Wie von der Initiative für das Bürgerbegehren angekündigt, wurde heute die Klage und der Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Kassel eingereicht.
Das Verwaltungsgericht muss nun entscheiden
Der Magistrat soll dazu verurteilt werden, den Stadtverordnetenbeschluss vom 30.8.2012 aufzuheben und einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Um zu verhinden, dass der Beschluss vom 12. 6.2012 zum Kauf des Kasernengeländes umgesetzt und der Kauf abgeschlossen wird, bevor das Gericht entschieden hat, wurde im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung beantragt.
Rechtsschutz sichern
Der Eilantrag ist auch deswegen notwendig, da CDU und SPD den Ergänzungsantrag in der Stadtverordnetenversammlung ablehnten, mit dem der Kauf zurückgestellt wird bis das Gericht entschieden hat. Wer einen solchen Antrag ablehnt, sagt damit, dass ihm der garantierte Rechtsweg nicht interessiert. Damit ist die Rechtsweg-Garantie des Grundgesetztes verletzt. Gegen rechtswidrige Beschlüsse muss der Bürgermeister vorgehen. (HGO § 63)
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DOKUMENTATION
Grundgesetz, Artikel 19
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
Hessische Gemeindeordnung, HGO § 63
Widerspruch und Beanstandung
(1) Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
Von Delf Schnappauf am 31.08.2012 um 16:19 Uhr
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Wer nicht zur Stadtverordnetenversammlung kommen kann, hat die Gelegenheit wenigsten ab 19:30 Uhr den Beitrag "Streit um den Kasernenkauf" in der Hessenschau anzusehen. Der Beitrag wurde gestern produziert. Was sich bis heute eventuell an den Positionen der Parteien verändert hat oder nicht, wird man heute am 19:00 Uhr in der Stadthalle live miterleben können.
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Von Delf Schnappauf
am 30.08.2012 um 17:06 Uhr
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Die Initiative für das Bürgerbegehren gibt nicht auf. Die Bürgen bekennen sich zu Homberg, zu den Homberger Farben und zeigen Flagge mit blau-weiß.
Blau-Weiß wird zur Farbe für die Sicherung und Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Homberg.
Blau-weiße Bänder für die Autos und zum Anstecken gibt es heute vor der Stadthalle ab 18:00 Uhr.
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Von Delf Schnappauf
am 30.08.2012 um 10:12 Uhr
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Hier geht es nicht um die Energiewende, hier geht es um Sicherung hoher Solar-Subventioen, von Strom, der zur Zeit des höchsten Sonnenstandes teilweise schon gar nicht mehr gebraucht wird.
Es besteht ein Zusammenhang zwischen Solarpark, Kasernenkauf und Bürgerbegehren, es geht um ein großes Geschäft, dass durch das Bürgerbegehren gestört wird.
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Von Delf Schnappauf
am 29.08.2012 um 23:09 Uhr
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Dirk Pfalz (SPD-Mitglied, langjähriger SPD-Stadtverordneter und Jurist) hat sich mit einem Offenen Brief an die Homberger Stadtverordneten gewendet und ruft zur Vernunft auf.
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Von Delf Schnappauf
am 29.08.2012 um 10:53 Uhr
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Viele empörte Bürger werden zur Sitzung der Stadtverordenten erwartet, deswegen wurde die Sitzung in die Stadthalle verlegt. Trotzdem kann es auch da noch knapp werden. Die Sitzung beginnt um 19:00 Uhr.
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Von Delf Schnappauf
am 29.08.2012 um 09:36 Uhr
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Der Solarpark-Standort ist nicht ökologisch geschädigt, diese falschen Angaben machte der Bürgermeister und die BImA macht mit, damit unrechtmäßig Solarsubventionen kassiert werden können.
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Von Delf Schnappauf
am 28.08.2012 um 15:43 Uhr
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Auf der Homepage der Stadt argumentier der Bürgermeister das Bürgerbegehren sei wegen Formfehler ungültig. Dabei haben die von ihm beauftragten Anwälte nur eine gutachterliche Stellungsnahme abgebeben, eine Meinung gesagt. Diese sind nicht rechtsverbindlich.
Wagner versucht mit dem Recht zu argumentieren, dass er in seiner Amtszeit wiederholt gebrochen hat.
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Von Delf Schnappauf
am 28.08.2012 um 13:02 Uhr
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Die Homberger Grünen: Die Bürger sollen über den Kasernenkauf entscheiden. Das Bürgerbegehren weist keine formalen Mängel auf, es ist nur ein Versuch des Bürgermeisters den Bürgerentscheid zu verhindern.
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Von Delf Schnappauf
am 28.08.2012 um 08:45 Uhr
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Alle Verantwortlichen wissen es, diese Fläche ist keine Fläche im Sinne des Erneuerbare Energie Gesetztes (EEG). Doch die Behörden sehen weg.
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Von Delf Schnappauf
am 27.08.2012 um 14:13 Uhr
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Die beiden Verfasser der Schriftsätze legen strenge Maßstäbe bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an.
Sie selbst genügen aber nicht einmal den einfachen formalen Standards ihres Berufsstandes.
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Von Delf Schnappauf
am 26.08.2012 um 22:18 Uhr
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Zu Donnerstag, 23. August 2012, 17:00 Uhr waren die Vertreter der Inititiative für das Bürgerbegehren und die Fraktionsvorsitzendn zu der Magistratssitzung eingeladen worden. Aus Wiesbaden war Direktor Stephan Gieseler vom Hessischen Städtetag und aus Kassel der Rechtsanwalt Jörg Blum als Haupakteure eingeladen.
Rechtsanwalt Blum verspätetet sich, die Vorstellung begann deshalb erst um 17:16 Uhr.
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Von Delf Schnappauf
am 26.08.2012 um 21:24 Uhr
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„Abgeschmettert“ das klingt nicht nach einer sachlichen , abgewogenen Prüfung des Homberger Bürgebegehrens
Abgeschmettert heißt, mit einem durchsichtigen Trick ist es gerade noch einmal gelungen eine kleine Frist herausgeschlagen – bis der Ball zurück kommt.
Die Aussage des Bürgermeisters, das Bürgerbegehren sei unzulässig, wird als fadenscheiniges Manöver des Bürgermeisters verstanden und hat heftige Diskussionen ausgelöst.
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Von Delf Schnappauf
am 26.08.2012 um 19:29 Uhr
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