Bürgermeister versucht weiter zu tricksen und zu verdrehen
Der Bürgermeister informiert die Bürger falsch. Auf der Homepage der Stadt führt er aus, dass das Bürgerbegehren wegen formaler Mängel gescheitert sei und der Magistrat deshalb gezwungen sei, das Bürgerbegehren abzulehen.
Es gehört zur Methode des Bürgermeisters durch ständiges Wiederholen von falschen Sachverhalten ihnen den Anschein von Wahrheit zu geben.
Die Aussagen sind hier bereits ausführlich widerlegt. zu der neuerlichen Darstellung muss noch ergänzt werden:
Es wurde kein Gutachten vorgelegt
Die Anwälte haben ausdrücklich formuliert, dass sie eine gutachterliche Stellungnahme abgeben. Aus dieser einschränkenden Formulierung macht der Bürgermeister in seinem Text ein Gutachten. Das ist falsch.
Zwischen einem Gutachten und einer gutachterlichen Stellungnahme wird sehr genau unterschieden. Bei Wikipedia wird der Unterschied zwischen beiden Formen gut formuliert:
Gutachten
"Ein Gutachten zu einer Sachfrage ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige." wikipedia
Gutachterliche Stellungnahme
"Abzugrenzen ist ein Gutachten jedoch von der so genannten gutachtlichen (gutachterlichen) Stellungnahme, die oft sprachlich im Geschäftsverkehr mit Gutachten vermengt wird. Im Gegensatz zu einem Gutachten kann sich eine gutachtliche Stellungnahme auf die Kernpunkte der Beurteilung konzentrieren und muss nicht Befund und Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentieren. Man kann sich bei einer gutachtlichen Stellungnahme – in mündlicher oder schriftlicher Aussage – auf bereits vorliegende Untersuchungen beziehen, ohne diese im Detail prüfen zu müssen." wikipedia
Nur eine Meinung
Die vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen sind eine Meinungen der Anwälte, sie mussten nicht die Details prüfen. In einem Gutachten jedoch müssen alle Befunde dokumentiert und abgewogen werden. Selbst als ein Gutachten bleibt es ein Parteiengutachten, als eine Sichtweise einer Partei, in diesem Fall des Bürgermeisters.
Allein an diesem kleinen Detail wird deutlich, dass es dem Bürgermeister nicht um das Recht geht, wie er gern behauptet. Es geht ihm darum, mit Hilfe von vermeintlichen Recht eine Entscheidung durch die Bürger zu verhindern. Der Bürgermeister hat in seiner Amtszeit wiederholt bewiesen, dass er sich nicht an das Recht hält, nicht umsonst ist er deshalb auch vorbestraft.
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Die beiden Verfasser der Schriftsätze legen strenge Maßstäbe bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens an.
„Abgeschmettert“ das klingt nicht nach einer sachlichen , abgewogenen Prüfung des Homberger Bürgebegehrens
Wer ist Bauherr/Investor des Solarparks?
Ein Blick auf das Bauschild des Solarparks zeigt wer davon profitiert. Selbst die Arbeiter kommen aus München. Lediglich einige wenige Wachleute sollen aus Homberg und Umgebung sein.
Was als Gutachten vorgelegt wurde, sind nur Meinungen der vom Bürgermeister bestellten und vom Steuerzahler zu bezahlten Anwälten.
Die Angst vor den Bürgern muss bei CDU, SPD und dem Bürgermeister sehr groß sein. Nur so läßt sich erklären, dass er Steuergelder ausgibt, um mit fadenscheinige Schriftssätzen Mängel im Bürgerbegehren kontruieren lässt, die vor keinem Gericht bestehen könne.