Von wegen vertraulich
Zu den Bebauungsplänen reichen die sogenannten Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen ein, die den Stadtverordneten mitgeteilt werden, bevor darüber beschlossen wird.
Für die Sitzung am 2. Februar 2012 tragen diese Schreiben den Stempel VERTRAULICH. Nicht der Schwalm-Eder- Kreis hat den Inhalt als vertraulich gekennzeichnet sondern dies wurde im Homberger Rathaus veranlasst. In diesem Schreiben hat das Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung an das Planungsbüro geschrieben, das den Bebauungsplan bearbeitet.
Hier nun der vertrauliche Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herrn,
aus landwirtschaftlicher Sicht werden gegen die Änderungen des Bebauungsplanes weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftag
(Unterschrift)
Was ist der Hintergrund?
Auf Initiative der FWG wurde im Stadtparlament einstimmig beschlossen, dass die Einladung zur Stadtverordnetenversammlung mit allen Unterlagen auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen sei.
Dem kam die Stadt nur unzureichend und zögerlich nach. Deshalb wurde das Thema im Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung besprochen. Ergebnis: Es soll alles innerhalb von zwei Tagen nach Information der Stadtverordneten auch im Internet veröffentlicht werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, die sich aus Schutzrechten ergeben, zum Beispiel Persönlichkeitsrecht, Steuergeheimnis. Das ist selbstverständlich. In dem Protokoll des Ältestenrates wird dem Stadtverordnetenvorsteher und dem Bürgermeister zugestanden, selbst zu entscheiden was als vertraulich gelten soll.
Dieser Regelung hat die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen schriftlich widersprochen.
Das Protokoll war auch von Bürgermeister Martin Wagner unterschrieben, der dem Gremium rechtlich gar nicht angehören kann, denn das Parlament hat den Magistrat und den Bürgermeister zu kontrollieren. So steht es ausdrücklich in der Hessichen Gemeindeordnung (HGO).
Wie der Bürgermeister die Regelung einzusetzen gedenkt, kann man an dem Beispiel oben sehen, willkürlich.

Die Staatsanwaltschaft hat ermittel und Anklage vor dem Landgericht erhoben. Über den Antrag wird normalerweise in drei bis vier Monaten entschieden. Im Fall Wagner wird es auf die lange Bank geschoben. Warum das so ist wollen jetzt SPD-Landtagsabgeordnete von der Landesregierung wissen.
20.000 Euro Mieteinnahmen rechnet der Bürgermeister in seine Berechnng des Kasernengeländes ein, mit denen er den Kauf zu begründen sucht.
Homberg gehört mit zu den am höchsten verschuldeten Kommunen, sie dürfen unter den hessischen kommunalen Rettungsschirm, wenn die Stadt es will.