplatz zu sanieren und einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Die Kath. Kirche behält sich die weitere Nutzung dieser Bereiche vor, was grundbuchlich zu sichern wäre.
Hintergrund und eine genaue Begründung zum Ankauf können aus der als Anlage beigefügten Kauf-/Nutzungsvereinbarung entnommen werden.

Quelle

  
130.000 Euro für die Umgestaltung des Kirchenzugang

Die Gesamtkosten für die Umgestaltung und Sanierung der Flächen der Kirchengemeinde liegen bei ca. 129.510,50 € (brutto). Eine Komplettübernahme der Planungs- und Baukosten durch die Stadt ist jedoch selbst bei Inanspruchnahme von (nicht unendlichen) Fördermitteln von Bund und Land mit erheblichen einseitigen Lasten für die Stadt Homberg verbunden. Um eine stimmige Entwicklung für das Gesamtprojekt Stadtpark „Alter Friedhof“ zu erreichen und gleichzeitig auch die Kirchengemeinde zu unterstützen, wird folgender Ansatz vorgeschlagen: 

Mit dem Verkauf ist die Kirchengemeinde dauerhaft von den Pflichten der Verkehrssicherung und Instandhaltung befreit, da diese mit dem Eigentumserwerb in städtische Regie übergehen, können die Fläche allerdings weiter mitnutzen.
Für die Stadt hingegen entstehen für regelmäßige Reinigung und Winterdienst jährliche Folgekosten die in Höhe von :

Der Katholischen Kirchengemeinde soll der Ankauf der Flächen zu einem Negativpreis in Höhe von 50.000,00 € angeboten werden.


Spielereien statt Pflichten zu erfüllen

Gerade erst musste der Bürgermeister eingestehen, dass bei den laufenden Bauprojekten die Kosten davonlaufen, Firmen schon gar keine Angebote mehr abgeben, die Sanierung der wichtigen Hauptverkehrsstraße wegen fehlender Mittel noch einmal verschoben werden muss. In dieser Situation hat die Stadt nichts Besseres zu tun, als einen weiteren barrierefreien Zugang in den Stadtpark "Alter Friedhof" zu schaffen, was dadurch erreicht werden soll, dass die Treppenanlage vor der Kirche so umgestaltet wird, dass eine Rampe gebaut werden kann.

Dabei ist die Stadt nicht in der Lage, ihrer Burgberggaststätte die verwitterten Fensterrahmen zu streichen, um sie zu unterhalten.

Warum macht die Stadt das?
2017 hat es Fördermittel gegeben. Nach fünf Jahren muss irgendetwas von dem Geld ausgegeben werden, sei es auch unsinnig.

In Zeiten der immer schneller werdenden Erderhitzung, steigender Energie- und Lebensmittelpreise, immer größerer Verschuldung der Kommunen zeigen die Parteien in Homberg, wie weit sie zurück geblieben sind.

 


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