Grundstücksverkauf an Althaus/Hucke
Kurz nachdem die Stadt im Juli 2012 das Kasernengelände gekauft hatte, wurde ein großer Teil an den Stadtverordneten Axel Althaus, seine Ehefrau und einen Partner zu einem geringen Preis verkauft. Für Homberg ist dadurch ein Schaden von 500.000 Euro entstanden, rechnete Bernd Herbold (SPD) vor.
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Bereits 2012 beschloss eine Mehrheit die Stadtverordneten, der Kauf müsse rückabgewickelt werden.
Die Stadt bestellte eine Rechtsmeinung bei der Kanzlei, die den Kasernenkauf beurkundete. Der Kaufvertrag sei rechtlich einwandfrei, bestätigte sie. Das war aber gar nicht das Thema. Der niedrige Preis ist das Ärgernis.
Mein Antrag ein Wertgutachten erstellen zu lassen, wurde abgelehnt. Später beauftragte Dr. Ritz den Gutachterausschuss ein Wertgutachten zu erstellen. Es wurde kein Wertgutachten erbracht, weil man angeblich nicht das Gelände betreten dürfe. Diese Situation tritt häufiger auf, trotzdem werden Wertgutachten erstellt.
Im dritten Akt hätte ein Anwalt eine Klage empfohlen, die bei zwei Instanzen bis 50.000 Euro kosten könnte.
Es gibt nur einen Grund für die Rückabwicklung, das ist der viel zu niedrige Preis, den der damalige Bürgermeister Wagner mit seinem Parteifreund Althaus aushandelte und den die HLG akzeptierte, wohl wissend, dass der Preis unter dem Verkehrswert liegt. Für den Käufer wäre das eine ungerechtfertigte Bereicherung. Diese Fragestellung berücksichtigt Dr. Ritz nicht, denn dann müsste auch das Verhalten des Magistrats mit Ex-Bürgermeister Wagner geklärt werden.
Was in dieser Situation eine Zivilklage soll, ist unklar. Unklar war auch, ob eine Klage erhoben wurde.
Deshalb legte ich dem Magistrat die folgenden Fragen vor.
Hier die Antworten:
Rechtsstreit wegen Grundstücksverkauf an Althaus/Hucke
1) Wann ist die Klage eingereicht worden?
Antwort: Die Klage ist am 21. Dezember 2015 bei dem Landgericht Kassel eingereicht worden.
2) Wie lautet das Aktenzeichen?
Antwort: Das Aktenzeichen lautet: 8 O 2241/15
3) Welche Klageanträge sind vom Magistrat gestellt worden?
Antwort: Es wurde beantragt, die Beklagten zu verurteilen, die im Grundbuch des Amtsgerichts Fritzlar von Homberg (Efze) wie folgt verzeichneten Grundstücke:
· Homberg Flur 19 Flurstück 31/29 Gebäude- und Freifläche, Waßmuthshäuser Straße,
18 ar / 93 m²
· Homberg Flur 19 Flurstück 31/30 Gebäude- und Freifläche, Waßmuthshäuser Straße,
96 ar / 87 m²
· Homberg Flur 19 Flurstück 31/31 Gebäude- und Freifläche, Waßmuthshäuser Straße,
2 ha, 69 ar / 04 m²
lastenfrei in Abteilung II und III des Grundbuches an die Klägerin zu übereignen,
Zug um Zug gegen Zahlung von 140.000,00 €.
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