HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bauen für die Arbeitsagentur: Der 1-Euro-Preis, Teil 2

KBG Leitung JahresüberschussEine neue Nutzung für die Räume im ehemaligen Landratsamt zu suchen, ist verständlich. Nicht akzeptabel ist allerdings, dass die hochverschuldete Stadt unter dem kommunalen Schutzschirm das Gebäude ohne Wertermittlung, ohne Ausschreibung und ohne angemessenen Preis für 1-Euro verschenkt. Zumal an ein privates Unternehmen, das nicht Not leidet, sondern für 2014 einen Jahresüberschuss von 314.360,43 Euro ausweist.

Der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Imberger wird im Protokoll des Haupt- und Finanzausschuss wie folgt zitiert:

"Herr Geschäftsleiter Imberger stellt die Überlegungen und die Interessen der KBG vor, sich an einem solchen Projekt zu beteiligen.
Er nennt dabei die Möglichkeit, Renditen zu erzielen."
Quelle

Tabelle: Auszug aus der Jahresabrechnung 2014 der KBG (Zum Vergrößern anklicken)

Renditen auf Kosten der Stadt will die KBG erzielen. Ein Vorstandsmitglied ist der leitende Beamte im Hauptamt der Stadt, wie verträgt sich diese Vorstandsarbeit des Beamten mit seinen Pflichten gegenüber der Stadt?

Stadt ist nicht an höheren Einnahmen interessiert
Vorschläge an den Magistrat Wege zu suchen, wie die Stadt entsprechend ihres eingebrachten Vermögens an der Gewinnerzielung beteiligt werden kann, bleiben unbeantwortet.
Auch auf den Bericht "Welchen Wert hat das ehemalige Landratsamt in der Freiheiter Straße?" der mit einer Faustformel auf 324.000 Euro kommt, gibt es keine Reaktion aus dem Rathaus, dort wird doch sonst im Hingucker mitgelesen und Berichte daraus als Kopie in den Akten abgelegt. Zu diesem Bericht erschien ein Kommentar von Prof. Dr. Retzer, der darin seine Bereitschaft erklärt 10.000 Euro für das Objekt zu zahlen. Sollte ein Bürgermeister nicht daran interessiert sein, einen 10.000fach höheren Preis, wenn nicht so gar mehr, zu erzielen? Wäre das nicht seine Pflicht?

Nach der Gemeindeordnung darf die Stadt ihr Vermögen nicht unter Wert verkaufen. Homberg tut es.
Die Aufsichtsbehörde sieht darin ein "öffentliches Interesse", kann das aber auf Nachfrage nicht definieren.
Der Hessische Städtetag dagegen legt genaue und strenge Bedingungen für eine Ausnahme von der Regel vor.
Im Rathaus kümmert das niemanden. Offensichtlich will man sich in dem lange vorher ausgearbeiten Plan mit der KBG nicht stören lassen.

Die Stadt ist auch nicht irritiert, dass allein der Grundstückswert weit darüber liegt. Will die Stadt das einfach aussitzen?

verifiziert habenPlötzliche hektische Reaktion
Erst nachdem der Umbau Anfang Januar 2015 begonnen hat, – die Baugenehmigung kam erst Anfang Februar – entfaltete der Bürgermeister ab 16. Februar sichtbare Aktivität, ausgelöst durch einen Bericht über ein Wertgutachten für das Gebäude, das auf einen Wert von 304.000 Euro kommt.

Dieses Wertgutachten stammt von einem Gutachter für Immobilienbewertung, der auch von den Gerichten beauftragt wird. Was sollte an einem solchen Gutachten von mir als einem Laien "verifiziert" werden, wie es Dr. Ritz verlangte.

Dr. Ritz verlangte, den "Wahrheitsgehalt noch einmal kritisch zu hinterfragen", er behauptete, ein solches Wertgutachten existiere nicht, behauptete auch, es sei eine Fälschung. Gleichzeitig ließ er mich über Hamburger Anwälte bitten, das Gutachten auszuhändigen. Dabei lag ihm die Adresse des Gutachters vor, nur der ist als Verfasser berechtigt, es weiter zu geben.

Warum wurde der Bürgermeister plötzlich aktiv?
Es ist unverständlich warum der Bürgermeister einerseits nichts unternahm, einen höheren Erlös für das Gebäude für die Stadt zu erzielen, und warum er andererseits durch die Existenz eines Wertgutachten aufgeschreckt wurde.

Das Wertgutachten schätzt den Wert in einer Größenordnung, die auch mit einer in der Immobilienwirtschaft überschlägigen gängigen Faustformel bestätigt wurde.

Wertgutachten der Stadt: 100.000 Euro
Noch seltsamer ist das Verhalten des Bürgermeisters, weil er zu diesem Zeitpunkt selbst ein Wertgutachten mit Bewertungsstichtag 08.01.2105 hatte erstellen lassen, das den Wert auf 100.000 Euro schätzt. Über dieses Gutachten schwieg der Bürgermeister zu dieser Zeit. Erst im April machte er das 100.000 Euro Gutachten bekannt. Im April sollte der notarielle Kaufvertrag durch die Stadtverordneten genehmigt werden, weiterhin zum Preis von für 1-Euro, obwohl das von der Stadt beauftragte Gutachten auf 100.000 Euro kommt.

Aus welchen Grund hat der Bürgermeister dieses Gutachten in Auftrag gegeben, und damit noch Kosten für die Stadt geschaffen, wenn daraus keine Konsequenzen für den Kaufpreis gezogen werden?

Das Motiv für die nachträgliche Wertermittlung ist unbekannt. Das Verhalten des Bürgermeisters ist nicht zu verstehen.

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