Kreisverkehr und Sehbehinderte
Homberg ist mit seinen vielen Schulen ein wichtiger Schulstandort. Mit der Hermann-Schafft-Schule kommen auch aus einem weiteren Einzugsgebiet seh- und hörbehinderte Schüler nach Homberg. Gerade deren Belange sind in der Vergangenheit bei der Gestaltung der Drehscheibe berücksichtigt worden. Dies muss auch erfolgen, wenn ein Minikreisel getestet wird.
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel (jetzt Hessen mobil) hat ein Papier zu Gestaltung von Kreisverkehrsplätzen im Innerortsbereich herausgegeben. Die Autoren gehen dabei speziell auf die mobilitätsbehinderten Menschen ein. Hier einige Auszüge:
"Durch die selbständige Teilnahme von mobilitätsbehinderten Menschen am Straßenverkehr müssen die Belange des Fußgängerverkehrs, insbesondere die Belange von blinden und stark sehbehinderten Verkehrsteilnehmern, neu überdacht werden."
"Grundsätzlich ergeben sich im Zusammenhang mit Barrierefreiheit folgende Fragestellungen:
Werden die Belange von mobilitätsbehinderten Menschen berücksichtigt?
Sind speziell Vorkehrungen für Sehbehinderte bzw. Blinde vorgesehen?"
Als positive Wirkung von Kreisverkehrsplätzen nennen die Autoren:
— Höhere städtebauliche Qualität (Was ist damit gemeint?)
— Weniger Unfälle, vor allem schwere Unfälle verringern sich gegenüber Verkehrsknoten ohne Signalanlagen.
— "Erhebliche geschwindigkeitsreduzierende Wirkungen bis in die zuführenden Straßen."
"Die Überquerungsstellen sollten ca. 4,00 m von der Kreisfahrbahn abgesetzt sein. Damit wird auch ausfahrenden Kraftfahrern ausreichend Zeit zur Abstimmung des Verhaltens mit den Fußgängern eingeräumt."
"Wichtig sind uneingeschränkte und möglichst frühzeitige Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Kraftfahrern vor allem an der Ausfahrt."
"Die anlagenbedingte Charakteristik des Verkehrsablaufs (insbesondere das Ausfahren), die einen hohen Abstimmungsaufwand zwischen den Verkehrsteilnehmern erfordert, wird vor allem von Blinden als beträchtliche latente Gefahr wahrgenommen."
"Eine klare Orientierung und Begreifbarkeit der Verkehrssituation (Verkehrsströme) ist nicht möglich.
Für blinde und stark sehbehinderte Verkehrsteilnehmer ist es daher schwer einzuschätzen, ob
o ein herannahendes Fahrzeug im Kreis verbleibt
o oder den Kreis verlässt.Insbesondere wenn keine baulich ausgeführten Fahrbahnteiler mit Querungsstellen für Fußgänger vorhanden sind.
"Daher ist das Unfallrisiko für Blinde bei Überqueren der Fahrbahn erheblich höher als bei Überwegen, die durch Lichtsignalanlagen gesichert werden."
" Aus Verkehrssicherheitsgründen und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sind Querungsstellen für Fußgänger in Form von Fahrbahnteilern oder Zebrastreifen abgesetzt von der Kreisringfahrbahn anzuordnen. Der Abstand sollt das Maß von 5,00 m nicht unterschreiten."
"Mittelinseln und Mittelstreifen sollten überquerenden Fußgängern einen sicheren Zwischenaufenthalt zwischen den Richtungsfahrbahnen bieten. Sie erleichtern somit das Überqueren der Fahrbahn. Die DIN 18030-3 nennt als Regelbreite für eine Mittelinsel 3,00 m. Damit die Aufstellfläche für alle Nutzer, z. B. auch Rollstuhlnutzer mit schiebender Begleitperson, sicher ausreicht, sollte die Tiefe mindestens 2,50 m betragen."
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Ab Dienstag 9. August 2016 wird die Lichtsignalanlage an der Drehscheibe abgeschaltet. Dann haben die Fußgänger auf dem Zebrastreifen „Vorfahrt“, die Autos müssen warten.
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