Kinderbetreuung ist eine gesellschaftliche Aufgabe
Bürgermeister Dr. Ritz spricht von einem "hoch defizitiären Kindergartenbereich".
"Etwa zehn Prozent der Kosten erwirtschafte man aus den Gebühren, hatte Bürgermeister Dr. Nico Ritz bereits erklärt"
Diese Ausdrucksweise vermittelt den Eindruck es gehe bei der Kinderbetreuung um ein Wirtschaftsunternehmen, das Einnahmen "erwirtschaften" muss.
Das ist eine Irreführung.
Kinderbetreuung ist eine gesetzlich geregelte Aufgabe, die die Kommunen erfüllen müssen. Diese Aufgabe ist in den letzten Jahren noch um die Betreuung der Kinder unter drei Jahren erweitert worden.
Wer bestellt, hat auch zu zahlen
Diese Aufgabe ist den Kommunen durch Bundes- und Landesgesetz zugewiesen, sie muss von den Kommunen erfüllt werden. Für die Aufgaben, die den Kommunen zugewiesen werden, müssen auch die finanziellen Mittel bereit gestellt werden. Wer bestellt, hat auch zu zahlen, das ist sogar in der Hessischen Verfassung verankert. Dieses grundlegende Regel wird als Konnexitätsprinzip bezeichnet.
Bildung muss kostenlos sein
Kindliche Entwicklung im Kindergarten ist Teil der Bildung. Diese Auffassung ist inzwischen allgemein anerkannt. Die Bildung beginnt nicht erst mit der Grundschule. Die schulische Bildung ist kostenlos. Auch frühkindliche Bildung muss für die Eltern ohne zusätzliche Kosten ermöglicht werden.
Wie falsch die Aussage von Dr. Ritz ist, zeigt sich, wenn man sie in den Bildungszusammenhang stellt. Dann müsste man auch von einem: "hochdefizitärem Schulbereich" sprechen.
Der Bürgermeister macht es sich zu einfach. Statt auf die Erfüllung des Konnexitätsprinzips hinzuwirken, ist es leichter, die Eltern zur Kasse zu bitten.
Wenn dann auch noch über den demoskopischen Wandel geklagt wird, dann ist der Rückgang der Kinderzahl auf genau diese Politik zurück zu führen, die Eltern belastet und Vermögen entlastet. Aktuell springt ins Auge, dass der Bürgermeister bisher noch nicht die Pacht in Höhe von 300.000 Euro für die Solarparkfläche eingetrieben hat.
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