Bürgerbegehren: Schleichender Abbau demokratische Rechte
Bürgerbegehren ist ein Element direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Wie in Homberg so wird auch in anderen hessichen Orten versucht Bürgerbegehren für ungültig zu erklären. Man geht nicht politisch direkt gegen dieses Bürgerrecht vor, das würde schlecht aussehen, man geht den juristischen Weg, wobei man sich nicht scheut die fadenscheinigsten Argumente anzuführen.
In Homberg meinte man solche Ablehnungsgründe in Formfehlern gefunden zu haben. Der Anwalt der Stadt meinte, die benannten Stellvertreter der Vertrauensperso-
nen könne er als Fehler benennen und auch die, in seinen Augen, mangelnde Aussage in den Bürgerantrag zum "Kostendeckungsvorschlag" wäre ein Ablehungsgrund.
Musterantrag des Landeswahl-
leiters wurde gelöscht
Der Homberger Antrag folgte der Vorlage des Hessischen Landeswahlleiters, der auf dessen Homepage veröffentlicht wurde. In diesem Antrag wurden drei Vertrauenpersonen und drei Stellvertreter benannt.
In dem Musterantrag sollte der Beschluss zu einem Parkahaus aufgehoben werden. Als Kostendeckungsvorschlag heißt es da:
"Durch die Aufhebung des Beschlusses entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Aufgabe des Parkhausprojektes entlastet den Haushalt um 2,1 Millionen Euro."
Wie kann ein Bürgerbegehren fehlerhaft sein, wenn es sich des amtlich veröffentlichten Musterantrags bedient? Auf diese Frage konnte Ende August von der Mitarbeiterin des Landeswahlleiters keine Antwort gegeben werden. Sie erklärte, der Musterantrag wurde von Herrn Wolfgang Hannappel entworfen.
Wolfgang Hannappel war jahrzentelang hessischer Landeswahlleiter und ist Verfasser eines juristischen Kommentars zum Thema. Er ging zum 1. Juli 2011 in den Ruhestand.
Seit diesem Gespräch ist der Musterantrag für ein Bürgerbegehren nicht mehr auf der Homepage des Landeswahlleiters zu finden. Jegliche Hilfestellung für ein Bürgerbegehren ist gelöscht. Lediglich für den Bürgerentscheid stehen zahlreiche Formblätter zur Verfügung, die den Kommunen helfen sollen.
Deutlicher kann man nicht zeigen, dass der CDU-Landesregierung direkte Demokratie unerwünscht ist. Die SPD in Homberg, in Edermünde und Kassel folgen darin der CDU versuchen es gegenüber den Bürgern durch leere Bekenntnisse zu verdecken. An ihren Handeln sollt ihr sie erkennen.
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Dokumentation
Dass auf der Homepage des Landeswahlleiters auf ein Antragsmuster vorgelegt wurde, geht aus dem Text hervor, dort heißt es noch immer (siehe Antragsmuster) das hatte man vergessen ebenfalls zu löschen.
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HNA bringt nur die Auslegung des Bürgermeisters und prüft seine Aussagen nicht anhand des Gerichtsbeschlusses.
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