Vertrag mit unkalkulierbaren Risiken für die Stadt
Der Bürgermeister will mit den sogenannten "Investoren" für das Einkaufszentrum Marktplatz Ost einen Exklusiv-Vertrag abschlie- ßen. In der Arbeitsgruppe trug Bürgermeister Martin Wagner seinen Plan vor. Den Vertrag konnte er nicht vorlegen, er wurde am nächsten Tag an die Mitglieder der Arbeitsgruppe verschickt und soll in der Stadtverordnetenversammlung am 2. Februar beschlossen werden.
Ein harmloser Vertrag?
Der kurze Vertrag mit acht Punkten sieht auf den ersten Blick harmlos aus. So versuchte ihn der Bürgermeister auch schmackhaft zu machen. Es werde damit ja nichts entschieden. Es sei nur zum Schutz der Herren Georg Rüppel und Bernd Stiebing, die der Bürgermeister plötzlich als Makler bezeichnet und nicht mehr als Investoren. Lange führte Wagner aus, warum es notwendig sei, die Makler vor Wettbewerbern zu schützen. Der Vertrag sei jedes Jahr kündbar, deshalb bestehe kein Risiko, versuchte Bürgermeister Wagner in der Arbeitsgruppe zu beruhigen.
Vertragsinhalt
Beim erste Überblick fallen die schwammigen Formulierungen auf, die sehr auslegungsbedürftig sind. Vollständiger Vertrag hier.
1. Vorverträge zum Kauf von Grundstücken soll die Stadt mit den Eigentümern aushandeln.
"Die Stadt beabsichtigt die Sicherung der Grundstücke durch Vorverträge, notarielle Kaufangebote aufschiebend bedingt an das zu schaffende Baurecht oder den Ankauf."
2. Die Stadt verpflichtet sich, "die Resonanz potentieller Mieter" durch "formelle Bereitschaftserklärungen" zu ermitteln.
3. Stadt verpflichtet, sich Gespräche mit den "Trägern öffentlicher Belange" und Fördermittelgebern zu führen.
4. Jeder Vertragspartner trägt seine Kosten selbst.
5. Die Stadt verpflichtet sich, die notariell gesicherten Grundstücke nur an den Vertragspartner zu verkaufen.
6. Die Stadt verpflichtet sich, rechtskräftige Bebauungspläne aufzustellen.
7. Die Stadt verpflichtet sich, unrentierliche Kosten zu finanzieren, dabei wird sie Fördermittel und Zuschüsse nutzen.
8. Vertrag wird für ein Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch. Kündigungsfrist 6 Monate zum Jahresende.
Objektgesellschaft
Als Vertragspartner der Stadt wird eine Objektgesellschaft EKZ Marktplatz-Ost Homberg genannt, die durch den Betriebswirt (FSBW) Georg Rüppel und den Dipl.-Ing. Architekten Bernd Stiebing, Kleine Industriestraße 7, 36251 Bad Hersfeld vertreten werden.
Eine solche juristische Gesellschaft gibt es nicht. Es ist ein Phantasiename. Allenfalls ist es ein Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Einzelpersonen. Die angegebene Adresse gilt nur für Rüppel, für den Architekten ist keine korrekte Anschrift angegeben.
Allein diese formalen Details zeigen, wie schlampig hier vorgegangen wird.
Es kommt leider noch schlimmer, wenn man sich die einzelnen Punkte genauer anschaut. Zwei Punkte sollen beispielhaft herausgegriffen werden:
Bebaungspläne
Mit dem Vertrag würden sich die Stadtverordnetenversammlung vorab binden, Bebauungspläne auf eigene Kosten aufzustellen. Mit der Zustimmung zu diesem Vertragsentwurf würde sich die Stadtverordnetenversammlung für die Zukunft verpflichten, Bebauungspläne für ein Einkaufzentrum aufzustellen und zu beschließen, ohne dass sie die Inhalte kennt.. Eine Entscheidungsfreiheit wäre später nicht mehr gegeben, denn sie ist die Verpflichtung eingegangen. Wegen der vagen Formulierung wird es zwangsläufig zu Problemen bei der unterschiedlichen Auslegung und somit zu Rechtsstreitigkeiten kommen.
Unrentierliche Kosten trägt der Steuerzahler
Zuletzt war von 4 Millionen Euro unrentierlicher Kosten die Rede. In dem verquasten Vertragstext steht:
"Der Stadt Homberg (Efze) ist bekannt, das (Rechtschreibung des Vertragstextes) zur Realisierung des Einkaufszentrums Marktplatz Ost die unrentierlichen Kosten (wie Kontaminierung, Errichtung Tiefgarage, Sondergründung und Auflagen der Denkmalbehörde) über Förderzuschüsse bzw. -mittel finanziert werden müssen."
Bekannt ist auch, dass Fördermittel oder Zuschüsse immer nur zu einem bestimmten Anteil gezahlt wird, den Rest hat die Stadt zu übernehmen müssen. Das ist gemeint, wird aber nicht offen gesagt. Egal ob Fördermittel oder städtische Mittel, immer sind es Steuergelder, die Privaten zugeschoben werden sollen.
Jeder Bauherr muss Stellplätze nachweisen oder sie durch Kostenübernahme ablösen. Laut diesem Vertragsentwurf soll die Stadt für die Parkplätze aufkommen (Errichtung Tiefgarage). Was als unrentierliche Kosten gilt, ist nicht genau formuliert, es ist eine Gummiregelung, die von der anderen Vertragsseite ausgedehnt werden kann.
4 Millionen Euro!
Was könnte mit diesem Geld in der Innenstadt alles bewegt werden? Seit einem Jahr wird jedoch nichts weiter von der Stadt zur Belebung der Innenstadt unternommen. Alles wird auf das Einkaufszentrum konzentriert.
Diese ist nur der Teil der Kritik, der am schnellsten ins Auge springt. Auch die anderen Regelungen müssen genau anlaysiert werden.
Der Vertrag belastet einseitig die Stadt. Die Vertragspartner gehen keine verbindlichen Pflichten ein.
Nach dem Urteil von Juristen darf einem solchen Vertrag wegen der massiven Mängel nicht zugetimmt werden. Er ist nicht nur vom Inhalt, sondern auch handwerklich laienhaft und unverantwortlich.
Grafik: Abgrenzungsplan, zum Vergrößern anklicken
Druckansicht
Das sind alle 14 Tage eine Trauung durch.
Warum einfach, wenn es auch umständlich geht.
Bürgermeister Martin Wagner setzt sich wiederholt über bindende Beschlüsse der Stadtverordneten hinweg.
Die garantierte Gewinne fließen 20 Jahre lang aus der Region ab. Arbeitsplätze für die Menschen werden nicht geschaffen. Solche Anlagen nutzen den Investoren, die Stromkunden zahlen. Eine weitere Form der Umverteilung von unten nach oben.
Homberg will auf den fahrenden Zug der Lutherdekade (2008-2017) aufspringen. 1517 veröffentliche Luther seine 95 Thesen in Wittenberg
Bürgermeister Wagner preist ein neues Projekt „Haus der Reformation“ und beweist erschreckende Geschichtsunkenntniss. Wenn er sich zur Reformation äußert, sollte er minimale Geschichtskenntnisse dazu mitbringen oder lieber schweigen. Hat denn niemand gemerkt, welchen geschichtlichen Unsinn der Bürgermeister von sich gegeben hat?
Behörden kümmern sich nicht um den Schutz des Mutterbodens, trotz gesetzlicher Verpflichtung.