2 „Dienstwagen“-Bericht der SPD
Dokumentation
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Vorschlag der Mitglieder der SPD-Fraktion, vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse während der abschließenden Ausschusssitzung.
Entwurf:
Gemeinsamer Schlussbericht des Akteneinsichtsausschusses zur Dienstwagenaffäre:
Der Ausschuss hat unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden R. Krannich am 18.06., 06.07. 24.08.09 und 4.10.2010 getagt. Er hat Einsicht in die ihm vom Magistrat vorgelegten Unterlagen genommen und ergänzend hierzu Herrn Bürgermeister Wagner zur Sache befragt.
Der Ausschuss hat folgende Feststellungen gemacht:
1) Die verfahrensgegenständliche Fahrt wurde am 19.03.09 durchgeführt.
2) Aus dem Fahrtenbuch des städtischen Pkw’s Corsa, KZ: HR-HR 303, dessen Seiten nicht durchnummeriert sind, ist erkennbar eine Seite herausgetrenrrt worden.
3) Auf der auf die Heraustrennung folgenden Seite ‚ist unter Ziffer 3 für den 19.03, eine Fahrt Homberg – Karlskron (Gewerbeansiedlung) mit einer Fahrtstrecke 700 km> jedoch ohne Fahrtzeiten, eingetragen. Diesen Eintrag hat Bürgermeister Wagner als Fahrer unterschrieben.
4) Auf dieser Seite ist unter Ziffer 4 für den 21.03. eine Fahrt Homberg – Celle (Fachwerkstadt) mit einer Fahrtstrecke 500 km, jedoch ohne Fahrtzeiten, eingetragen. Diesen Eintrag hat Bürgermeister Wagner als Fahrer unterschrieben.
5) Herr Bürgermeister Wagner hat auf Befragen und nach vorheriger Einsichtnahme in das betreffende Fahrtenbuch in der Sitzung am 06.07 erklärt, er habe diese Fahrten als Fahrer abgezeichnet und habe diese Fahrten auch durchgeführt.
6) Herr Bürgermeister Wagner hat in der Ausschusssitzung am 06.07. die Frage, ob der Mitarbeiter den Stadtverördneten mit seinem Dienstwagen VW Golf abgeholt habe, bejaht.
Mit Schreiben an den Ausschussvorsitzenden vom 09.07 hat er sodann klargestellt, dass die Fahrt zur Abholung des Stadtverordneten nach seiner Kenntnis mit dem Fahrzeug HR-HR 303 erfolgt ist.
7) Herr Bürgermeister Wagner hat in dieser Angelegenheit einen Strafbefehl wegen Urkundenunterdrückung angenommen.
Homberg, den 27.09.10
Stefan Gerlach
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