HNA-Bericht über Asbest fehlerhaft
Die HNA nimmt für sich in Anspruch: "Prinzip der HNA ist es, den Dingen auf den Grund zu gehen, auch bei denen, die uns Informationen liefern." (H.Rohde)
Der HNA-Bericht "Asbest-Sanierung sorgt für Wirbel" 31.7.2010 bietet einige Proben von der Gründlichkeit der HNA-Recherche.
1. Befestigungsschrauben und Bolzenschneider
"Die Befestigungsschrauben wurden mit Bolzenschneidern entfernt. Sie dürfen nicht geschnitten oder gebrochen werden."
Mit einem Bolzenschneider schneidet man, sie (die Schrauben) sind also geschnitten worden, was eigentlich nach der obigen Aussage nicht sein dürfte.
Natürlich bezieht sich das Verbot auf die Asbestzementplatten, diese dürfen nicht geschnitten oder gebrochen werden.
2. "Eine" Asbestfaser
"Auf Wunsch des Auftraggebers sei lediglich eine Schnell-Analyse erfolgt, bei der man eine Asbestfaser gefunden habe…"
Der Laborbericht sagt nichts über die Anzahl der Asbestfaserns aus, sondern nur, dass Asbest vorhanden ist.
3. Welches Maß der Asbestbelastung gibt es in der Umwelt?
"Eine Asbestbelastung, die über das in der Umgebung vorhandene Maß hinaus gehe, sei nicht nicht festgestellt worden."
Welche Asbestbelastung besteht in der Umwelt? Wie kann diese verglichen werden mit einem Wert, der hier gar nicht gemessenen wurde, weil nur festgestellt war, dass es eine Asbestbelastung gibt?
"Für Asbest kann keine Wirkungsschwelle und damit auch keine gesundheitlich unbedenkliche Dosis angegeben werden." Bayrisches Landesamt für Umwelt 2010
4. Aktueller Anlass für Dachsanierung: Montage der Solaranlage
"Ausgangspunkt für die Asbest-Sanierung seien die Dämmplatten unter dem Dach gewesen, die von der Brandschutz-Aufsicht moniert worden waren."
Aktueller Anlass dürfte darüber hinaus die Montage der Solaranlage sein. Diese dürfen nicht auf Dächern mit Asbestzement-Eindeckung montiert werden.
"Die Montage einer Photovoltaik- oder Thermosolaranlage auf ein Asbestzementdach ist nach § 18, Abs. 1, Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 1, Abs. 2 des Anhang IV zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verboten." Bayerisches Landesamt für Umwelt 2010
5. Borkener Firma führte die Asbestsanierung durch, wird aber nicht genannt
"Zur Unterstützung wurde eine Asbestentsorgungsfirma aus Harsewinkel hinzugezogen. "
In Harsewinkel gibt es keine Asbestentsorgungsfirma. Die Borkener Firma hat lediglich einmal im Auftrag eines anderen Unternehmes in Harsewinkel eine Industriedemontage durchgeführt, wie sie als Referenz auf ihrer Homepage angibt..
6. Sicherheitsingenieur?
"Für die Dauer der Arbeiten beschäftigte der Forst- und Umweltdienst einen Ingenieur als Sicherheitskoordinator (er war jedoch nicht für die Asbestentsorgung zuständig)."
Falls der Sicherheitsingenieur nicht für die Asbestentsorgung sondern für den Arbeitsschutz zuständig war, so lassen schon die vorhandenen Fotos von den Gerüsten erhebliche Zweifel an seiner Existenz aufkommen, die Gerüste entsprachen nicht den Vorschriften. Weder waren die Hallen während der Dacharbeiten abgesperrt, noch waren Warnschilder zu sehen.
7. Bei Asbest: Fegen verboten
"In den Hallen-Parzellen, die zugänglich waren, sei nach den Arbeiten gefegt worden, sagt der Forst- und Umweltdienst."
In den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) heißt es:
(8) Unmittelbar nach dem Entfernen der Asbestzementprodukte sind durch asbesthaltigen Staub verunreinigte Flächen der Unterkonstruktion, z.B. Latten, Sparren, Pfetten, Schalung durch Absaugen mit baumustergeprüften Staubsaugern nach Numrner 7.3 Abs. 6 oder durch feuchtes Abwischen sorgfältig zu reinigen.
8. Labor in Witten
"Es wurden Wischproben von sieben Dämmplatten aus verschiedenen Hallen-Bereichen genommen und in einem Labor in Witten untersucht."
In den gelben Seiten lässt sich in Witten kein einschlägiges Labor finden.
Wieso wurden von dem Labor in Witten "ausschließlich Kalk, Gips und Silikate." gefunden, wenn doch angeblich Asbest allgegenwärtig in der Umwelt sei? Asbest ließe sich doch dann auch nachweisen.
9. Für Asbest gelten keine Grenzwerte
"Für ein fachgerechtes Gutachten hätte das Labor eigene Proben nehmen und sie auf die Einhaltung von Grenzwerten untersuchen müssen."
Berufsgenossenschaft Bau: "Im April 1995 wurde auch der für Chrysotil [Asbest] noch bestehende Grenzwert aufgehoben. Seither gibt es keine Grenzwerte mehr für Asbest." In der Praxis werden Risikoabschätzungen vorgenommen.
10. Raumluft oder Staub messen?
"Der Chemie-Ingenieur empfiehlt dem Vermieter aber, die Raumluft nach den DIN-Vorschriften untersuchen zu lassen, um für Klarheit zu sorgen."
Nachdem die Bauarbeiten beendet sind und genügend Zeit vergangen ist, dass sich der Staub absetzen konnte, wird man in der Raumluft bei einer Messung kein Asbest finden. Sobald aber mit den eingelagerten Gegenständen oder mit dem Holz auf dem Brennholzhof hantiert wird, wirbelt der Staub wieder auf und stellt eine Gefährdung dar. Besonders groß ist die Gefährdung beim Fegen.
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Bis zum 18. Juni lagen asbesthaltige Baustoffe zum Teil ungeschützt längere Zeit vor den Hallen. Nach einem Ortstermin mit Behördenvertretern verschwanden sie über Nacht.
…auch wenn er dann die Wahrheit spricht.
Hilfsbedürftige Menschen allein gelassen.
In einer Pressemitteilung vom 23. 7. 2010 nimmt die
Auch der Anwalt Dr Grasser bringt Falschinformationen in Umlauf, wie das Protokoll des Akteneinsichtsausschusses beweist.
Wird der Bürgermeister den Strafbefehl annehmen oder sich vor einem unabhängigen Gericht seiner Verantwortung stellen?
Staatsanwaltschaft verhängt gegen den Bürgermeister einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen erwiesener Urkundenunterdrückung. Wenn er diesen Strafbefehl annimmt, kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Er gilt dann noch nicht als vorbestraft.