EKZ: Lieferverkehr und Schulweg im Konflikt
Richtigstellung vom 21.10.2105:
Die ANP Architektur- und Planungsgesellschaft Kassel macht darauf aufmerksam, dass sie nicht für die Architektur verantwortlich ist.
siehe hier.
Nach den vorgelegten Plänen für das Einkaufszentrum auf dem Ulrich-Areal soll die Warenanlieferung über den Bindeweg erfolgen.
Die großen Sattelzüge sollen von der Ziegenhainer Straße in den Bindeweg einbiegen und vorwärts in die Ladezone fahren, die dort geplant ist, wo jetzt das Gebäude des Medienhauses, der ehemaligen Drückerei Olten steht.
Nach Aussage der Planer sollen die Sattelzüge in der Anlieferungszone (1) drehen und Rückwärts an die Laderampe fahren. Es ist Platz für zwei Fahrzeuge vorgesehen. Wenn bereits ein Fahrzeug entladen wird, ist der Platz zum Rangieren versperrt.
Bei genauer Prüfung der Pläne ist eine zweite Ladezone (2) parallel zum Bindeweg geplant. Auch dort soll das Fahrzeug rückwärts an die Rampe fahren. Dazu muss es aber erst in der engen Ladezone (1) wenden, da Bindeweg und Engelhard-Breulstraße Einbahnstraßen in die Gegenrichtung werden sollen.. Das Wenden geht aber nur wenn dort ausreichend Platz vorhanden ist.
Der mögliche Wenderaum ist noch zusätzlich eingeschränkt, weil dort der Müll und das Verpackungsmaterial gelagert werden soll.
Zeichnung zum Vergrößern anklicken.
Elternvertretung nimmt Stellung
Bereits in der Bürger-Iinformationsveranstaltung am 15.10.2014 brachten Eltern ihre Bedenken zu der Anlieferungszonen gegenüber dem Haupteingang der Schule zu Sprache.
Inzwischen haben sie auch schriftlichzu dem Bebauungsplan Stellung genommen. Die Hauptaussagen:
Wir wenden ein, dass der Anlieferungsverkehr gegenüber dem Eingang der Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule über den Bindeweg erfolgen soll.
Wir beantragen, den Lkw-Anlieferverkehr für das geplante Einkaufs-zentrum über die Kasseler Straße abzuwickeln.
Der Brief des Schulelternbeirates in der Dokumentation.
Druckansicht
:: DOKUMENTATION ::
Magistrat der Stadt Homberg (Efze)
– Bauverwaltung –

Fassade statt Funktion
„Grundsätzlich ist der beantragte Nah-Versorgungsmarkt mit einer Verkaufsfläche unter 800 m² genehmigungfähig.“
Inszenierte Bürgerbeteiligung
Der Vorschlag, die engen Anlieferung mit Probefahrten zu testen, wurde ignoriert.
Die Anwohner haben richtig vermutet, das Baurecht soll um insgesamt 7 m höher liegen.
